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Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2017

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat am 18./19. Mai 2017 in Quedlinburg die nachfolgend dokumentierten Beschlüsse gefasst:

TOP 6.3 Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz)

Beschluss:

  1. Die Jugend- und Familienministerkonferenz stellt fest, dass im Rahmen der bisherigen Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 3 Absatz 4 KKG gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen Strukturen und Angebote im Bereich Früher Hilfen erfolgreich auf- bzw. ausgebaut wurden und sich bewährt haben. In gemeinsamer Handlungsverantwortung konnte so der präventive Kinderschutz, vor allem durch die intensivierte intersektorale Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Jugendhilfe, gestärkt und ein wesentlicher Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet geleistet werden.
     
  2. Die JFMK stimmt grundsätzlich dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV) zu. Die Berechnungsgrundlagen des in Art. 4 VV genannten Verteilschlüssels werden für 2018 beibehalten, um für Länder und Kommunen Planungssicherheit zu schaffen. Im Übrigen soll der Verteilschlüssel ab 2019 überprüft und in regelmäßigem Turnus aktualisiert werden. Die Endabstimmung erfolgt im Umlaufbeschluss.
     
  3. Die JFMK spricht sich dafür aus, die Zustimmung der Länder zur Verwaltungsvereinbarung schnellstmöglich herbeizuführen, damit diese spätestens zum 01.01.2018 in Kraft treten kann.

 

TOP 6.4 Neues nationales Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“

Beschluss:

  1. Die Jugend- und Familienministerkonferenz begrüßt die Zielrichtung der Empfehlungen, die im Rahmen des Kooperationsverbundes gesundheitsziele.de in der Arbeitsgruppe „Gesundheit rund um die Geburt“ erarbeitet wurden, insbesondere das Ziel, das erste Jahr nach der Geburt als besonders wichtige Phase der gesunden Entwicklung von Kindern und der Familienentwicklung zu fördern und zu unterstützen. Sie erachtet das konsensual entwickelte Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ als einen wichtigen Handlungsrahmen. Neben den konsentierten Zielen rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist hierbei die gesundheitsförderliche Gestaltung von Lebenswelten und Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung.
     
  2. Die JFMK bittet die Akteurinnen und Akteure in den Ländern und Kommunen, sich mit ihren Partnern an der Umsetzung zu beteiligen. Wichtige Handlungsansätze bestehen etwa in der bedarfsgerechten Verfügbarkeit von Angeboten zur Stärkung gesundheitlicher Ressourcen und Elternkompetenzen, der Entwicklung von adressatenspezifischen Angeboten für besondere Bedarfe und vulnerable Familien, der familienfreundlichen Ausgestaltung kommunaler Räume, der niedrigschwelligen Unterstützung von Eltern in belastenden Lebenssituationen oder der Phase der Erstgeburt bzw. Familiengründung mit dem Ziel eines gelingenden Familienaufbaus („Doing family“). Entwicklungsbedarf wird weiterhin bei der Verzahnung und ganzheitlichen Hilfestellung unterschiedlicher Sektoren, insbesondere von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe gesehen. In diesem rechtskreisübergreifenden Schnittbereich muss gemeinsam Verantwortung für das gesunde, förderliche und gewaltfreie Aufwachsen junger Menschen von früher Kindheit an übernommen werden.

 

TOP 7.1 Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern – Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz

Beschluss:

  1. Die Jugend- und Familienministerkonferenz nimmt die in Umsetzung des Communiqués „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ von der eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeiteten „Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ zur Kenntnis. 
     
  2. Die JFMK sieht in diesen Eckpunkten, die nahtlos an das Communiqué vom 06.11.2014, den Zwischenbericht vom 15.11.2016 sowie die jeweils begleitenden Beschlüsse der JFMK und der Bund-Länder-Konferenzen anknüpfen, eine geeignete Arbeitsgrundlage für die Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes und einer damit einhergehenden Beteiligung des Bundes an den Qualitätsentwicklungsprozessen in der Kindertagesbetreuung. 
     
  3. Die JFMK begrüßt, wenn der Bund sich über seine bisherigen Unterstützungsleistungen hinaus grundlegend und dauerhaft an der Finanzierung des Systems der Kindertagesbetreuung beteiligt, die bislang im Wesentlichen von Ländern und Kommunen getragen worden ist und auch weiter getragen wird. 
     
