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Leistungsprofil Gesundheitsorientierte Familienbegleitung

Das Leistungsprofil "Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB)" beschreibt in kurzer Form Zielgruppen, Ziele und Leistungen des Angebots der längerfristigen, aufsuchenden Begleitung von Familien durch Fachkräfte des Gesundheitswesens im Rahmen der Frühen Hilfen.

Das Leistungsprofil wurde bereits im Verlauf der Bundesinitiative Frühe Hilfen entwickelt und beschlossen und stellt eine wichtige inhaltliche Grundlage für die Leistungsleitlinien zur Bundesstiftung Frühe Hilfen dar (Punkt II, 1, 1.1 - Psychosoziale Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen/ Längerfristige Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen/ Fachkräfte).

Leistungsprofil "Gesundheitsorientierte Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB)"¹

Bei der gesundheitsorientierten Familienbegleitung in den Frühen Hilfen (GFB) handelt es sich um eine längerfristige, aufsuchende Begleitung von Familien durch Fachkräfte des Gesundheitswesens im Rahmen der Frühen Hilfen.

Zielgruppe dieses Angebotes sind alle werdenden Eltern2 und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. Das Angebot richtet sich insbesondere an (werdende) Eltern und Familien, die sich in psychosozial belastenden Lebenssituationen befinden. Wie alle Angebote der Frühen Hilfen können die (werdenden) Eltern und Familien dieses Angebot freiwillig in Anspruch nehmen.

Grundlegende Ziele dieses Angebotes sind

  • die Beziehungs- und Erziehungs- sowie Versorgungskompetenzen von (werdenden) Eltern zu fördern,  
  • den Kompetenzerwerb von Eltern bezüglich der Förderung der Entwicklung und Gesundheit ihres Kindes zu unterstützen,
  • Eltern bei Bedarf Zugänge zu weiteren Unterstützungsangeboten zu eröffnen.

Das Angebot3 beinhaltet einen auf die einzelne Familie bezogenen, aufsuchenden und niedrigschwelligen Einsatz, 

  • der in der Lebenswelt der Familie (in der Regel zuhause) stattfindet,
  • der regelmäßige Besuchskontakte umfasst,
  • der von Familienhebammen4 oder Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern5 durchgeführt wird6, die über Kompetenzen verfügen, die in den Kompetenzprofilen des NZFH7 genannt sind.

Das Angebot ist in ein kommunales Netzwerk Frühe Hilfen eingebettet.

Das Angebot umfasst konkrete Leistungen, die sich sowohl auf die (werdenden) Eltern und Familien als auch auf das Netzwerk Frühe Hilfen beziehen.  

Die konkreten Leistungen im Rahmen des Angebotes sind folgende:

a)  Leistungen in Bezug auf die Familien

  • Informationsgespräche zum Angebot
  • Erstgespräche mit psychosozialer Anamnese
  • Information, Anleitung, Begleitung und Beratung der (werdenden) Eltern sowie Feedbackgespräche
    • zur Pflege und Ernährung des Kindes,
    • zur Förderung der Gesundheit des Kindes und der Eltern, 
    • zur Entwicklungsförderung des Kindes,
    • zur Förderung der Regulationsfertigkeiten des Säuglings bzw. Kleinkindes und zur Förderung der Eltern-Kind-Interaktion sowie
    • zu weiteren Angeboten und Unterstützungsleistungen im lokalen Netzwerk Frühe Hilfen
  • ggf. Begleitung und Überleitung der unterstützten Eltern in weiterführende Angebote im Sinne einer Lotsenfunktion für Familien
  • Abschlussgespräche mit den Eltern

b) Leistungen in Bezug auf das lokale Netzwerk Frühe Hilfen:

  • Familienbezogene Reflexionsgespräche mit anderen Fachkräften
  • Zusammenarbeit mit anderen Anbietern, Fachkräften und Institutionen im lokalen Netzwerk Frühe Hilfen
  • Überleitungsgespräche mit anderen Anbietern

Diese Leistungen werden grundsätzlich von den Trägern und den Fachkräften erbracht. Dabei werden die geltenden Datenschutzregelungen beachtet.


1 Beschlossen durch die Steuerungsgruppe der Bundesinitiative Frühe Hilfen am 10.05.2016

2 Primäre Bezugspersonen können leibliche oder soziale Eltern(teile) sein. Im Sinne der Lesbarkeit wird hier von „Eltern" gesprochen.

3 Hier sind nicht Leistungen nach §2 KKG gemeint.

4 Der mögliche Einsatzzeitraum von Familienhebammen reicht in der Regel von der Schwangerschaft bis zum vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes.

5 Der mögliche Einsatzzeitraum von Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den Frühen Hilfen beginnt in der Regel ab der Geburt des Kindes.

6 sowie durch Fachkräfte, die die Niedersächsische Weiterbildung zur „Fachkraft Frühe Hilfen – Familienhebamme/ Familienentbindungspfleger“ mit staatlicher Anerkennung bzw. „Fachkraft Frühe Hilfen– Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ mit Anerkennung durch die Pflegekammer absolviert haben.

7 siehe: Hahn, Michael/Sandner, Eva (2014): Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger. Köln: Nationales Zentrum Frühe Hilfen und: Sandner, Eva/Hahn, Michael (2012): Kompetenzprofil Familienhebammen. Köln: Nationales Zentrum Frühe Hilfen. Entsprechende Kompetenzen werden in der Regel in Fortbildungen erworben, die nach den "Bundesweit vereinbarten Qualitätsstandards zur Qualifizierung von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH)" durchgeführt werden.