(Neue) Baustellen im Kinderschutz!?

Das achte Fachgespräch im Kinderschutz des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) fand am 8. und 9. Dezember 2025 im München statt. Rund 40 Expertinnen und Experten tauschten sich unter dem Titel "(Neue) Baustellen im Kinderschutz!?" zu drei Themen aus.
Aufgaben und Themen im Kinderschutz sind vielfältig. Zugleich eröffnen gesellschaftliche Entwicklungen sowie neue gesetzliche Regelungen auch neue Aufgabenfelder im Kinderschutz und damit auch in der Kinder- und Jugendhilfe – wegen ihrer Gesamtverantwortung nach §79 SGB VIII insbesondere Jugendämter.
Das NZFH rückte daher in seinem 8. Fachgespräch im Kinderschutz drei Themen in den Fokus, die in der Praxis immer mehr an Bedeutung gewinnen und zugleich im Diskurs zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz bisher eher wenig Beachtung fanden:
- Inklusiver Kinderschutz
- Kindeswohlgefährdung im Kontext des Aufwachsens in einem extremistischen Umfeld
- Mitteilungen an das Jugendamt im Rahmen eines Strafverfahrens
Die eingeladenen Expertinnen und Experten kamen aus Jugendämtern, von freien Trägern, Verbänden und Fachgesellschaften, der Verwaltung auf Landes- und Bundesebene und der Wissenschaft.
Ziel des Fachgesprächs war es, für alle drei Themen aktuelle Herausforderungen zu erörtern, sich daraus ableitende Bedarfe für Akteure im Kinderschutz zu diskutieren – insbesondere für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe – sowie Empfehlungen für die Qualitätsentwicklung zu erarbeiten.
Hintergrund
Inklusiver Kinderschutz
Im Kontext der Entwicklung und Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird in Zukunft auch der inklusive Kinderschutz stärker an Bedeutung gewinnen. Dies ist fachlich insbesondere deshalb geboten, weil die Fallzahlen – trotz eines erhöhten Risikos von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung – vergleichsweise niedrig anmuten. Zugleich scheinen entsprechende Kooperationspartnerinnen und -partner kaum eine Rolle zu spielen und es wirkt, als ob die soziale Infrastruktur nicht in ausreichendem Maße vorhanden sei.
Welche Herausforderungen ergeben sich für die Umsetzung eines inklusiven Kinderschutzes? Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen wirksam zu schützen, ihre Beteiligung sicherzustellen und die Zusammenarbeit der beteiligten Hilfesysteme zu stärken?
Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern und im Kontakt mit den Familien mit verschiedenen Formen des Extremismus konfrontiert – von Rechtsextremismus über religiös begründeten Fundamentalismus bis zu sektenähnlich organisierten Gruppierungen. Dabei stellt sich Fachkräften die Frage, welche Aspekte des Aufwachsens von Kindern in einem extremistisch-geprägten Familienklima kindeswohlgefährdend sein könnten und welche Schutzmaßnahmen legitimiert sein könnten. Zugleich weist der "Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit" (UEM) darauf hin, dass sowohl in Jugendämtern als auch bei Familiengerichten rassistische Vorannahmen Einfluss auf Kindeswohlprüfungen haben. Entsprechend müssen eigene Einstellungen und Vorurteile immer wieder reflektiert werden und ihr Einfluss auf das professionelle Handeln geprüft werden.
Was braucht es also, um Kinder zu schützen und zugleich sensibel für persönliche und institutionelle Vorurteile zu bleiben?
Mitteilungen an das Jugendamt im Rahmen eines Strafverfahrens
Auf Grundlage von §5 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) und Nr. 35 der Verwaltungsvorschrift Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) erhalten Jugendämter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsbehörden Informationen über (potentielle) Straftaten, zum Beispiel gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern.
Wie können Fachkräfte qualifiziert auf solche Mitteilungen reagieren? Wie kann die Gefährdung der im Haushalt des Täters oder der Täterin lebenden Kinder eingeschätzt werden?
Begrüßung
Die Eröffnung des 8. Fachgesprächs im Kinderschutz übernahmen PD Dr. Christina Boll, Jörg Backes und Almut Hornschild:
- PD Dr. Christina Boll, Leiterin der Abteilung Familie und Familienpolitik am Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI) in München
- Jörg Backes, Leitung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) im Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
- Almut Hornschild, Leiterin des Referats Frühe Hilfen und Kinderschutz im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen, Jugend (BMBFSFJ)
Inklusiver Kinderschutz
Zur Einführung in das Thema gab es drei kurze Impulsreferate von Dr. Thomas Meysen, Christine Gerber und Professor Dr. Heinz Kindler.
Dr. Thomas Meysen ist Leiter des International Centre for Socio-Legal Studies (SOCLES) in Heidelberg. Er wies in seinem Beitrag zunächst auf das erhöhte Misshandlungs- oder Vernachlässigungsrisiko von Kindern mit Beeinträchtigungen hin sowie auf spezifische Belastungslagen der betroffenen Familien. Schließlich ging er auf Herausforderungen in der Fallarbeit ein, die mit behinderungsspezifischen Prüf- und Klärungsprozessen im Kinderschutz verbunden sind.
Christine Gerber leitet den Projektbereich Qualitätsentwicklung im Kinderschutz im NZFH, DJI. Sie stellte erste Ergebnisse aus Fallanalysen vor. Diese deuten auf fachliche Unsicherheiten hin, auf Lücken in der sozialen Infrastruktur sowie Herausforderungen bei der Koordination komplexer Hilfenetzwerke.
