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Kinder psychisch kranker Eltern

Interdisziplinäre Versorgung aus Sicht der Frühen Hilfen. Ein Beitrag von Prof. Dr. Albert Lenz

Prof. Dr. Albert Lenz ist Leiter des Instituts für Gesundheitsforschung und Soziale Psychiatrie (igsp) der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Paderborn.

In Deutschland leben ca. 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche mit einem psychisch erkrankten Elternteil zusammen. Dazu zählen auch Kinder von Eltern mit einer Suchterkrankung. Für die Zielgruppe der Frühen Hilfen bedeutet dies, dass etwa 500.000 bis 600.000 Säuglinge und Kleinkinder unter drei Jahren von psychischen Erkrankungen der Eltern betroffen sind.

Psychisch kranke Eltern und ihre Kinder befinden sich häufig in einem Teufelskreis. Die Erkrankung der Eltern ist für die Kinder eine Belastung und bereitet ihnen Probleme. Die kindlichen Probleme erhöhen wiederum die elterlichen Belastungen und beeinflussen auf diese Weise die psychische Erkrankung der Eltern negativ. Die vielfältigen und häufig dauerhaften Belastungen dieser Kinder gehen mit einer Vielzahl von Entwicklungsrisiken einher.

Nach internationalen Studien entwickeln zwischen 41 und 77 Prozent der Kinder psychisch erkrankter Eltern im Verlauf ihres Lebens psychische Störungen. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ist ihr Risiko, psychisch zu erkranken, bis zu achtfach erhöht. Etwa die Hälfte der Kinder in kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlunghat einen Elternteil mit einer schweren psychischen Erkrankung.

Aufgrund der Empfindlichkeit des kindlichen Organismus wirken sich elterliche Erkrankungen in den ersten drei Lebensjahren sehr viel stärker negativ auf die Entwicklung aus als in späteren Entwicklungsphasen. Hilfen müssen deshalb kurzfristig erfolgen und systematisch geplant werden. Und es sollte berücksichtigt werden, dass der Hilfebedarf im zeitlichen Verlauf schwankt.

Wirksame Versorgung sichern

Für Eltern mit psychischen Erkrankungen stellen Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Gynäkologie, Pädiatrie, Psychiatrie sowie Psychotherapie, Institutsambulanzen oder Versorgungskliniken erste Anlaufstellen dar. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen (NZFH 2014) zeigen allerdings, dass sich Kliniken für Erwachsenenpsychiatrie und -psychotherapie zu 23,4 Prozent und psychiatrische bzw. psychotherapeutische Praxen sogar nur zu 16,8 Prozent fallübergreifend im Netzwerk Frühe Hilfen engagieren.

Für eine wirksame Versorgung von Kindern psychisch erkrankter Eltern sind breitgefächerte, aufeinander abgestimmte Angebote notwendig. Die Frühen Hilfen können mit ihrem niedrigschwelligen und freiwilligen Zugang als Brücke zu den weiterführenden Angeboten fungieren. Derzeit sind diese allerdings unzureichend: Spezifische Präventions- und Behandlungsangebote stehen regional nur eingeschränkt zur Verfügung oder fehlen ganz. Zudem bestehen beim Übergang zwischen niedrig- und hochschwelligen Angeboten Versorgungslücken.

Regelungsbedarfe und Aufgaben

Die Versorgungsforschung zeigt, dass Qualität und Quantität von passgenauen Angeboten für Familien mit psychisch erkrankten Eltern verbessert und ausgebaut werden müssen. Es fehlt an einer systematischen interdisziplinären Vernetzung von Angeboten der medizinisch-psychiatrischen Versorgung für die erkrankten Eltern mit den niedrigschwelligen Angeboten der Frühen Hilfen, die auf die Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen der Eltern abzielen (NZFH 2016).

Erforderlich ist zudem der Ausbau von stationären Behandlungsplätzen für Mütter sowie von tagesklinischen und aufsuchenden Angeboten.

Zur Lösung vorhandener Kooperationshemmnisse sollten verbindliche rechtliche Regelungen zur Kooperation aller Beteiligten geschaffen und eine Ausstattung mit notwendigen Ressourcen und Möglichkeiten garantiert werden (NZFH 2015). Zu diesen Regelungen gehört, dass im SGB V eine Verpflichtung zur Kooperation aufgenommen wird – analog zu den Regelungen im SGB VIII, im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG).

Wesentlich sind außerdem gesetzliche Regelungen zur Übernahme oder Teilung der Kosten zwischen den Leistungsträgern. Auf dieser Grundlage können erforderliche Hilfen frühzeitig und bedarfsgerecht vermittelt und die hierfür notwendige Arbeit der regionalen Netzwerke Früher Hilfen finanziert werden.

Der Beitrag fasst einen Vortrag des Autors auf einem Parlamentarischen Abend am 25. Januar 2017 in Berlin zusammen. Die Textfassung finden Sie hier in voller Länge als PDF.