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Weiterentwicklung von Aus- und Fortbildung sowie Fachberatung von Fachkräften im Kinderschutz

Zentrale Instrumente für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sind Aus- und Fortbildung. Wie bereits in vorhergehenden Fachgesprächen, zum Beispiel im dritten Fachgespräch im Jahr 2020 zum Thema Fit für den Kinderschutz – Anforderungen an Ausbildung, Einarbeitung und Fortbildung, betont wurde, werden im Studium die Grundlagen für das zukünftige berufliche Handeln gelegt. Hierzu gehören unter anderem die fachliche Haltung, berufliche Werte, Basiskompetenzen der Gesprächsführung sowie Wissen und Sicherheit bezüglich der rechtlichen Grundlagen der unterschiedlichen Arbeitsfelder. Unklar ist derzeit, welches jugendhilfe- und vor allem kinderschutzspezifische Fachwissen und welche Kompetenzen vermittelt werden. Auch Art und Umfang der Vermittlung spezifischer Themen, wie beispielsweise die Arbeit mit unfreiwilligen Klientinnen und Klienten, sind im Detail unklar und von Hochschule zu Hochschule sehr unterschiedlich.

Die Expertinnen und Experten formulierten folgende Empfehlungen für die Bereiche Aus- und Fortbildung sowie Fachberatung:

Aus- und Fortbildungen zur Förderung der Qualität im Kinderschutz und zur Personalbindung

  • Es wird zur Orientierung für Aus- und Fortbildungen ein Kompetenzprofil für Fachkräfte, die im Kinderschutz tätig sind, benötigt.
  • Es wurde angemerkt, dass eine der Ursachen für die hohe Personalfluktuation die latente Überforderung, insbesondere von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern, ist. Eine Qualifizierung der Ausbildung in den Themenbereichen des Kinderschutzes würde sich somit nicht nur positiv auf die Qualität des Kinderschutzes auswirken, sondern hätte möglicherweise auch positive Effekte im Hinblick auf die Personalsituation.
  • Im Bereich der Fortbildungen ist aktuell unklar, welche und wie viele Fachkräfte erreicht werden und ob bzw. inwiefern sich Fortbildungen positiv auf die praktische Arbeit im Kinderschutz auswirken. Es mangelt an Evaluationen sowohl der vorhandenen Fortbildungskonzepte, inklusive der didaktischen Methoden, als auch der Bildungseffekte. In einigen Bundesländern gibt es landinterne Fortbildungsangebote unter anderem zur Einarbeitung der Fachkräfte in das Themenfeld Kinderschutz. Diese reichen jedoch vielerorts nicht aus.

Bedeutung der Fachberatung und Entwicklung von Fachberatungsprofilen

Im Bereich der Angebote fehlen spezifische Fortbildungen und Trainingskonzepte für die Arbeit mit unfreiwilligen Klientinnen und Klienten bzw. stehen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Daher greifen vereinzelt Fachkräfte auf systemische Zusatzausbildungen zurück. Inwieweit diese jedoch fachlich angemessen auf die besonderen Anforderungen an die Arbeit mit unfreiwilligen Klientinnen und Klienten eingehen, ist unklar.

In der Folge kann man sagen, dass nur die wenigsten Fachkräfte im Kinderschutz in ihrer Ausbildung oder durch eine Fort- oder Weiterbildung in spezifischen Beratungstechniken geschult sind, wie zum Beispiel

  • Gesprächsführung im Kontext einer Gefährdungseinschätzung,
  • Umgang mit Widerstand, Abwehrmechanismen und deren Konsequenzen für den Veränderungsprozess,
  • Kommunikation und Begleitung von Klientinnen und Klienten in Krisen,
  • Unterstützung von Klientinnen und Klienten bei der Entwicklung einer Veränderungsmotivation oder
  • die Erarbeitung von Hilfe- und Schutzkonzepten mit unfreiwilligen Klientinnen und Klienten.

Seit Einführung der sogenannten insoweit erfahrenen Fachkraft  hat die Fachberatung im Kinderschutz in Deutschland als qualitätssicherndes Instrument an Bedeutung gewonnen. Der Fokus liegt dabei auf der Gefährdungseinschätzung (§8a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII) sowie auf der Entwicklung fachlicher Handlungsleitlinien in Einrichtungen (§8b Abs.2 SGB VIII). Unabhängig vom gesetzlich vorgesehenen Konstrukt der insoweit erfahrenen Fachkraft wird Fachberatung im Kinderschutz auf institutioneller, regionaler sowie auf Landesebene angeboten. Sowohl Jugendämter als auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe halten zum Teil eigene Fachberaterinnen oder Fachberater für die Fachkräfte ihrer Institution vor. Manche Kommunen haben Fachberatungsstellen oder Fachberatungskontingente eingerichtet, die Fachkräfte des öffentlichen oder der freien Träger in Anspruch nehmen können. Ergänzend dazu stellen manche Bundesländer Fachberatung auf Landesebene zur Verfügung.

Weder die Angebote noch die Inhalte sind bundesweit einheitlich. Je nach Region, Konzept und individueller Ausrichtung der Fachberatung unterscheiden sich die Profile der Fachberaterinnen und Fachberater sehr. Ob und in welcher Qualität Fachberatung für Gespräche mit Eltern im Kinderschutz angeboten werden, ist unklar.

Es wurde von den Expertinnen und Experten empfohlen, einen fachlichen Diskurs über die Bedeutung der Fachberatung in der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz anzustoßen und entsprechende Fachberatungsprofile zu entwickeln, wie es sie zum Teil für die insoweit erfahrenen Fachkräfte bereits gibt.

Weitere Informationen auf fruehehilfen.de