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Rechtliche Grundlagen

Frühe Hilfen sind innerhalb breiter rechtlicher Rahmenbedingungen angesiedelt. Neben verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen zählen dazu weitere Vereinbarungen und rechtliche Grundlagen, zum Beispiel zur Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz (BKiSChG) wurden "Frühe Hilfen" für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern erstmals gesetzlich verankert. Aufbauend auf bereits vorhandene Rechtsgrundlagen erweitert es spezifische Gesetztes- und Aufgabenbereiche. 

In § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), dem Hauptteil des BKiSchG, wurde festgelegt, dass der Bund – nach Auslaufen der im Gesetz angekündigten Bundesinitiative Frühe Hilfen – einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichtet. Dieser Fonds wird seit 2018 mittels der Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt.