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„Ich helfe gerne, aber ich kann das nicht allein – Kooperation zwischen den Systemen“, Vortrag von Prof. Dr. Ute Thyen

In ihrem Vortrag informierte Prof. Dr. Ute Thyen, Kinder- und Jugendärztin und Vorsitzende des Beirates des NZFH, über Aspekte der notwendigen Zusammenarbeit zwischen Fachkräften aus den unterschiedlichen Bereichen im Gesundheitssystem und der Kinder- und Jugendhilfe.

Prof. Dr. Ute Thyen ist Oberärztin und stellvertretende Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Universität Lübeck.

An dieser Stelle finden Sie eine von Frau Prof. Thyen autorisierte Kurzfassung des Vortrags. Zusätzlich stellen wir Ihnen den ausführlichen Folienvortrag als pdf zum Download bereit. Direkt zum Download

Prof. Dr. Ute Thyen fokussierte in ihrem Vortrag auf die Frage, wie die Kooperation zwischen den beiden Systemen „Gesundheitswesen“ und Kinder- und Jugendhilfe in den „Netzwerken Frühe Hilfen“ gelingen kann. Um sich möglichen Antworten anzunähern, gilt es zunächst, einen Blick auf die Ausgangssituation zu werfen: auf die Grundbedürfnisse von Eltern und Kindern einerseits und die vorhandenen Hilfesysteme andererseits.

Was Eltern und Kinder brauchen

Was Eltern und Kinder grundsätzlich brauchen, lässt sich in drei Bereiche unterteilen.  
Zentral sind dabei a) die Entwicklungsbedürfnisse und Anrechte der Kinder auf u. a. Ge-sundheit, Bildung, Partizipation oder Autonomie, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankert sind. Die gesunde psychische wie physische Entwicklung der Kinder setzt zudem b) elterliche Fähigkeiten voraus – wie Liebe als elterliche Bindung – , aber auch familiäre Sicherheit und Stabilität. Hinzu kommen c) familiäre und Umweltfaktoren, wie Ressourcen der Gemeinschaft und eine Grundversorgung durch Einkommen und Wohnraum.

Die Frühen Hilfen haben die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder im Blick, nehmen den Eltern jedoch nichts ab, sondern befähigen sie, für die Bedürfnisse ihrer Kinder selbst zu sorgen. Dabei geht es immer auch um die Stärkung von Ressourcen im Umfeld der Familien. 

Eintrittspforte Gesundheitswesen

Um Eltern und Kinder mit besonderen Bedarfslagen bereits in der Phase der Familiengründung zu erreichen, wurde im Zuge des Ausbaus der Netzwerke Frühe Hilfen im Rahmen der Bundesinitiative eine Ausweitung der Zugangswege über das Gesundheitswesen angestrebt. Von hier aus sollte zur Kinder- und Jugendhilfe und Frühförderung übergeleitet werden. Übergänge waren jedoch nicht in ausreichendem Maße vorhanden, nicht zuletzt aufgrund unterschiedlicher Regelungen und Arbeitsweisen der beiden Systeme.

Die Leitmotive des Gesundheitswesens sind andere als die der Kinder- und Jugendhilfe. Das Sozialgesetzbuch V ist das zentrale Leistungsrecht des Gesundheitswesens. Ambulante und stationäre medizinische Versorgung stehen im Vordergrund und damit einhergehend nachweisbare Wirksamkeit und wirtschaftliche Effizienz. Hier sind zwar Früherkennungen von Krankheiten eingeschlossen, jedoch nicht im Sinne einer primären Prävention, sondern mit dem Ziel eines frühzeitigen Behandlungsbeginns. Die Früherkennung von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung wurde vom gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen aufgrund fehlender Evidenz des Nutzens nicht aufgenommen.

Verortung der Prävention

Präventive, gesundheitsfördernde Maßnahmen haben insgesamt nur einen geringen Anteil im Leistungskatalog des Gesundheitswesens. Auf Bundesebene erfolgt Prävention über BZgA und RKI, auf Länder- und kommunaler Ebene u. a. über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Mütter- und Familienberatung, Frühförderung und Gesundheitsförderung im Quartier sind neben anderen eingeschlossen.

Der Begriff der Prävention wird in den verschiedenen Systemen unterschiedlich verwendet. Frühe Hilfen, Frühförderung und Angebote des Gesundheitswesen verfolgen jedoch das gleiche Ziel: die Entwicklungsförderung der Kinder. Frühe Hilfen setzen dabei zeitlich früher an, nämlich bereits in der Schwangerschaft, während die Frühförderung erst greift, wenn eine Behinderung eines Kindes deutlich wird. Die Jugendhilfe wiederum wird traditionellerweise mit Maßnahmen zum Kinderschutz, Erziehungshilfen oder der Verbesserung der Bildungschancen häufig erst vergleichsweise spät aktiv – so manches Mal sogar erst, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen war.“

