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18.11.2012 | Prüfung bestanden: Es gibt die ersten 21 staatlich anerkannten Familienhebammen

Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan hat am Sonntag die ersten 21 Hebammen gewürdigt, die den Pilotkurs "Niedersächsische Weiterbildung zur Familienhebamme/zum Familienentbindungspfleger mit Staatlicher Anerkennung" erfolgreich abgeschlossen haben.

"Die bundesweit ersten staatlich anerkannten Familienhebammen sind Vorreiterinnen für eine hochprofessionelle Form aufsuchender Hilfe für Schwangere und Familien in besonders belasteten Lebenssituationen. Sie sind enge Begleiterinnen der Familien, geschult in Gesundheitsversorgung und Sozialarbeit", betonte die Ministerin in ihrem Grußwort zu der Examensfeier, die am Sonntag in den Räumen der Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER in Hannover stattfand. "Wir wollen Familienhebammen als festen Bestandteil der Jugendhilfe etablieren." Özkan dankte der Stiftung und dem Hebammenverband Niedersachsen für ihren Einsatz. Sie hatten im April 2011 in kooperativer Trägerschaft mit dem ersten Durchgang der staatlich anerkannten Zusatzqualifizierung in Hannover begonnen.

Mittlerweile haben 21 Familienhebammen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein berufsbegleitend die 400 Unterrichtsstunden umfassenden Seminarblöcke durchlaufen, ihre Facharbeiten geschrieben und die Abschlussprüfungen bestanden. Prof. Dr. Adolf Windorfer, Vorsitzender des Stiftungskuratoriums, sprach den Absolventinnen seine Anerkennung aus für die Mühen, die sie auf sich genommen haben, um ihr Examen in Hannover zu machen. "Ich bin überzeugt davon, dass Sie im Sinne unseres Stiftungsmottos ‚Stark machen für die Schwächsten’ Ihr Bestes geben werden, damit die von Ihnen betreuten Neugeborenen eine Chance haben, gesund in ihren Familien aufzuwachsen", gab der Kinderarzt den examinierten Familienhebammen mit auf den Weg. Nach seinen Schätzungen benötigen in Niedersachsen mindestens zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen und Säuglingen diese Frühe Hilfe.

Das Land Niedersachsen unterstützt seit zehn Jahren die von der Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER qualifizierten Familienhebammen und führte 2010 als erstes Bundesland die staatliche Anerkennung dieser Weiterbildung ein. Damit wurden verbindliche Standards für das Berufsbild von Familienhebammen und -entbindungspflegern gesetzt. Ziel der Landesregierung ist der flächendeckende Einsatz. Die vor wenigen Tagen nach dem neuen Kinderschutzgesetz für Niedersachsen bis 2014 bewilligten acht Millionen Euro Bundesmittel für Frühe Hilfen sollen hauptsächlich für die Arbeit der Familienhebammen eingesetzt werden. Bisher greifen rund 40 niedersächsische Städte und Gemeinden auf die speziell geschulten Geburtshelferinnen zurück, um die psychosoziale und medizinische Beratung und Betreuung von sehr jungen und isoliert lebenden Müttern, aber auch von Paaren und Familien in belasteten Lebenssituationen sicherzustellen. Im Dezember 2012 werden neben den jetzt examinierten 21 weitere 29 Familienhebammen zur Verfügung stehen, die bereits praktisch gearbeitet hatten und die für die staatliche Prüfung notwendigen Elemente bis dahin nachgeholt haben werden. Ein weiterer Qualifizierungskurs wird im Oktober 2013 enden. Der dritte Kurs beginnt im Mai 2013 und läuft dann ebenfalls 21 Monate.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Niedersächsischen Miniseriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, der Stiftung Eine Chance für Kinder und des Hebammenverbandes Niedersachsen e.V.