direkt zum Hauptinhalt springen

Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen

Die Zusatzvereinbarung informiert über die Aufstockung des Fonds Frühe Hilfen im Rahmen des "Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche". Befristet bis zum 31.12.2022 regelt sie die Aufteilung, Verwendung und Beantragung der zusätzlichen Mittel.

Der Fonds Frühe Hilfen wird gemäß der Zusatzvereinbarung einmalig für die Jahre 2021 und 2022 um insgesamt weitere 50 Mio. Euro befristet aufgestockt. Im Übrigen gilt die Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV) vom 01. Oktober 2017 unverändert fort.

Herausgegeben von

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Jahr der Veröffentlichung

2021