direkt zum Hauptinhalt springen

Leitbild Frühe Hilfen mit Leitsätzen

Das Leitbild Frühe Hilfen erläutert und präzisiert seit 2014 auf der Grundlage von Leitsätzen Begriffe und Bedeutung der Frühen Hilfen.

Eine Arbeitsgruppe des Beirats des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hat die Begriffsbestimmung Frühe Hilfen weiter ausdifferenziert und das "Leitbild Frühe Hilfen" formuliert. Der Gesamtbeirat hat es in seiner Sitzung am 2. April 2014 verabschiedet. Auf der Grundlage von vierzehn Leitsätzen – einen zum rechtlichen Fundament sowie dreizehn zum Arbeitsfeld Frühe Hilfen – erläutert und präzisiert es Begriffe und Bedeutung der Frühen Hilfen.

Fundament der Frühen Hilfen:

Die Ziele für die Frühen Hilfen leiten sich von der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ab, wonach alle Kinder Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe haben, »unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormundes« (Art. 2 Abs. 1 KRK). Frühe Hilfen haben innerhalb dieses Rahmens konkret das Ziel, förderliche Entwicklungsbedingungen für Säuglinge und Kleinkinder in ihren Familien zu schaffen und zu stärken, um ihnen von Anfang an ein möglichst gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen.

Frühe Hilfen beziehen sich des Weiteren auf das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2 GG), in dem das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder gesichert, aber auch ein Wachen der staatlichen Gemeinschaft über deren Betätigung vorgesehen ist (staatliches Wächteramt). Vorrang hat die Erziehung in der Familie. Nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz ist die staatliche Gemeinschaft gehalten, Eltern ausreichend bei der Ausübung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen (§ 1 Abs. 3 KKG). Bezogen auf Frühe Hilfen bedeutet dies, dass Mütter und Väter schon mit Beginn einer Schwangerschaft Unterstützung bekommen, indem ihnen Anleitung und Hilfestellung bei der Versorgung des Säuglings und beim Aufbau einer Beziehung zum Kind bedarfsgerecht angeboten werden sollen. Frühe Hilfen sollen dadurch präventiv dazu beitragen, dass Risiken für die Entwicklung des Kindes erkannt und vermieden sowie Sicherheit, Förderung und Bildung des Kindes und seiner Eltern unterstützt werden.

Im Achten Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) – werden die Aufgaben und Leistungen definiert, welche die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe zur Umsetzung der oben genannten Grundrechte zur Verfügung stellen. Mit geeigneten Maßnahmen sollen sie junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Frühe Hilfen haben hier Eingang gefunden in § 16 Abs. 3 SGB VIII: Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen angeboten werden.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, benötigt die Jugendhilfe Kooperationspartner aus dem Gesundheitsbereich und aus weiteren Sozialleistungssystemen (wie zum Beispiel Einrichtungen zur psychosozialen Unterstützung von Frauen, Schwangerschaftsberatung und die für die Grundsicherung zuständigen Einrichtungen). Auch zur Schaffung von angemessenen Lebenswelten und individuellen passgenauen Angeboten, welche sowohl das körperliche als auch das seelische und soziale Wohlergehen von Kindern, Eltern und Familien fördern, bedarf es der interprofessionellen, sektorenübergreifenden Vernetzung und Kooperation. Der Gesetzgeber hat dem im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Rechnung getragen und insbesondere im Gesetz zur Kooperation im Kinderschutz (KKG) die Zusammenarbeit vieler eigenständiger Akteure der Gesundheits-, Bildungs- und anderer Leistungssysteme beschrieben und in Bezug auf die Leistungsträger der Jugendhilfe grundlegend verankert.

Bislang sind entsprechende Regelungen zur verbindlichen Kooperation und Information im SGB VIII und im Schwangerschaftskonfliktgesetz normiert worden. Gesetze der Länder bieten Anschlussmöglichkeiten (Gesetze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Landeskinderschutzgesetze).

Das Gesundheitswesen beteiligt sich derzeit an den Frühen Hilfen in erster Linie mit ihren Leistungen der Regelversorgung, durch Hebammen sowie die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Kinder und Jugend-, Frauen- und Hausärzte, aber auch Geburts- und Kinderkliniken sowie Sozialpädiatrischen Zentren oder der Frühförderung. Ansatzpunkte für spezifische Angebote der Frühen Hilfen finden sich unter anderem in den Leistungen zur gesundheitlichen Prävention und Selbsthilfe (§ 20 Abs. 1 SGB V), wonach Leistungen zur Primärprävention insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen sollen. Ursachen von familiären Belastungen sind häufig in schwierigen sozialen Lebensumständen begründet bzw. sie schränken zumindest die Bewältigungsmöglichkeiten von Familien stark ein mit negativen Folgen für die Gesundheit der Kinder. Weitere Stärkung erfahren die Frühen Hilfen durch interdisziplinäre Qualitätszirkel mit Vertreterinnen und Vertretern aus Gesundheit und Jugendhilfe. Die Schnittstellen zwischen verschiedenen Sozialleistungssystemen bieten Möglichkeiten zur inter- und transdisziplinären Kooperation.

