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Qualitätsdimension 7: Zusammenarbeit mit der Familie

Um Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren zu unterstützen, müssen sie Mittelpunkt aller Aktivitäten in den Frühen Hilfen sein.

Im Fokus dieser Qualitätsdimension steht die Schärfung des gemeinsamen Verständnisses dafür. Die Zusammenarbeit mit Familien gestaltet sich dabei nach den Grundprinzipien der Transparenz, des Vertrauens und der Wertschätzung. Die Vertrauensbeziehungen in den Frühen Hilfen sind zusätzlich durch datenschutzrechtliche Vorgaben geschützt.

Zentrale Fragen im Überblick

  • Auf welche Weise wird deutlich, dass Kinder und (werdende) Eltern sowie andere Erziehungspersonen die wichtigsten Kooperierenden aller Akteure in den Frühen Hilfen sind?
  • Wie lassen sich die Grundprinzipien von Transparenz, Vertrauen und Wertschätzung in der Zusammenarbeit mit den Familien verwirklichen?
  • Was trägt zu einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Familien und Fachkräften bei?
  • Wie wird sichergestellt, dass datenschutzrechtliche Grundlagen fallübergreifend eingehalten werden?

Themen und Ziele der Qualitätsdimension Zusammenarbeit mit der Familie

Familien als Mittelpunkt der Frühen Hilfen

  • Die fallübergreifende Zusammenarbeit im Netzwerk ist getragen von dem Grundverständnis, dass die Kinder, Eltern sowie andere Erziehungspersonen die wichtigsten Kooperierenden aller Akteure in den Frühen Hilfen sind.
  • In der Kommunikation innerhalb und außerhalb des Netzwerks Frühe Hilfen wird deutlich, dass die Familien den Mittelpunkt aller Aktivitäten bilden.
  • Ziel der fallübergreifenden Arbeit im Netzwerk ist ein vertrauensvoll-unterstützender Kontakt mit den Eltern und Kindern.
  • Es bestehen fallübergreifende Vereinbarungen von professionellen und ehrenamtlichen Akteuren. Sie definieren die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit sowie der grundsätzlichen Ausrichtung der Beratungs- und Unterstützungsleistung an den Bedarfen und Wünschen der Familien.

Transparenz und wertschätzende Grundhaltung in den Frühen Hilfen

  • Die Akteure im Netzwerk Frühe Hilfen haben sich fallübergreifend auf die Grundprinzipien der Transparenz sowie einer wertschätzenden Grundhaltung gegenüber den Familien verständigt und richten ihr Handeln danach aus.
  • Es ist geklärt, mit welchem Selbstverständnis und welchem Verständnis von Kooperation die professionellen und ehrenamtlichen Akteure in den Kontakt mit den Familien gehen (siehe auch Transparenz bezüglich Kooperationen der Netzwerkakteure, Qualitätsdimension 8: Angebote).
  • Die Netzwerkakteure haben sich darüber verständigt, wie sie Familien gegenübertreten, wenn sie deren Werte nicht teilen und/oder mit deren Handeln nicht einverstanden sind.
  • Dem von Familien entgegengebrachten Vertrauen gegenüber den Akteuren der Frühen Hilfen wird ein hoher Wert im Netzwerk zugeschrieben.

Vertrauensvolle Beziehungen zwischen Familien und Fachkräften

  • Die Fachkräfte informieren Familien über ihre Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der Frühen Hilfen.
  • Die Frühen Hilfen werden von allen Akteuren der Frühen Hilfen als partizipativer Prozess der Ko-Produktion verstanden und umgesetzt.
  • Es ist fallübergreifend geklärt, wie den Familien die Zusammenarbeit der Akteure im Netzwerk erklärt wird.
  • Es bestehen fallübergreifende Absprachen, wie bei Familien für das Hinzuziehen weiterer Netzwerkakteure geworben wird. Es ist geklärt, wie das Einverständnis hierzu eingeholt und dokumentiert wird. Der hinzugezogene Netzwerkakteur kann mithilfe abgestimmter Verfahren an den bisherigen Prozess anknüpfen.
  • Familien wird zugehört. Ihre Wünsche und ihr Wille bei der Gestaltung der Beratung, Behandlung und Unterstützung werden berücksichtigt.
  • Für Familien gibt es ein Beschwerdemanagement, an das sie sich bei Unzufriedenheit mit einer Beratung oder Unterstützung wenden können.

