Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung und Geltungsbereich
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) ist bemüht, seine Website www.fruehehilfen.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.fruehehilfen.de.
Diese Erklärung wurde am 15.07.2026 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 08.7. bis 15.07 2026 extern durchgeführten Selbstbewertung.
Ihre Hinweise nehmen wir ernst
Wir nehmen Ihre Rückmeldungen zur Zugänglichkeit sehr ernst. Wir schätzen jeden Hinweis zu Mängeln und werden unser Bestes tun, um diese zu beheben und Ihnen die nicht zugänglichen Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen. Bitte senden Sie uns auch den Link zu der Seite, auf der Sie die nicht barrierefreien Inhalte gefunden haben. Weitere Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie weiter unten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen einiger Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen wird die Website bis Ende 2026 fortlaufend verbessern, um die festgestellten Mängel weitestgehend zu beheben.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige Bilder haben keine oder unzureichende Alternativtexte.
- Die Navigation mit der Tastatur ist nicht auf allen Seiten vollständig optimiert.
- Semantische HTML-Tags sind nicht in allen Bereichen definiert.
- Die HTML-Struktur und Syntax sind teilweise unzureichend, was möglicherweise zu Problemen bei der Nutzung mit Screenreadern führen kann.
- ARIA-Attribute fehlen oder sind nicht korrekt implementiert (insbesondere bei Slidern).
- Links mit unklaren oder redundanten Beschriftungen.
- Fehlende oder unklare Beschriftungen bei Formularfeldern, was dazu führt, dass sie nicht vollständig mit Screenreader nutzbar sind.
Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung
Der Aufwand einer kompletten Umstellung vor allem der eingebundenen Dokumente verschiedener Herkunft steht nicht im Verhältnis zum voraussichtlichen Nutzen für den Besucher. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird in § 2 Abs. 3 BfWebG in Verbindung mit Artikel 5 und Erwägungsgrund 39 der EU- Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Eine unverhältnismäßige Belastung liegt aktuell in Bezug auf den Aufwand für die Umstellung aller PDF-Dokumente vor. In Zukunft bemühen wir uns, möglichst wenig PDF-Dokumente einzusetzen und stattdessen möglichst viele barrierearme Artikel zu veröffentlichen.
Die Hinweise im Einzelnen:
- Bestimmte/Alle PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.
- Textinformationen in Informationsvideos werden nicht in Tonspur oder als zusätzliche Textinformation zur Verfügung gestellt
- Eine schlüssige Reihenfolge der Tastaturbedienung ist an einigen Stellen nicht gegeben.
Inhalte außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Richtlinie 2016/2102
Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
- Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden.
- Einbindungen von Inhalten Dritter
- Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden.
Leichte Sprache
Ein Teil der Seite ist in leichter Sprache abgefasst, damit soll die Zugänglichkeit erhöht werden.
Deutsche Gebärdensprache
Informationen zur Website sind auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) verfügbar. Zu den Gebärdensprachvideos.
Erstellung
Die VALID Group GmbH hat die Überprüfung im Auftrag des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) durchgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.fruehehilfen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Maarweg 149-161
50825 Köln
Tel.: +49 (0)221 8992-0
Fax: +49 (0)221 8992-300
E-Mail: redaktion@fruehehilfen.de
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren
abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de