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Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2012

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat am 31. Mai/1. Juni 2012 in Hannover den nachfolgend dokumentierten Beschluss gefasst:

TOP 5.7 Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Bundesinitiative zur Beförderung Früher Hilfen durch Familienhebammen

Beschluss:

  1. Die JFMK stimmt dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zu.

  2. Die JFMK spricht sich dafür aus, die Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung schnellstmöglich herbeizuführen, damit sie zum 01.07.2012 in Kraft treten kann.

  3. Die JFMK stimmt zu, den in Art. 5 Abs. 1 des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung enthaltenen Passus zum Vorweg-Abzug der Finanzierung der Kosten für die Koordinierung auf Landesebene in der Form der anliegenden Stufentabelle zu konkretisieren und zum Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung zu machen.

  4. Die JFMK stimmt zu, den nach Art. 4 Abs. 2 des Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung anzuwendenden Schlüssel für die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder in der Weise zu konkretisieren, dass nach Vorweg-Abzug der Kosten für die Koordinierungsaufgaben des Bundes und der Länder die verbleibenden Mittel jeweils zu 1/3 nach dem Königssteiner Schlüssel, der Anzahl der unter 3-Jährigen im SGB-II-Leistungsbezug und der Anzahl der unter 3-Jährigen erfolgt.

Die sich daraus ergebende Tabelle für 2012 soll Bestandteil der Verwaltungsvereinbarung werden. Die JFMK stimmt zu, die Mittelverteilung an die Länder für die gesamte Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung auf der Basis dieses Schlüssels vorzunehmen.

Die sich aus dem Schlüssel ergebende Verteilung auf die Länder wird jährlich aktualisiert.