„Gesundheitsförderung“ – die Verknüpfung der Systeme

Eine Verknüpfung der verschiedenen Systeme dient somit dem umfassenden Wohl der Kinder über zentrale Lebensphasen hinweg – von der Geburt bis ins Jugendalter. Wie aber kann das gelingen? Alle Systeme eint trotz unterschiedlicher Regelungen und Arbeitsweisen das Konzept der „Gesundheitsförderung“. Sie kann von allen für die Netzwerke Frühe Hilfen relevanten Bereichen gleichermaßen umgesetzt werden: Schwangerschaftsberatung, Frühe Hilfen, Frühförderung und Kinder- und Jugendhilfe. Das NZFH hat „die Herkulesaufgabe“ übernommen, als Mittlerin die Brücke zwischen den nach unterschiedlichen Logiken handelnden Systemen zu schlagen.

Geburtskliniken und Frühe Hilfen – Brücken bauen

Die Einbeziehung des Gesundheitswesens, insbesondere der Geburtskliniken als Partner der Frühen Hilfen hat in den letzten Jahren an Bedeutung hinzu gewonnen. Es gibt bereits einige erfolgreiche Beispiele, die auch auf der Tagung vorgestellt wurden. Doch in welcher Form ist eine Anbindung an die Angebote der Frühen Hilfen angesichts des Alltags und der Regelungen innerhalb der Kliniken überhaupt möglich?

An dieser Frage setzt das Projekt „Guter Start in die Familie“ (GuStaF) des Universitätsklinikums Lübeck an – ein Fortbildungsprogramm und Betreuungskonzept für begleitende Familienunterstützung und Vernetzung rund um die Geburt, das eine gleichnamige Filmproduktion mit einschließt. In Film und Gesamtprogramm werden Wege aufgezeigt, wie die Verknüpfung zwischen Klinikalltag und Frühen Hilfen gelingen kann. Da das ohnehin bestehende Multitasking in Kliniken kaum Freiräume zuließe, so Thyen, gehe es weniger darum, neue zeitaufwändige Aufgabengebiete einzuführen, als vielmehr innerhalb der täglichen Arbeit eine andere Haltung zu etablieren. Momente, die sich beispielweise im Rahmen von Untersuchungen oder Arzt-Patienten-Gesprächen ergeben, könnten genutzt werden, um den möglichen Hilfebedarf in Familien zu erkennen, ein vertiefendes Gespräch anzuschließen und ggf. an Angebote der Frühen Hilfen weiterzuleiten. Ein kurzer und leicht handhabbarer Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch bei wahrgenommenem Hilfebedarf sei dabei viel eher in den Klinikalltag zu integrieren als ein umfassendes Screening. Grundlage jedweden gelingenden Engagements seien Achtsamkeit, eine klientenzentrierte Gesprächshaltung mit Empathie, Wertschätzung und Akzeptanz sowie der systemische Blick, mit Hilfe dessen Res-sourcen und Barrieren erkennbar werden.

Dabei gelte es, so Prof. Thyen, die professionellen Kulturen in den Kliniken und damit die professionelle Freiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen zu wahren. Hier knüpfen sich Fragen an wie: Wie weit will und kann ich eingreifen? Wie viel Kontrolle verträgt die Eltern-Kind-Beziehung? Und wie viel „Staat“ die Arzt-Patient-Beziehung? Ziel könne es nicht sein, ein Netz optimal funktionierender Kontrollen aufzubauen. Zudem sind Fragen der professionellen Verantwortlichkeiten (Frauenärztinnen und -ärzte, Kinderärztinnen und -ärzte, Hebammen) und der Nachweisbarkeit des Nutzens von Frühen Hilfen zu klären.

Hürden überwinden

Wie kann von einem in das andere System delegiert werden? Delegationsketten über die Systemgrenzen hinweg sind noch unklar. Unter anderem aus Datenschutzgründen ist eine klassische Überweisung von der Klinik beispielsweise in die Kinder- und Jugendhilfe nicht möglich. Hinzu kommt, dass das Klinikpersonal kaum in der Lage ist, die schier unübersichtliche Angebotspalette der Netzwerke Frühe Hilfen zu überblicken. „Kliniken brauchen Hilfe, um eine Übersicht zu gewinnen“, so Thyen. Es bedarf eines zentralen Ansprechpartners außerhalb des Krankenhauses in der Kommune, der den Übergang in passende Angebote der Frühen Hilfen regelt.

Eine Kooperation zwischen den Systemen bedeutet auch, Hürden und Mängel zu überwinden und eine Verständigung zwischen den Partnerinnen und Partnern zu fördern. Netzwerkarbeit, so Prof. Thyen, erfordere deshalb Zeit und Geduld sowie Konzepte mit klar formulierten Zielen. Regelmäßige Kontakte, Qualifizierung und Qualitätsmanagement sowie eine strukturelle Absicherung der Kooperationen schloss sie in ihre abschließenden Empfehlungen ein.