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Lobby für den inklusiven Kinderschutz

Was ist notwendig, damit Kinder mit Beeinträchtigungen eine Lobby bekommen, und wie können Bund, Länder und Kommunen dazu beitragen?

Im Austausch zwischen den Expertinnen und Experten des Fachgesprächs im Kinderschutz 2025 wurden verschiedene Ansatzpunkte diskutiert, die für eine stärkere Lobby notwendig sind:

1. Die Voraussetzungen werden geschaffen, dass Familien mit einem Kind mit Behinderung selbst Lobbyarbeit machen können.

Zentrale Akteure der Lobbyarbeit für Kinder mit Beeinträchtigungen sind die betroffenen Familien selbst. Oftmals sind jedoch nicht die nötigen Voraussetzungen vorhanden, damit Familien dies tun können. Zum einen sind Eltern zeitlich stark ausgelastet, da sie neben den alltäglichen Herausforderungen zusätzlich häufig die medizinische Versorgung ihrer Kinder übernehmen müssen, Therapien organisieren, regelmäßige Termine, die nicht immer direkt vor Ort verfügbar sind, wahrnehmen oder notwendige Ausstattung anschaffen und/oder beantragen müssen. Eine Unterstützung durch Fachkräfte oder Freiwillige zur Alltagsentlastung, die ortsnahe Versorgung und die Entbürokratisierung bei Anträgen oder ähnlichen Verfahren, würde sich daher auch positiv auf die Möglichkeiten der Eltern auswirken, Lobbyarbeit in eigener Sache zu betreiben.

Zum anderen müssen die Kinder selbst eine Stimme bekommen. Grundlage dafür ist das Vorhandensein und die Nutzung geeigneter Methoden, wie zum Beispiel Photovoice, assistierte Sprache oder eine fachliche Begleitung durch Fachkräfte, die Übersetzungsarbeit leisten und Brücken bauen. Daneben brauchen betroffene Kinder auch in verständlicher Form aufbereitetes Wissen über ihre Rechte, über Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen, und darüber, was sie tun können, wenn sie Misshandlung oder Vernachlässigung erlebt haben oder was entsprechende "komische Gefühle" bedeuten könnten. Eine solche alters- und entwicklungsangemessene Aufklärung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sie ihrer eigenen Wahrnehmung vertrauen und ihre Perspektive äußern können.


2. Gemeinsame Wissensbasis über Belange von Kindern mit Beeinträchtigungen schaffen und Sichtbarkeit im öffentlichen Diskurs erhöhen

Damit die Belange von Kindern mit Behinderung ernst genommen und in Veränderungen münden, müssen sie zunächst einmal sichtbar werden. Hierzu sollte der Bund etwa mit spezifischen Kampagnen beitragen und die Kommunen dabei unterstützen, ihre adressatenbezogene Kommunikation zu verbessern, damit sich betroffene Familien angesprochen fühlen.

Es muss eine gemeinsame Wissensbasis bei Fachkräften im Gesundheitswesen, in der Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen werden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Belange von Kindern mit Behinderung und die Bedarfe der betroffenen Familien, die oftmals über die rein individuelle Versorgung des Kindes hinausgehen, als auch in Bezug auf die Möglichkeiten, Chancen und Grenzen von Inklusion. Wenn Inklusion gelebt werden soll, muss sie machbar werden. Aktuell werden die Grenzen von Inklusion vor allem im Bereich Schule deutlich.


3. Berücksichtigung der Belange von Kindern mit Behinderung auf kommunaler Ebene

Die Expertinnen und Experten erleben in vielen Bereichen, dass das Engagement der Kommunen oft weit über das hinausreicht, was Bund und Länder etwa durch gesetzliche Vorgaben oder Leitlinien vorsehen. Durch ihre Kenntnis der vorhandenen Strukturen vor Ort, können Kommunen passgenaue Angebote schaffen und zur besseren Erreichbarkeit von Familien mit Kindern mit Behinderung beitragen, z.B. indem sie das gemeinsame zivilgesellschaftliche Engagement mithilfe des Einsatzes von Ehrenamtlichen fördern. Wichtig ist, dass die Kommunen sich hier ihrer Verantwortung bewusst sind, Kinder mit Beeinträchtigungen und deren Familien in den Blick zu nehmen und trotz knapper Finanzen nicht darauf warten, dass der Bund Vorgaben macht.

Um diese Ziele zu erreichen, sollten sie die ersten Erkenntnisse der seit 2024 eingesetzten Verfahrenslotsinnen und -lotsen und der Fachkräfte, die auch bislang schon mit Kindern mit Beeinträchtigung zusammengearbeitet haben, etwa im Hinblick auf Versorgungslücken und Abstimmungsbedarfe, nutzen. Zudem sollten Fortbildungsmöglichkeiten für Fachkräfte geschaffen und Angebote und die dazugehörige Kommunikation mit Blick auf diese Gruppe überprüft werden.


4. Der Bund setzt sich für Kinder mit Behinderung ein

Seit dem Ende der letzten Koalition im November 2024 hat das Gesetzgebungsverfahren zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe an Dynamik verloren. Die Expertinnen und Experten empfehlen, den Prozess zeitnah wieder aufzunehmen, um das Gesetz noch vor dem 1. Januar 2027 auf den Weg zu bringen und das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe weiterzuverfolgen. Dieses Signal ist für Familien mit einem Kind mit Behinderung von besonderer Bedeutung. Nachtrag: Seit März 2026 liegt der Referentenentwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe vor.

Die flächendeckende Einführung von Verfahrenslotsinnen und -lotsen war seitens des Bundes ein wichtiger Schritt, Familien mit einem Kind mit Beeinträchtigung in den Blickpunkt der Kinder- und Jugendhilfe zu rücken. Nun müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese Tätigkeit verstetigt wird.

Fazit

Die Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die Belange von Familien mit Kindern mit einer Behinderung noch viel stärker in den Blick genommen werden müssen. Grundlage dafür ist eine stärkere Lobby. Hierbei sollten vor allem auch die Familien und Kinder selbst zu Wort kommen, allerdings ist dies aktuell noch an zu viele Voraussetzungen geknüpft. Um diese Voraussetzungen zu schaffen und die Sichtbarkeit dieser Gruppe von Familien insgesamt zu erhöhen, ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen nötig, von einer klaren Gesetzgebung, die auch eine Signalwirkung entfalten kann, bis hin zur Schaffung passgenauer Angebote und gezielter Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit von Familien.