Arbeitsfeld Frühe Hilfen:

Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Kinder, Eltern und Familien. Die Bedarfe und Lebenslagen der Familien vor Ort bilden die Grundlage für die kommunale Jugendhilfe- und Sozialplanung. Falls Versorgungslücken in den vorhandenen kommunalen Angebotsspektren im Hinblick auf spezifische Bedarfe identifiziert werden, werden diese vom Netzwerk der Frühen Hilfen erkannt und das Netzwerk wirkt darauf hin, dass diese Lücken geschlossen werden. Frühe Hilfen bieten so eine auf unterschiedliche Lebenslagen und Bedarfe zugeschnittene und abgestimmte Angebotsstruktur. 

Frühe Hilfen sollen frühzeitig und präventiv bei Bedarf schon ab der Schwangerschaft einsetzen. Sie entlasten und stärken Eltern, die Säuglinge und Kleinkinder versorgen und erziehen, um sie bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Damit heißt Prävention im Kontext der Frühen Hilfen auch die frühzeitige Vermeidung und Verminderung von Entwicklungsbenachteiligungen für die Kinder.

Frühe Hilfen sind ein Angebot für Familien, das sie freiwillig und auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen können. Eltern werden entweder von einer koordinierenden Stelle oder von der jeweils zuständigen Fachkraft gut über den Zweck und die Zielsetzung der Angebote informiert und befähigt, über ihre Teilnahme selbst zu entscheiden. Dies erfordert ein hohes Maß an Transparenz, Vertraulichkeit (Verschwiegenheit, Anonymität) und Partizipation sowohl in der Kommunikation als auch bei der Gestaltung der spezifischen Angebote und Versorgungsstrukturen. Frühe Hilfen sind nur im Dialog und in vertrauensvoller Zusammenarbeit wirksam.

Ziel der Frühen Hilfen ist, Familien in ihrer Lebenswelt zu erreichen und zu aktivieren; im Vordergrund stehen die Ressourcenstärkung und die Mobilisierung von Selbsthilfepotential. Voraussetzung dafür ist zunächst die Sicherung der familiären Grundversorgung. Auf dieser sicheren Grundlage werden Eltern darin gestärkt, feinfühlig auf die Bedürfnisse ihrer Kinder einzugehen, Vertrauen in das eigene Handeln zu entwickeln und sich als selbstwirksam im eigenen Versorgungs- und Erziehungshandeln zu erfahren. Die Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz der Eltern als Vorrausetzung für eine gelingende Bindungsentwicklung ist ein zentrales Ziel der Frühen Hilfen.

Frühe Hilfen stehen allen Familien offen. Das beinhaltet, dass die Zugänge und die Angebote der Frühen Hilfen kultur- und differenzsensibel gestaltet sind. Sprachbarrieren, der jeweilige Aufenthaltsstatus oder kulturelle Besonderheiten dürfen nicht zu einem Ausschluss von Frühen Hilfen führen. Dies beinhaltet sowohl die Öffnung der vorhandenen Angebote als auch die Schaffung von speziellen Angeboten und Zugangsmöglichkeiten bei spezifischem Bedarf von Familien.

Frühe Hilfen haben ein eigenes Profil und sind gleichzeitig integrierter Teil des Gesamtspektrums von Unterstützungsleistungen für (werdende) Eltern und Kinder. In diesem Spektrum sind sie aufgrund der Zielgruppenorientierung überwiegend im primär und sekundär präventiven Bereich verortet, sie entwickeln hier eine eigene Fachlichkeit und Qualität der Arbeit. An der Schnittstelle von sekundärer zu tertiärer Prävention verfügen die Fachkräfte in den Frühen Hilfen über Kompetenzen, Gefahren für die Kinder rechtzeitig wahrzunehmen und – möglichst gemeinsam mit den Eltern – mit dem Jugendamt den Übergang zu den Hilfen, die das Kindeswohl sichern, zu gestalten. Dabei wird beachtet, dass die Bedürfnisse der Familienmitglieder und der Unterstützungsbedarf nicht gleichbleibend sind, sondern sich dynamisch entwickeln. Um die Hilfen passgerecht anzubieten, ist eine Kooperation über beteiligte Institutionen und Professionen hinweg erforderlich. Dies gilt sowohl für Hilfen innerhalb des Systems der Jugendhilfe (SGB VIII) als auch für die Inanspruchnahme und Koordination von Hilfen aus dem Gesundheitswesen (Behandlung von Krankheiten und Inanspruchnahme von Pflegeleistungen), der Eingliederungshilfe (Frühförderung, Mutter-Vater-Kind Präventionsmaßnahmen, Rehabilitation) und der Daseinsfürsorge. Diese Kooperationen im Hilfesystem werden systematisch und qualifiziert gestaltet.

