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Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) 2010

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat am 17./18. Juni 2010 in Schwerin den nachfolgend dokumentierten Beschluss gefasst:

TOP 6.2 Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung

Beschluss:

  1. Die Jugend- und Familienministerkonferenz nimmt das überarbeitete Konzept des nationalen Gesundheitsziels "Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung" zur Kenntnis und empfiehlt, dieses für die Kinder- und Jugendhilfe in den Ländern aufzugreifen und unter Einbeziehung aller Verantwortlichen für die Gesundheitsförderung umzusetzen.

  2. Sie hält es für besonders wichtig - im Sinne der gemeinsamen Beschlüsse der JFMK und der GMK - die drei Elemente: "Lebenskompetenz, Bewegung und Ernährung" konzeptionell in Präventionskonzepte der Einrichtungen, bei Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schulen zu verankern. Dabei sollen auch die Chancen und Vorteile von Ganztagsplätzen und von Ganztagsschulen genutzt werden. Die JFMK tritt daher nachdrücklich dafür ein, dass ein zwischen den Trägern und Einrichtungen abgestimmtes Handlungskonzept verankert wird. Sie bittet die Kommunen um entsprechende Handlungskonzepte.

  3. Die JFMK verweist darauf, dass diese Elemente bereits im 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung aufgegriffen wurden. Insbesondere die Leitlinien und die Empfehlungen des Berichtes zur Gesundheitsförderung sind eine gute Grundlage für die selbstverständliche Verankerung der Gesundheitsförderung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Sie bittet die Länder und die Kommunen, den Erkenntnissen und Anregungen der Sachverständigenkommission Beachtung zu widmen.

  4. Vor allem sieht sie Handlungsbedarfe in der Entwicklung fachlicher Standards zur frühen und besseren Prävention, wie z.B. - in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst, - in der stärkeren Verankerung der Gesundheitsförderung in den Ganztagsschulen, - in dem Verständnis der Gesundheitsförderung als Bildungsförderung, - in der Befähigung junger Menschen und Eltern, Gesundheitsförderung als elementare Bedingung für ein gelingendes Aufwachsen anzusehen.

  5. Der Beschluss wird veröffentlicht.