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Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) 2014

Der Beschluss der 87. Gesundheitsministerkonferenz der Länder TOP 11.1, befasst sich mit dem Ende 2011 gestarteten kommunalen Partnerprozess „Gesund aufwachsen für alle!“.
Hier finden Sie die den Beschluss im Wortlaut:

TOP 11.1 Unterstützung des kommunalen Partnerprozesses „Gesund aufwachsen für alle!” und Umsetzung gesundheitsziele.de

Die Gesundheitsministerkonferenz beschließt einstimmig:

  1. Die GMK begrüßt den Ende 2011 gestarteten kommunalen Partnerprozess „Gesund aufwachsen für alle!“, der zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen des bundesweiten Kooperationsverbundes „Gesundheitliche Chancengleichheit“ initiiert wurde, und der eine sinnvolle Ergänzung des breiten thematischen Spektrums des Kooperationsverbundes zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit darstellt. Die GMK sieht darin eine geeignete Initiative für kommunale Strategien, die zum Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ von Ländern und Bund beitragen.
     
  2. Die GMK setzt sich dafür ein,
    a. den Partnerprozess im Kontext länderspezifischer Entwicklungen zum Gesundheitsziel „Gesund aufwachsen“ bzw. im Rahmen der in den Ländern und Kommunen vorhandenen Kooperationsstrukturen zu stärken, indem sie die Kommunen über den Partnerprozess informieren und gemeinsam mit ihnen effiziente und ressortübergreifende Unterstützungsangebote entwickeln,
    b. die Aktivitäten des kommunalen Partnerprozesses in die Umsetzung der Frühen Hilfen im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen sowie der einschlägigen Förderprogramme der Länder im Bereich der Frühen Hilfen einzubinden (BKiSchKG, gem. Art. 1 § 3 Absatz 4) und
    c. die von Ländern und Krankenkassen finanzierten Koordinierungsstellen „Gesundheitliche Chancengleichheit" unter Berücksichtigung der vorhandenen länderspezifischen Strukturen in die Steuerung oder Begleitung des Strategieprozesses für ein gesundes Aufwachsen einzubeziehen.
     
  3. Die GMK bittet,
    a. die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) zu prüfen, wie die Träger der Netzwerke Frühe Hilfen und die Landeskoordinierungsstellen (nach Artikel 5 der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen) die Koordinierungsstellen „Gesundheitliche Chancengleichheit“ in Verbindung mit den ggf. in den Ländern vorhandenen weiteren Strukturen zum Themenkomplex „Gesund aufwachsen“ in ihre präventive Arbeiten einbinden können,
    b. die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), das Anliegen des Partnerprozesses ggf. unter Berücksichtigung anderer Landesinitiativen zur Erreichung des Gesundheitszieles „Gesund aufwachsen“ entsprechend ihres Beschlusses vom 15.11.2012 durch eine systematische Verankerung von Gesundheitsförderung in den Schulen und auch in den Kindertageseinrichtungen zu unterstützen,
    c. den Bund darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der Forschungsförderung eine anwendungsorientierte wissenschaftliche Begleitforschung zum Partnerprozess ermöglicht wird. Dabei sollte an die Empfehlungen der Kooperation für nachhaltige Präventionsforschung (KNP) angeknüpft werden,
    d. die Gesetzlichen Krankenkassen, sich am kommunalen Partnerprozess zu beteiligen und auf der Basis des vereinbarten Aufgabenspektrums die Koordinierungsstellen „Gesundheitliche Chancengleichheit“ in den Bundesländern - über die bereits bestehende und sehr zu begrüßende Strukturförderung hinaus - zusätzlich angemessen zu unterstützen.

Hier finden Sie den Beschluss der GMK 2014