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Anforderungen an die Hilfe, Ausgestaltung der Hilfeprozesse und Maßstäbe für den Erfolg

Vorrangiges Ziel der Hilfen ist die Abwendung weiterer Schädigungen vom Kind. Der Fokus liegt daher auf der Veränderung problematischer oder schädigender Verhaltensweisen der Eltern. Grundlage für die Entwicklung sinnvoller Veränderungsziele – und damit den Auftrag der Hilfe – ist eine differenzierte und qualifizierte sozialpädagogische Diagnostik und Gefährdungseinschätzung. Darüber hinaus müssen - nicht zuletzt zur Förderung des Selbstwirksamkeitserlebens der Eltern – durch die Hilfen die Fähigkeiten und Ressourcen der Eltern aktiviert und gestärkt werden.

Hilfen mit wenig Aussicht auf Erfolg möglichst vermeiden

Der Maßstab für den Erfolg einer Hilfe ist, ob die Bedürfnisse des Kindes in ausreichendem Maße erfüllt werden, wie sich das Kind in der Obhut der Eltern entwickelt und ob weitere Schädigungen abgewendet bzw. bereits entstandene Schädigungen behandelt werden. Die Fremdunterbringung eines Kindes ist nicht automatisch ein Zeichen dafür, dass eine ambulante Hilfe gescheitert ist. Vielmehr kann eine Fremdunterbringung im Sinne des Kinderschutzes ein Erfolg sein, wenn weniger intensive Hilfen nicht geeignet oder ausreichend sind, um das Kind vor weiteren Schäden zu schützen. Ziel muss sein, erfolglose Hilfen zu vermeiden bzw. frühzeitig zu beenden und Kinder nicht länger als notwendig den Belastungen und der schädigenden Situation auszusetzen.

Entwicklung von Routinen zur Reflexion von Hilfeerfolgen

An ambulanten Hilfen wird häufig zu lange festgehalten, obwohl die Hilfe erfolglos ist. Das wirkt sich negativ auf den weiteren Hilfeverlauf aus und kann sogar die Erfolgsaussichten von stationären Hilfen beeinträchtigen. Die Konsequenz daraus ist nicht, Kinder per se früher unterzubringen. Vielmehr muss es darum gehen, Routinen zur Reflexion der Erfolge in den Einzelfällen zu entwickeln. Dadurch können riskante Hilfeverläufe, im Sinne einer Aneinanderreihung erfolgloser Hilfen, vermieden und  Hilfekonzepte frühzeitig angepasst oder verändert werden. Hier könnte zum Beispiel spätestens nach 6 Monaten eine erste gemeinsame Erfolgsbilanz gezogen werden und Zwischenziele überprüft werden. Dies geht jedoch nur dann, wenn in den Fällen konkrete und sinnvolle Veränderungsziele benannt wurden, die Aussagen darüber zulassen, ob eine Hilfe erfolgreich im Sinne der Abwendung einer Kindeswohlgefährdung ist.

Schulungen für Fachkräfte

Sowohl die Fachkräfte der öffentlichen als auch der freien Träger sollten daher Schulungen zu folgenden Themen angeboten werden:

  1. Entwicklung von Veränderungszielen ausgehend vom Ergebnis der Gefährdungseinschätzung / Diagnostik
  2. Beteiligung der Eltern, Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung von Veränderungszielen
  3. Entwicklung von Kriterien zur Erfolgsmessung einer Hilfe und kritische Reflexion von (Zwischen-) Ergebnissen.

Grundsätzlich ist es wünschenswert, dass der Kontakt zu Familien frühzeitig aufgebaut wird. Insofern sollten Zeit und Ressourcen sowie spezifische Konzepte vorgehalten werden, um den Kontakt zu Eltern oder Familien mit erhöhtem Gefährdungspotential (zum Beispiel sehr junge Mütter, suchkranke Eltern) bereits vor der Geburt des Kindes aufzubauen.