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Monitor Familienforschung Sonderausgabe 2015
Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik
Das Konsenspapier bündelt die Ergebnisse des sektorenübergreifenden Dialogs zur Stärkung der Bewegungsförderung in Deutschland. Initiiert vom Bundesministerium für Gesundheit haben am Runden Tisch Bewegung und Gesundheit zahlreiche Akteure vorhandene Maßnahmen zur Bewegungsförderung zusammengetragen, Handlungsbedarfe identifiziert und Vereinbarungen getroffen.
Unter Punkt III "Stärkung der Bewegungsförderung von Familien mit Kleinkindern" sind auch die Frühen Hilfen berücksichtigt, vor allem um sozial benachteiligte Familien zu erreichen und bewegungsbezogene Erziehungskompetenzen zu fördern.
Unter Federführung der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention wurde dieser Bericht zum aktuellen Stand der Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter erstellt, der eine spezifische Ausrichtung auf gewaltpräventive Strategien der Fachpraxis verfolgt.
Ergebnisse der Fachtagung der BZgA am 5. Februar 2015 in Essen
Auf der Fachtagung diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, wie in Familien, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendprojekten eine Umgebung für seelisches und soziales Wohlbefinden geschaffen werden kann, das eine zentrale Voraussetzung für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse ist. Der Zugang zu und die Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern, die Angebotsgestaltung und strukturelle Weiterentwicklung der Settings wurden besonders berücksichtigt.
Die Expertise gibt einen Überblick über den Stand von Forschung und Praxis zur Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland seit 2005. Im Auftrag des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) wurde sie von Elisabeth Schmutz und Laura de Paz Martínez vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) erstellt und ist als Band 8 in der NZFH-Publikationsreihe "Beiträge zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz" erschienen.
Abschlussbericht der gleichnamigen interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ).
Der von der Bundesregierung veröffentlichte IMA-Abschlussbericht empfiehlt in fünf Handlungsfeldern Maßnahmen, um Pandemie-verbundene Belastungen für Kinder und Jugendliche künftig zu vermeiden und bestehende Belastungen anzubauen: Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Schule, Gesundheitswesen und Jugend- und Familienhilfe.
Live-Online-Seminar "Psychotherapie und Vernetzung Frühe Hilfen"
Die Veranstaltung soll den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, Informationen zu den Frühen Hilfen zu erhalten und offene Fragen zu klären. Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Zusammenarbeit mit den Partnern in der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle ihrer Patientinnen und Patienten sowie deren Familien zu erleichtern.
Themen sind:
- Psychotherapie und Frühe Hilfen - Perspektiven für die Kooperation
- Was sind die Frühen Hilfen? Welche Angebote gibt es?
- Frühe Hilfen - Arbeitsweise und Angebote am Beispiel eines Landkreises in Baden-Württemberg
Weitere Informationen finden Sie im Online-Angebot des Veranstalters:
Zielgruppen:
Themenbereiche:
Veranstaltungsort:
Fortbildung "Psychotherapie und Vernetzung Frühe Hilfen"
Die Veranstaltung soll den Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, Informationen zu den Frühen Hilfen zu erhalten und offene Fragen zu klären. Im Mittelpunkt steht das Ziel, die Zusammenarbeit mit den Partnern in der Kinder- und Jugendhilfe zum Wohle ihrer Patientinnen und Patienten sowie deren Familien zu erleichtern.
Themen sind:
- Psychotherapie und Frühe Hilfen - Perspektiven für die Kooperation
- Was sind die Frühen Hilfen? Welche Angebote gibt es?
- Frühe Hilfen - Arbeitsweise und Angebote am Beispiel eines Landkreises in Baden-Württemberg
Weitere Informationen finden Sie im Online-Angebot des Veranstalters:
Zielgruppen:
Themenbereiche:
Veranstaltungsort:
Haldenhaustr. 11
72770 Reutlingen
Für Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, besteht seit 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser gilt grundsätzlich auch für geflüchtete Kinder. Allerdings fehlt bislang eine rechtliche Klärung der Frage, ab welchem Zeitpunkt geflüchtete Kinder diesen Rechtsanspruch haben und inwiefern er an einen bestimmten Aufenthaltsstatus gekoppelt ist. Ebenso steht eine Prüfung aus, ob einzelne Zugangsregelungen Hürden für Eltern von Flüchtlingskindern darstellen, die sich aus deren spezifischer Lebens- und Wohnsituation ergeben.
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat das Deutsche Jugendinstitut in Absprache mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden ausgewählte Programme zu Frühen Hilfen für Eltern und Kinder und sozialen Frühwarnsystemen evaluiert. Der vorliegende Abschlussbericht stellt die Ergebnisse vor.