Umsetzung datenschutzrechtlicher Grundlagen

  • Die Netzwerkakteure kennen die datenschutzrechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit in den Frühen Hilfen (beispielsweise zu Datenerhebung, Datenverwendung und Datenspeicherung).
  • Der datenschutzrechtliche Grundsatz der Informationsgewinnung ist im Hilfekonzept bei den unterstützten Familien integriert.
  • Ein von den Familien erteiltes Einverständnis bildet die Grundlage für den Austausch kooperierender Akteure zu einzelnen Hilfs- bzw. Behandlungskontexten der betreffenden Familie.
  • Die Familien wissen und verstehen, was mit ihren Informationen im Rahmen der Hilfe(n) geschieht.
  • Es gibt ein Verfahren, wie das Handeln im Kontakt mit den Familien angemessen dokumentiert, Daten gesichert und diese nach der Aufgabenerfüllung wieder gelöscht werden.
  • Es existieren gemeinsame Standards für die Formulierung von Schweigepflichtsentbindungen. Diese Information wird von den Akteuren der Frühen Hilfen angemessen an die Familien vermittelt.
  • Akteure der Frühen Hilfen informieren Familien, wenn ein Austausch mit dem Einverständnis der betreffenden Familie ohne ihr Beisein stattfindet. 
  • Die Netzwerkakteure beachten die Anforderungen einer Informationsweitergabe ohne Einverständnis. Sie kennen die gesetzlichen Vorgaben und haben Handlungssicherheit für Situationen, in denen ihnen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden (Paragraf 4 Absatz 1 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), Paragraf 8a Absatz 4 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII). 

Passendes Praxismaterial:

Datenschutzrechtliche Grundlagen

Dialog mit Akteuren der strategisch-politischen Ebene

Die folgenden Fragen geben Anregungen zur gezielten Diskussion der Inhalte der Qualitätsdimension Zusammenarbeit mit der Familie mit Entscheidungstragenden der strategisch-politischen Ebene.

  • Auf welche Weise kann das Grundverständnis, dass die Familien die wichtigsten Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner aller Akteure in den Frühen Hilfen sind, im Netzwerk initiiert, gefördert und nachhaltig gefestigt werden?
  • Wie können Entscheidungstragende dafür Sorge tragen, dass Familien in den Frühen Hilfen als Ko-Produzenten der Beratungs- und Unterstützungsleistungen von den Akteuren wahrgenommen werden und diese partizipativ mitgestalten können?
  • Wie kann dieses Grundverständnis in der öffentlichkeitswirksamen Kommunikation des Netzwerks Frühe Hilfen vermittelt werden?
  • In welcher Form und durch wen werden den Familien die Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung der Frühen Hilfen verdeutlicht?
  • Gibt es Verfahrensweisen zur fallübergreifenden Reflexion von Kooperationen und deren Ziele sowie zur Zusammenarbeit mit Familien?
  • Welche Rahmenbedingungen sind notwendig, um den Verständigungsprozess zwischen professionellen und ehrenamtlichen Akteuren in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Familien zu ermöglichen?
  • Wie werden die Ergebnisse solcher Verständigungs- und Reflexionsprozesse gesichert und in die tägliche Arbeit überführt?
  • Wie können Leitungskräfte die fallübergreifende Zusammenarbeit von professionellen und ehrenamtlichen Akteuren sowie die grundsätzliche Ausrichtung der Beratungs- und Unterstützungsleistung an den Bedarfen und Wünschen der Kinder, Eltern und Erziehungspersonen fördern?
  • Gibt es für Familien ein Beschwerdemanagement, an das sich Familien bei Unzufriedenheit mit einer Beratung oder Unterstützung wenden können?