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Qualifizierungsbedarfe für inklusiven Kinderschutz

Wer hat welchen Qualifizierungsbedarf und wer sollte Angebote entwickeln?

Die Diskussion beim 8. Fachgespräch im Kinderschutz 2025 zeigte, dass inklusiver Kinderschutz ein gemeinsames Aufgabenfeld vieler Akteure ist. Gleichzeitig wird seine Umsetzung bisher durch unterschiedliche Wissensstände, unklare Zuständigkeiten und fehlende Strukturen für eine systematische Qualifizierung erschwert – insbesondere über Berufs- und Systemgrenzen hinweg.

1. Akteursgruppen und übergreifende Qualifizierungsbedarfe

Viele Akteure sind in den Schutz von Kindern mit Beeinträchtigungen eingebunden – darunter unter anderem pädagogische Fachkräfte in Kitas und Schulen, insoweit erfahrene Fachkräfte, das Gesundheitswesen, der ASD, Fachkräfte der freien Träger, Leistungserbringer nach SGB VIII und IX sowie Familiengerichte. Über all diese Gruppen hinweg besteht ein Bedarf an spezifischen Kompetenzen, die den Anforderungen eines inklusiven Kinderschutzes entsprechen.

Dazu gehören 
a) ein grundlegendes Verständnis unterschiedlicher Formen von Beeinträchtigungen und die damit einhergehenden besonderen Bedarfe von Kindern und Familien;

b) die Fähigkeit, gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes mit Beeinträchtigung zuverlässig zu erkennen;

c) Kenntnisse geeigneter Kommunikationsformen für den Dialog mit Kindern mit Kommunikationsbeeinträchtigung, zum Beispiel im Kontext von geistiger Behinderung, Autismus-Spektrum-Störung oder körperlichen Einschränkungen, etwa durch den Einsatz von Unterstützter Kommunikation (UK) mit Symbolsystemen wie zum Beispiel Metacom.


2. Spezifische Bedarfe einzelner Akteursgruppen

Je nach Profession ergeben sich unterschiedliche Qualifizierungsbedarfe.

Für pädagogische Fachkräfte in Kita und Schule steht insbesondere die Vermittlung von Grundlagen eines inklusiven Kinderschutzes im Vordergrund. Dazu gehören Kenntnisse über die Schnittstelle zwischen Jugend- und Eingliederungshilfe, um relevante Beobachtungen fachgerecht einordnen und an zuständige Stellen weitergeben zu können.

Im Gesundheitswesen liegt der Qualifizierungsbedarf vor allem in der Sensibilisierung für familiale Belastungssituationen als Grundlage zur Einschätzung, inwieweit Entwicklungsverläufe unter Bedingungen von Beeinträchtigung – und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Belastungen – bei Kindern zu einer erhöhten Gefährdungslage führen können. Zudem müssen klare und verlässliche Kommunikationswege zu den Sozialdiensten gesichert sein, damit relevante Hinweise auf mögliche Gefährdungen angemessen weitergegeben werden können.

Für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und die freien Träger spielt die Durchführung einer fachlich fundierten Gefährdungseinschätzung eine Schlüsselrolle. Wichtig sind ein klares Verständnis von Rollen und Zuständigkeiten und ein differenziertes Wissen über die Schnittstellen der beteiligten Systeme.

In der Diskussion wurde zudem thematisiert, inwiefern jede Fachkraft gleichermaßen Wissen, beispielsweise über Behinderungsformen oder spezifische Förderbedarfe, benötigt und in welchen Fällen spezialisierte Fachstellen hinzugezogen werden sollten.


3. Zuständigkeiten für die Entwicklung von Qualifizierungsangeboten

Hochschulen sollten die vorhandenen Curricula zum Kinderschutz überarbeiten und Grundlagen für den inklusiven Kinderschutz ergänzen, um entsprechende Inhalte systematisch in die Ausbildung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zu integrieren.

Schließlich kommt Landesjugendämtern und Landesfachstellen die Aufgabe zu, landesweite Qualitätsstandards zu entwickeln und Qualifizierungsangebote für Träger und Kommunen bereitzustellen, um eine verlässlichere Umsetzungspraxis sicherzustellen. Für Qualifizierungen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit wurden Landesjustizakademien als geeignete Träger benannt.


4. Bereits vorhandene und weiterzuentwickelnde Angebote

Mehrere bestehende Projekte und Materialien wurden als grundsätzlich verbreitungs- oder erweiterungswürdig eingeschätzt. Hierfür wurde der Bedarf gesehen, diese Materialien systematisch zu bündeln und in einem zentralen Informationspool für die Praxis besser zugänglich zu machen. Gleichzeitig bleibt jedoch häufig unklar, inwieweit tatsächlich evidenzbasierte und spezifisch auf den inklusiven Kinderschutz ausgerichtete Instrumente in ausreichender Qualität und Verfügbarkeit vorliegen. Vor diesem Hintergrund wird der Bedarf deutlich, vorhandene Ansätze kritisch zu sichten und weiterzuentwickeln.

Zudem wurde auf bereits etablierte Schulungsformate auf kommunaler Ebene hingewiesen, etwa Fortbildungen der Jugendämter für Polizeidienststellen. Diese Formate könnten gezielt für die Anforderungen des inklusiven Kinderschutzes weiterentwickelt werden. 

Fazit

Die Diskussion machte deutlich, dass über alle beteiligten Berufsgruppen hinweg Qualifizierungsbedarf besteht. Besonders hervorgehoben wurden Grundlagenwissen zu verschiedenen Beeinträchtigungen, Kenntnisse über geeignete und barrierearme Kommunikationsformen sowie spezifische Kompetenzen zur Gefährdungseinschätzung. Zugleich betonten die Expertinnen und Experten, dass Jugendämter, Hochschulen und Landesfachstellen gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen sollten, spezifische Qualifizierungsangebote in bestehende Curricula einzubinden, weiterzuentwickeln und zugänglich zu machen.