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Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen

Die Verwaltungsvereinbarung VV Fonds Frühe Hilfen (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) bildet die Grundlage zur Umsetzung des Fonds durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen. 

Das von Bund und Ländern unterzeichnete Dokument enthält 12 Artikel mit rechtlichen, finanziellen und strukturellen Regelungen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Bis Ende 2022 gilt außerdem die im Rahmen des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" verabschiedete Zusatzvereinbarung

Herausgegeben von

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort

Berlin

Jahr der Veröffentlichung

2019 (aktualisiert; Erstveröffentlichung 2017)