Professor Dr. Heinz Kindler, der am DJI gemeinsam mit Dr. Susanne Witte die Fachgruppe Familienhilfe und Kinderschutz leitet, stellte mehrere Fallbeispiele vor und ging damit auf unterschiedliche Herausforderungen und besondere Schutzbedürfnisse von Kindern mit Behinderung ein.
Schönecker, Lydia / Meysen, Thomas / Gerber, Christine / Kindler, Heinz: Inklusiver Kinderschutz (pdf/ 938KB)
Im Anschluss an die Impulsreferate diskutierten die Expertinnen und Experten vier zentrale Aspekte und Fragestellungen zum Thema:
Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld
Zunächst führte Professor Dr. Heinz Kindler in das übergeordnete Konzept der Fehlsozialisation ein. Im Zentrum des Konzeptes stehen Bedingungen des Aufwachsens, unter denen sich ein Scheitern betroffener Kinder am zentralen Sozialisationsziel der Gemeinschaftsfähigkeit (§1 Abs. 1 SGB VIII) abzeichnet. Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld wird demnach dann kinderschutzrelevant, wenn Kinder mit Regeln aufwachsen, die sie nicht zum Leben in unserer Gesellschaft befähigen. Ausgehend von diesem Konzept stellte Professor Kindler den aktuellen Forschungsstand zu potentiellen Gefahren durch das Aufwachsen in christlich-fundamentalistischen sowie in dschihadistischen Familien vor. Schließlich ging er auf Gefahren ein, die durch das Aufwachsen in kriminellen Milieus entstehen, und schloss seinen Beitrag mit Hinweisen zu Entwicklungsbedarfen in Praxis und Forschung.
Im Anschluss daran stellte Davon Neider, Projektleiter beim Interdisziplinären Zentrum für Radikalisierungsprävention und Demokratieförderung e.V. (IZRD), den Qualifizierungskurs Weltanschauungs- und Extremismusbeauftrage (WelEx) für Jugendämter vor.
Nach den Impulsreferaten standen im Austausch der Expertinnen und Experten vier Fragen und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung des Themas im Fokus:
Mitteilungen an das Jugendamt im Rahmen eines Strafverfahrens
Den Einstieg in das dritte Fachgesprächsthema bildete ein Vortrag von Katharina Lohse, Vorständin und fachliche Leiterin des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) in Heidelberg. Die Juristin stellte zunächst die bundesgesetzliche Regelung in §5 KKG und die Verwaltungsvorschrift Nr. 35 Abs. 1, 2 Nr. 1, 2, 4, 6 MiStra vor. Die Regelungen verpflichten Strafermittlungsbehörden und Gerichte, Jugendämter über (potenzielle) Straftaten insbesondere im Bereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu informieren. Im Anschluss daran entwickelte sie zwei potenzielle Fallkategorien und wies auf die jeweils damit verbundenen fachlichen Herausforderungen für Jugendämter hin:
a) Der Verdächtigte hat Kontakt zu einer Gruppe von Kindern, zum Beispiel Trainer im Sportverein.
b) Der Verdächtigte lebt in einem Haushalt mit einem Kind oder hat Kontakt zu Kindern im engen familiären Umfeld.
Zu diesen beiden Fallkategorien stellte im Anschluss Ingrid Müller konkrete Beispiele aus einem Jugendamt. Ingrid Müller ist stellvertretende Leiterin des Kreisjugendamtes Paderborn und dort unter anderem verantwortlich für den Schwerpunkt Kinderschutz.
Jedes der vorgestellten Fallbeispiele diskutierten die Expertinnen und Experten im Hinblick auf drei Fragen: Was ist die Aufgabe des Jugendamts? Wie können Jugendämter dieser Aufgabe gerecht werden? Was brauchen Jugendämter hierfür?
Fazit
Das 8. Fachgespräch im Kinderschutz hat verdeutlicht, dass sich der Kinderschutz (zunehmend) mit sehr spezifischen Themen auseinandersetzen muss, die bisher in der Qualitätsentwicklung wenig berücksichtigt wurden. Dazu gehören der inklusive Kinderschutz, das Aufwachsen von Kindern in extremistisch oder ideologisch geprägten Familienkontexten sowie der Umgang mit Mitteilungen aus Strafverfahren.
Alle drei Themen zeigen, dass Kinderschutz häufig sehr komplex geworden ist, gerade wenn eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit notwendig ist. Hinzukommt, dass Gefährdungslagen selten eindeutig sind und spezifisches Fachwissen erfordern. Zudem betreffen sie in der Regel mehrere Systeme und Zuständigkeitsbereiche gleichzeitig.
Für Fachkräfte bedeutet das insbesondere in den hier genannten Themenfeldern, dass sie auf zusätzliche Expertise, fachliche Orientierung und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen sind. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, geeignete Instrumente, gute Weiterbildungsangebote und belastbare Kooperationsstrukturen.
Die teilnehmenden Expertinnen und Experten sind sich mit Blick auf diese "(neuen) Baustellen" einig, dass sich der Kinderschutz weiterentwickeln muss. Systemgrenzen müssen überwunden werden. Nur so kann er auch unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen wirksam bleiben. Dafür braucht es ein gemeinsames Engagement von Praxis, Politik, Verwaltung und Wissenschaft.