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SACHSEN-ANHALT

Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt (Intervention)

Anfang 2006 wurde im Rahmen des Landesbündnisses für Familien Sachsen-Anhalt vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes und dem Landeshebammenverband Sachsen-Anhalt e.V. dieses Projekt initiiert und aufgebaut (Familienhebammen im Land Sachsen-Anhalt: Aufsuchende Familienhilfe durch qualifizierte Hebammen mit erweitertem Tätigkeitsfeld). Das übergreifende Ziel des Projekts ist zum einen die Förderung der gesundheitsbezogenen Chancengleichheit von vulnerablen/ stark belasteten Familien und zum anderen die Mobilisierung und Stärkung von individuellen und sozialen Ressourcen, zum Beispiel durch die Inanspruchnahme von Präventionsmaßnahmen. Notwendig hierfür sind die Etablierung eines niedrigschwelligen Hilfeangebots, eine verbesserte Betreuungskontinuität sowie eine regionale interdisziplinäre Netzwerkbildung. Dadurch werden eine nachhaltige und weitestgehend flächendeckende Unterstützung der Familien und eine Verbesserung der kindlichen Gesundheit und Entwicklung möglich.

Finanzierung

  • Landeshebammenverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt

Projektleitung

Manuela Nitschke (Vorsitzende des Landeshebammenverbandes)

Träger

  • Landeshebammenverband Sachsen-Anhalt e.V.
  • Landesministerium für Gesundheit und Soziales Sachsen-Anhalt

Standorte

Die Landkreise Altmarkkreis/Salzwedel, Börde, Burgenland, Harz, Jerichower Land, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal und Wittenberg, sowie die Städte Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg

Kooperationspartner/-innen

regionale Anbieterinnen und Anbieter von Beratung, Betreuung, Begleitung und/ oder Therapie für belastete Frauen in der Schwangerschaft und/ oder mit kleinen Kindern; Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in Halle/Saale

Zielgruppen

  1. vulnerable Familien mit psycho-sozialen Risikofaktoren:
    gestörte Mutter-Kind-(Eltern-Kind-)Beziehung; Suchtprobleme; Gewalterfahrungen/ -potenzial in der Familie, Straffälligkeit eines Familienangehörigen; Verdacht auf Kindesmisshandlung/ -vernachlässigung; soziale Benachteiligung bzw. erschwerter Zugang zu Hilfen (Familien in Armut, ALG-II-Empfängerinnen, Überschuldung, kinderreiche Familien, Analphabetinnen, Migrantinnen, Asylantinnen, Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus); mangelnde soziale Unterstützung (z.B. alleinerziehende/ verlassene Frauen); Überforderung (z.B. Minderjährigkeit, geistige Behinderung); psychische Belastungen; ungewollte Schwangerschaft

  2. vulnerable Familien mit gesundheitlichen Risikofaktoren:
    chronische Erkrankungen (z.B. Hepatitis, Epilepsie, HIV/AIDS); psychische Erkrankungen; körperliche Behinderung der Mutter/des Vaters; Kinder mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (geistig/körperlich)

Kontakt

Manuela Nitschke, Familienhebamme
1. Vorsitzende des Landeshebammenverbandes Sachsen-Anhalt e.V.
Goethestraße 37, 06114 Halle

Wissenschaftliche Begleitung

Publikationen

Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Köln, 2012
Hrsg.: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), Köln, 2010