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Kurzfassung der Kinderschutzleitlinie, die vom Kinderleitlinienbüro erstellt und 2019 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlicht wurde. Die Kurzfassung beinhaltet ausschließlich die Handlungsempfehlungen der Langfassung der Leitlinie, geordnet nach Themenbereichen.
Mit der Kinderschutzleitline liegt in Deutschland erstmals eine evidenzbasierte, in Zusammenarbeit mit vielen relevanten Fachgesellschaften und Organisationen entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz vor.
Auch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) war an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt.
Mit der Veröffentlichung der Kinderschutzleitlinie im Februar 2019 durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) liegt in Deutschland erstmals eine evidenzbasierte, in Zusammenarbeit mit vielen relevanten Fachgesellschaften und Organisationen entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz vor. Auch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) war an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt.
Die Verwaltungsvereinbarung (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) stellt die Grundlage zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH) bis zum Übergang in den Fonds Frühe Hilfen von 2012 bis 2017 dar – von Bund und Ländern unterzeichnet.
Die Begleitbroschüre zur DVD unterstützt die Vermittlung der Inhalte des Lehrfilms „Guter Start in die Familie - Frühe Hilfen verstehen und verwirklichen". Film und Broschüre dienen primär der Aus- und Fortbildung der Fachkräfte im Bereich Frühe Hilfen.
Hinweis: bei Bestellung der DVD ist die Begleitbroschüre bereits einmal enthalten.
Der Abschlussbericht enthält Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch erkrankt ist. 19 Empfehlungen zu vier Kernthesen sind das Ergebnis einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Beteiligung zuständiger Bundesministerien, relevanter Fachverbände und -organisationen sowie weiterer Expertinnen und Experten. Der Abschlussbericht wurde dem Deutschen Bundestag im Dezember 2019 zugeleitet.
Die Verwaltungsvereinbarung VV Fonds Frühe Hilfen (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) bildet die Grundlage zur Umsetzung des Fonds durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Die Arbeitshilfe beinhaltet Informationen zur Schweigepflicht und Schweigepflichtentbindung im Kontext der Frühen Hilfen sowie Handlungsempfehlungen zur kultur- und migrationssensiblen Vermittlung der Themen in einfacher Sprache. Sie richtet sich insbesondere an Fachkräfte der Frühen Hilfen, die Eltern beraten und begleiten.
Praktische Anregungen, Schaubilder und Formulierungshilfen ergänzen die Broschüre in Form von Kopiervorlagen. Eine vierseitige Kurzfassung enthält knapp und übersichtlich die wichtigsten Empfehlungen und Impulse.
Die ergänzenden Elemente sind Teil der Gesamt-Publikation und stehen zusätzlich auch einzeln als PDF-Dateien zur Verfügung, siehe Beschreibung.
Der vorliegende Bericht fasst Befunde zur Medienberichterstattung und strategischen Kommunikation insbesondere im Kontext schwerer Fälle von Kindeswohlgefährdung zusammen. Er basiert auf einem Projekt zur Analyse und Verbesserung der Krisenkommunikation deutscher Jugendämter, das die Internationale Forschungsgruppe Krisenkommunikation an der Technischen Universität Ilmenau durchgeführt hat.
Die Publikation liefert praktisches Wissen zum Thema Datenschutz für Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Bereichen Früher Hilfen. Sie wird gemeinsam vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und dem Informationszentrum Kindesmisshandlung Kindesvernachlässigung (IzKK) herausgegeben. In der vorliegenden Auflage sind die Veränderungen durch das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz berücksichtigt.
Ergänzend zur Broschüre wird automatisch der „Beileger DSGVO“ (Bestellnummer 16000191) mitgeliefert.
Er weist darauf hin, an welchen Stellen in den Kapiteln der Broschüre Neuerungen durch die DSGVO zu beachten sind. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Broschüre „Datenschutz bei Frühen Hilfen“ wird das NZFH im Anschluss der SGB-VIII-Reform vornehmen.
Wie können Wirkungen in der Sozialen Arbeit gemessen werden? Antworten liefert der Beitrag der beiden Autoren vom Institut für Praxisforschung und Evaluation der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Sie stellen Überlegungen und Ansätze zur Analyse von Wirkungen in der Sozialen Arbeit mit dem Wirkungsradar vor, einer Toolbox, die ein stufenweises Vorgehen zur Wirkungsanalyse vorschlägt.
Der Aufsatz ist in der Zeitschrift "Blätter der Wohlfahrtspflege" erschienen.