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Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2006

Im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 18./19. Mai 2006 in Hamburg wurde folgender Beschluss gefasst:

TOP 9 Kinder und Gesundheit

Beschluss:

Die Jugendministerkonferenz nimmt den Bericht, den die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden und die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden gemeinsam erarbeitet haben, zustimmend zur Kenntnis. Der Bericht zeigt insbesondere auf, wie durch die Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen die Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann. Die Jugendministerkonferenz hält folgende Maßnahmen für vordringlich:

  1. Die Jugendministerkonferenz tritt dafür ein, bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller beteiligten Professionen gesundheitsrelevante Aspekte, Kenntnisse der vorhandenen Hilfesysteme und konkreter Ansprechpartner stärker einzubeziehen. Dabei geht es in erster Linie um die Sensibilisierung für gesundheitsfördernde soziale, psychosoziale und sozialpädagogische und sozialpädiatrische Zusammenhänge, die Vermittlung von Grundkompetenzen und der Fähigkeit, in Netzwerken zusammenzuarbeiten.

  2. Die Jugendministerkonferenz setzt sich dafür ein, die vielfach begrenzten Kenntnisse in Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe über die Relevanz der Daten des jeweils anderen Bereichs zu überwinden. Vorhandene Berichte im Gesundheitswesen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe sollten künftig gegenseitig stärker wahrgenommen werden, um Synergieeffekte zu erzielen.

  3. Die Jugendministerkonferenz hält es für zielführend, eine qualifizierte Gesundheits- und Sozialberichterstattung als Grundlage einer wirksamen Bedarfs- und Hilfeplanung zu entwickeln. Dabei sollten Daten aus dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe miteinander abgeglichen, verknüpft und zusammengeführt werden. Die Daten, die auf unterschiedlichen Ebenen erhoben werden, sollten kompatibel sein. Bei der Datenerhebung und –nutzung sollten Fragen des Datenschutzes so abgewogen werden, dass die systematische Stärkung der Kindergesundheit durch bereichsübergreifende Kooperation als wichtiges gesamtgesellschaftliches Ziel Unterstützung findet. 

  4. Die Jugendministerkonferenz hält es für geboten, dass Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe systematischer zusammenarbeiten, um die Kindergesundheit zu befördern. Die Koordinierung der Akteurinnen und Akteure beider Bereiche auf der örtlichen Ebene sollte bei den Gesundheitsämtern und den Jugendämtern liegen. Dabei geht es vor allem darum, vorhandene und bewährte Strukturen auszubauen und optimal zu nutzen. Dafür bieten sich bestehende Instrumente und Gremien an, in die Fachkräfte des jeweils anderen Bereichs mit ihren Kompetenzen und Ressourcen eingebunden werden sollten. Die Länder erwarten, dass ihre Anstrengungen zur Förderung der Kindergesundheit und zum Kinderschutz durch eine entsprechende Gestaltung des Angebots in den gelanten Mehrgenerationenhäusern und das Programm „Frühe Förderung gefährdeter Kinder“ unterstützt werden.

  5. Die Jugendministerkonferenz plädiert dafür, Maßnahmen zu ergreifen, die die Beteiligung an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder steigern, weil die Untersuchungen eine gute Möglichkeit bieten, Krankheiten und manifeste Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Beratung, Förderung und Therapie einleiten zu können. In jedem Fall ist die Aufklärung über die Bedeutung der Untersuchungen zu verstärken. Dabei sollten vor allem die Zielgruppen mit besonders niedriger Beteiligungsquote angesprochen werden. 

  6. Die Jugendministerkonferenz zieht neben der verbindlichen Schuleingangsuntersuchung die Erprobung einer zusätzlichen Reihenuntersuchung für Kinder im Vorschulalter oder die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung in zwei Schritten in Betracht, damit Förderbedarfe rechtzeitig vor Eintritt in die Schule erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. Über eine flächendeckende Einführung sollte auf der Grundlage evaluierter Modellprojekte entschieden werden.

  7. Die Jugendministerkonferenz fordert alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der kommunalen wie in der verbandlichen Jugendarbeit dazu auf, alle dort zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, Kinder und Jugendliche bei einer gesunden Lebensführung zu unterstützen. Besonders geeignet sind dazu gezielte Maßnahmen zur Ausbildung und Verstärkung gesundheitsfördernder Einstellungen und Tätigkeiten ebenso wie Projekte, die auf die Vermeidung von gesundheitsgefährdenden Verhaltensweisen zielen. Die Jugendministerinnen und Jugendminister appellieren an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Jugendleiterinnen und Jugendleiter, sich ihrer Vorbildrolle stets bewusst zu sein.

  8. Die Jugendministerkonferenz sieht in der Förderung von Eigeninitiative, Selbstorganisation und bürgerschaftlichem Engagement junger Familien einen geeigneten Ansatz, um Kindergesundheit von Anfang an zu stärken. Einrichtungen wie Familienbildungs- und beratungsstellen sowie Mütter- und Familienzentren sollten mit dem Gesundheitswesen kooperieren. Besonders vor und nach der Geburt eines Kindes stehen Eltern gesundheitsfördernden Angeboten aufgeschlossen gegenüber. Die Förderung der Kindergesundheit muss systematisch in Programme zur Erweiterung der Erziehungs- und Elternkompetenz aufgenommen werden. Kinderbetreuungseinrichtungen sollten als Orte der Gesundheitsförderung gestärkt werden, und Schulen sind, dem Konzept „gesundheitsfördernde Schule“ entsprechend, noch intensiver für die Gesundheitsförderung zu nutzen. So sollte sich eine noch engere Zusammenarbeit der Kindertagesstätten und Schulen mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst entwickeln, etwa im Rahmen von Projektgruppen, Sprechstunden in der Schule oder Elternabenden. Eine stärkere Kooperation im Hinblick auf gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte sollte auch an der Schnittstelle zwischen Kindertageseinrichtungen und Schulen erfolgen.

  9. Die Jugendministerkonferenz begrüßt es, dass mit einem Präventionsgesetz ein Rahmen für die Prävention und die Gesundheitsförderung geschaffen werden soll. Ein solches Gesetz kann die Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe bei der Verbesserung der Gesundheit von Kindern erleichtern und fördern. Dem sollte auch durch eine entsprechende Besetzung der zu schaffenden Gremien Rechnung getragen werden. Bei der Definition der vorrangig zu berücksichtigenden Zielgruppen spielen Familien eine besondere Rolle; bei ihnen können Prävention und Gesundheitsförderung besonders effektiv ansetzen.