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Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2013

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat am 06./07.06.2013 in Fulda die nachfolgend dokumentierte Beschlüsse gefasst:

TOP 4.1 LAG „Elternarbeit und Netzwerke für Elternbildung, Frühe Hilfen und Integration“ – Gelingensbedingungen erfolgreicher Projekte und Programme (mit Anlagen)

Beschluss:

  1. Die Jugend- und Familienministerkonferenz begrüßt die im Auftrag der Integrationsministerkonferenz durch die LAG „Elternarbeit“ erstellte Expertise zum Thema „Elternarbeit und Netzwerke für Elternbildung, Frühe Hilfen und Integration“, in der die Gelingensbedingungen erfolgreicher Projekte und Programme herausgearbeitet und daraus Handlungsempfehlungen abgeleitet wurden.

  2. Sie setzt sich dafür ein, dass die Gelingensbedingungen und Handlungsempfehlungen als Arbeits- und Orientierungshilfe für die gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe „Elternarbeit und Netzwerke für Elternbildung, Frühe Hilfen und Integration“ beachtet werden. Eine besondere Bedeutung erhalten ressortübergreifend abgestimmte Konzepte auf allen Ebenen, durch die eine interkulturell sensible Planung und Netzwerkarbeit befördert und unterstützt werden.

  3. Sie tauscht sich regelmäßig mit der Integrationsministerkonferenz über den Stand der Umsetzung und die Auswirkungen der Handlungsempfehlungen aus.

 

TOP 5.7 Zuweisung der nicht verausgabten Finanzmittel 2012 aus der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“

Beschluss:

  • Die JFMK bekräftigt die Bedeutung und die Notwendigkeit der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“. Damit deren Zielstellungen bis 2015 im vollen Umfang umgesetzt werden können, ist es erforderlich, dass die für diesen Zweck gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgesehene Summe von insgesamt 177 Mio. Euro vollständig zur Verfügung gestellt wird.