Frühe Hilfen richten sich insbesondere an Familien, die über geringe Ressourcen verfügen und wenig in der Lage sind, sich selbst Unterstützung zu organisieren. Fachkräfte übernehmen eine Anwaltschaft für Familien in besonderen Belastungssituationen und achten aktiv darauf, dass Hilfen passgerecht sind. Sie sind aufmerksam für familiäre Belastungen, die sie im Rahmen ihrer Arbeit und Kooperation mit den Familien wahrnehmen. Bedeutsam für die Frühen Hilfen ist daher die Öffnung und niedrigschwellige Gestaltung von Zugängen zu den Unterstützungsangeboten, um die Teilhabe dieser Familien zu ermöglichen. Unterstützungsangebote in den Frühen Hilfen müssen so gestaltet sein, dass auch Familien mit wenig Ressourcen leicht Zugang zu diesen Angeboten finden und Vertrauen dazu entwickeln können.

Frühe Hilfen sind nicht einem spezifischen Hilfesystem zuzuordnen. Sie setzen sich vielmehr aus Strukturen und Angeboten unterschiedlicher Professionen und Institutionen zusammen, die Kontakt mit Kindern und Eltern in Problemlagen haben bzw. deren Handeln Konsequenzen für die Situation der Familien haben kann. Dies beinhaltet zugleich die Bereitschaft, die eigenen Strukturen und Angebote so zu gestalten, dass sich die Versorgung insbesondere von psychosozial belasteten Familien verbessert. Eingeschlossen sind vor allem professionelle Angebote, aber auch Angebote basierend auf bürgerschaftlichem Engagement. Insofern sind Frühe Hilfen als Querschnittaufgabe für alle relevanten Politik- und Sozialgesetzgebungsbereiche sowie Professionen und Institutionen zu verstehen. 

Das erfordert die Integration der Frühen Hilfen in ein auf Dauer angelegtes übergreifendes integriertes kommunales Versorgungssystem. Die Frühen Hilfen bilden dabei den Anfang einer aufeinander aufbauenden Präventionsstrategie über das gesamte Kinder- und Jugendalter mit dem Ziel, für alle Kinder eine förderliche Umgebung für ihre Entwicklung bereitzustellen.

Frühe Hilfen können sich darüber hinaus nur ausreichend entfalten, wenn sie eingebettet sind in flankierende Maßnahmen wie zum Beispiel Armutsprävention, die die Grundsicherung der Familien gewährleisten (Verhältnisprävention).

Frühe Hilfen und ihre Netzwerke bedürfen einer kommunalen Steuerung und sind Teil eines kommunalen Gesamtkonzepts, das die Förderung aller Familien und ihrer Kinder zum Ziel hat. Daher werden die Frühen Hilfen strategisch angemessen in einer Kommune verankert. Unterstützt wird der Auf- und Ausbau vom Bund und von den Ländern sowie aus unterschiedlichen Leistungssystemen. Mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet, können sie ihre Wirksamkeit entfalten.

Frühe Hilfen werden in interdisziplinären und multiprofessionellen Netzwerken koordiniert. Die Netzwerke umfassen alle Institutionen und Anbieter von Unterstützungsleistungen, die Kontakt zu Familien ab der Schwangerschaft und mit Kindern unter drei Jahren haben. Die Netzwerke Frühe Hilfen dienen der fallübergreifenden Verständigung über die grundsätzliche Zusammenarbeit, der Entwicklung eines gemeinsamen Handlungsrahmens, der Koordinierung der örtlichen Hilfen und – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen – der Zusammenarbeit in der konkreten Fallarbeit.

Transparenz und Partizipation sind essentiell für das Gelingen multiprofessioneller Zusammenarbeit in den Netzwerken Früher Hilfen. Weitere Voraussetzungen dafür sind die Kenntnis über Kompetenzen und Grenzen anderer Professionen, die Akzeptanz der jeweils anderen Fachlichkeit und der Wille zum gemeinsamen Arbeiten auf Augenhöhe. Für die Verständigung untereinander sind die Entwicklung einer gemeinsamen Sprache und das interdisziplinäre »Voneinander Lernen« grundlegend.

