Beitrag des Bundes im Aufgabenfeld Extremismus
Welchen Beitrag kann der Bund leisten, um dieses Aufgabenfeld weiter zu entwickeln?
Beim 8. Fachgespräch im Kinderschutz des NZFH diskutierten die Expertinnen und Experten insbesondere die folgenden Ansatzpunkte, die für die Weiterentwicklung relevant sind.
1. Qualifizierungsbedarf begegnen
Die Expertinnen und Experten waren sich einig, dass es beim Thema Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld darauf ankommt, den Blick auf den Kinderschutz und das Bewusstsein für Kinderschutz im Sinne des Konzepts der Fehlsozialisation zu fördern. Dazu gehört es, Fachkräften spezifische Hinweise für die Kindeswohlgefährdungsprüfung in diesen Fällen zur Verfügung zu stellen, aber auch angesichts der Breite des Themas, gemeinsam mit den Ländern Fortbildungen, auch für einzelne Umfelder, zu konzipieren, die es Fachkräften ermöglichen spezifisches Wissen zu erlangen.
2. Kommunenübergreifende Vernetzung und Austausch ermöglichen
Wie auch in den Diskussionen zum Thema Inklusiver Kinderschutz wurde auch hier deutlich, dass das Thema extremistisches Umfeld sehr vielfältig ist. Dies führt in der Praxis dazu, dass einzelne Fachkräfte eher selten und dann Einzelfälle mit einer spezifischen Konstellation bearbeiten, sodass es kaum möglich ist, dort generiertes Wissen mit ähnlichen Fällen zu vergleichen.
Entsprechend erscheint es notwendig, dass Bund und Länder Möglichkeiten schaffen, den Austausch und die Vernetzung mit Fachkräften aus anderen Kommunen zu fördern, die mit ähnlichen Fällen zu tun haben.
3. Rechtliche Klarheit schaffen
In anderen Themenbereichen, wie zum Beispiel bei häuslicher Gewalt oder im Kontext von Strafverfahren nach dem KKG und MiStra, wurde die systemübergreifende Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und weiteren Akteuren geregelt und funktionieren mittlerweile (mehr oder weniger) gut. Diese rechtliche Klarheit fehlt in der Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz als einem wichtigen Akteur im Themenfeld Extremismus. Dies ist aber notwendig, um die Formen der Kooperation und Informationswege zu klären, zum Beispiel wie gewichtige Anhaltspunkte und welche Daten an das Jugendamt übermittelt werden und in welchen Fällen Meldungen erfolgen sollen.
4. Demokratieförderung stärken
Aus Sicht der Expertinnen und Experten ist für die Weiterentwicklung dieses Aufgabenfelds essentiell, dass sich der Bund weiterhin für Demokratieförderung einsetzt und damit einen Gegenpol zu demokratiefeindlichen Kräften bildet. Dazu kann es hilfreich sein, die Bedeutung des Kindeswohls beim Thema Extremismus stärker hervorzuheben. Gleichzeitig braucht es Demokratieförderung vor Ort durch die Stärkung des Dialogs, auch und gerade im Umgang mit rechtsextremen und anderen extremistischen Umfeldern, um vielfältige Meinungen zu diskutieren und Verbindungen zwischen Menschen zu stärken.
5. Digitalen Jugendschutz in den Blick nehmen
Ein wichtiger Punkt bei der Frage nach dem Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld war für die Expertinnen und Experten auch die Radikalisierung von Jugendlichen im Netz. Hier sind die Eltern gefordert, Heranwachsende vor einer Radikalisierung zu schützen, damit sie nicht in ein extremistisches Umfeld geraten. Damit Eltern diese Aufgabe gut wahrnehmen können, brauchen sie Wissen darüber, wie Radikalisierung im Netz funktioniert und sie müssen für die Gefahren sensibilisiert werden. Gleichzeitig müssen die Plattformbetreiber zum Schutz der Kinder und Jugendlichen in die Pflicht genommen werden, sich dieses Themas anzunehmen und stärker regulierend einzugreifen.
Fazit
Der Bund kann aus Sicht der Expertinnen und Experten noch einiges tun, um das Aufgabenfeld gezielt weiterzuentwickeln. Dies betrifft nicht nur die Beförderung der Qualifizierung und des interkommunalen Austauschs, sondern auch Vorgaben für die Kooperation zwischen ASD und Verfassungsschutz im Rahmen von Kindeswohlgefährdung.
Gleichzeitig machten die Expertinnen und Experten die hohe Bedeutung von Demokratieförderung und Extremismusprävention deutlich.
Sie wiesen nicht zuletzt darauf hin, dass der Bund auch gefragt ist, wenn es darum geht einen besseren Schutz vor der Radikalisierung Jugendlicher im digitalen Raum zu gewährleisten.