  4. Aus Sicht der JFMK ist nunmehr für den weiteren Verlauf des Prozesses entscheidend, dass der Bund seinen maßgeblichen finanziellen Beitrag tatsächlich einbringt und auf der Basis eines – auch die finanziellen Aspekte sicherstellenden – Qualitätsentwicklungsgesetzes länderspezifische Zielvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geschlossen werden können, auf deren Grundlage sich der Bund systematisch und dauerhaft an der Kita-Finanzierung beteiligt und entsprechend der jeweiligen Entwicklungsbedarfe in den Ländern und von den Ländern festzulegenden Handlungszielen bereits laufende Qualitätsentwicklungsprozesse verstärkt oder neue Qualitätsentwicklungen begonnen werden. Die Länderanteile an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung sind bereits gegenwärtig sehr hoch. Aufgrund einer weiter steigenden Nachfrage von Eltern nach Kindertagesbetreuung, hoher Geburtenzahlen und der erwünschten Integration von Kindern mit Fluchterfahrung werden sie weiter deutlich anwachsen. Vor diesem Hintergrund soll die Bundesbeteiligung an der Finanzierung nicht mit der Erwartung einer noch darüber hinaus entsprechend anteiligen Steigerung der Landesanteile verbunden werden. 
     
  5. Die JFMK sieht die Notwendigkeit einer dauerhaften finanziellen Absicherung der Länder durch den Bund zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung in Deutschland und erwartet, dass dies im Rahmen der Ausgestaltung und Umsetzung der Zielvereinbarungen und der daran anknüpfenden weiteren finanziellen Beteiligung des Bundes an den Qualitätsverbesserungen strukturell sichergestellt wird. Die JFMK begrüßt die partizipative Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure der Kindertagesbetreuung, insbesondere der Kommunalen Spitzenverbände und der Verbände und Organisationen, in den Qualitätsentwicklungsprozess und sieht es als zielführend an, den partizipativen Ansatz auch im weiteren Prozess fortzusetzen.
     
  6. Die JFMK ist sich einig, dass die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung und die Umsetzung der im Zwischenbericht vereinbarten Ziele nur gelingen können, wenn eine ausreichende Anzahl von qualifizierten Fachkräften zur Verfügung steht. Bund und Länder sowie die weiteren Akteurinnen und Akteure der Kindertagesbetreuung sind daher aufgefordert Anstrengungen zu unternehmen, um dies auch künftig sicherzustellen. Die JFMK bittet die KMK zu prüfen, wie dieses Anliegen verstärkt unterstützt werden kann. 
     
  7. Die JFMK begrüßt die partizipative Einbindung der relevanten Akteurinnen und Akteure der Kindertagesbetreuung, insbesondere der Kommunalen Spitzenverbände und der Verbände und Organisationen, in den Qualitätsentwicklungsprozess und sieht es als zielführend an, den partizipativen Ansatz auch im weiteren Prozess fortzusetzen. 

 

TOP 7.2 Fortschreibung des Gemeinsamen Rahmens der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen

Beschluss:

  1. Mit dem Gemeinsamen Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen, der am 13./14.05.2004 von der Jugendministerkonferenz (JFMK) und am 03./04.06.2004 von der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen wurde, haben die Länder den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen betont und eine gemeinsame Grundlage für die landesspezifischen Bildungs- und Erziehungspläne oder entsprechende Vorgaben und Orientierungshilfen für die pädagogische Arbeit geschaffen. Es wurde damit zum Ausdruck gebracht, dass Kindertageseinrichtungen erste außerfamiliäre Bildungseinrichtungen im Rahmen individueller Bildungsbiographien sind.
     
  2. Der Gemeinsame Rahmen ist in seinen Grundzügen fachlich nicht überholt, bedarf aber der Überarbeitung und Ergänzung, um aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden. Beispielhaft seien hier der Ausbau des Platzangebots für die unter Dreijährigen, die aktuelle Qualitätsdiskussion oder die gestiegene Bedeutung inklusiver Pädagogik auch im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention genannt.
     
  3. Die Jugend- und Familienministerkonferenz bittet die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) auf ihrer Herbstsitzung 2017 zu beschließen, wer mit der Fortschreibung des Gemeinsamen Rahmens der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen beauftragt wird. Für den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule ist die KMK rechtzeitig in die Fortschreibung einzubinden.
     
  4. Der fortgeschriebene Gemeinsame Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen ist von der AGJF abschließend abzustimmen und der JFMK und der KMK vorzulegen.