Frühe Hilfen brauchen in den Netzwerken Partner mit interprofessionellen Kernkompetenzen. Dazu gehört neben dem Wissen über Angebote und Stärken der unterschiedlichen Netzwerkpartner sowie über die in der Kommune geschlossenen Vereinbarungen und entsprechenden Verfahren ein gemeinsames Verständnis von Frühen Hilfen, Verabredungen über das gemeinsame Netzwerkhandeln sowie Kompetenzen in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren. Für die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen gibt es gemeinsame Reflexions- und Fortbildungsmöglichkeiten.

Frühe Hilfen beruhen auf wissenschaftlichen Grundlagen unterschiedlicher Disziplinen. Sie orientieren sich beispielsweise an Erkenntnissen aus der Bindungs- und Entwicklungsforschung, der Familienforschung, der Public Health Forschung, der Resilienzforschung, den Sozial- und Kulturwissenschaften und der Sozialen Arbeit, den Gesundheitswissenschaften, der Pflege- und Hebammenwissenschaft und den Lebenswissenschaften.

Frühe Hilfen und die Unterstützungsangebote der Partner im Netzwerk Frühe Hilfen agieren auf der Grundlage des zum jeweils aktuellen Zeitpunkt vorhandenen, wissenschaftlich abgesicherten Wissens über die Entstehung von Entwicklungsproblemen und Ressourcen in der Eltern-Kind-Beziehung. Sie orientieren sich an gemeinsam entwickelten Qualitätsstandards als Voraussetzung für wirksame Maßnahmen und Kooperationsstrukturen. Zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen und zur Überprüfung ihrer Wirkungen in den Familien und ihren Kindern werden die Frühen Hilfen fortlaufend dokumentiert und regelmäßig evaluiert. In diesen Prozess werden die Familien partizipativ einbezogen.

  • Leitsatz Nummer 1 mit dem Text Frühe Hilfen sind eingebettet in Grundrechte und gesetzlich verankert
  • Leitsatz Nummer 2 mit dem Text Frühe Hilfen orientieren sich an den Bedarfen der Familien
  • Leitsatz Nummer 3 mit dem Text Frühe Hilfen sind an Angebote an (werdende) Familien und ihre Kinder ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr der Kinder
  • Leitsatz Nummer 4 mit dem Text Frühe Hilfen sind geprägt von einer wertschätzenden und auf Vertrauen basierenden Grundhaltung in der Arbeit mit Familien
  • Leitsatz Nummer 5 mit dem Text Frühe Hilfen setzen an den Ressourcen der Familien an, stärken ihr Selbsthilfepotential und fördern die Elternverantwortung
  • Leitsatz Nummer 6 mit dem Text Frühe Hilfen richten sich an alle Familien und sind dem Diversity-Konzept verpflichtet
  • Leitsatz Nummer 7 mit dem Text Frühe Hilfen haben ein eigenes Profil und sind integriert
  • Leitsatz Nummer 8 mit dem Text Frühe Hilfen schaffen niedrigschwellige Zugänge für psychosozial belastete Familien
  • Leitsatz Nummer 9 mit dem Text Frühe Hilfen werden von allen geleistet, die Kontakt zu psychosozial belasteten Familien und ihren Kindern haben
  • Leitsatz Nummer 10 mit dem Text Frühe Hilfen sind kommunal verankert. Sie sind mit Ressourcen für eigenständiges Handeln ausgestattet
  • Leitsatz Nummer 11 mit dem Text Frühe Hilfen werden in Netzwerken gestaltet und koordiniert
  • Leitsatz Nummer 12 mit dem Text Frühe Hilfen verfügen in den Netzwerken über allgemeine und spezifische Kompetenzen der beteiligten Akteure
  • Leitsatz Nummer 13 mit dem Text Frühe Hilfen orientieren sich an wissenschaftlich fundierten grundlagen der Gesundheitsförderung und der Sozialen Arbeit mit Familien
  • Leitsatz Nummer 14 mit dem Text Frühe Hilfen sind qualitätsgesichert und werden regelmäßig evaluiert

Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie sind niedrigschwellig und richten sich besonders an Familien in belastenden Lebenslagen.

mehr...

Frühe Hilfen haben sich zu einem eigenständigen Versorgungselement entwickelt, das bereits bestehende Leistungen für Familien ressourcenschonend bündelt und innovative Unterstützungsformen für Familien in belastenden Lebenslagen anbietet.

mehr...