Beitrag der Jugendämter im Aufgabenfeld Extremismus
Was können Jugendämter tun, um die Arbeit mit Familien im extremistischen Umfeld und insbesondere mit Blick auf den Kinderschutz zu verbessern?
Für viele Fachkräfte und Jugendämter ist das Thema Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld im Kontext Kinderschutz noch ein relativ neues Feld, da die Fälle häufig regional sehr unterschiedlich verteilt sind und das Dunkelfeld vermutlich groß ist. Viele haben Berührungsängste, weil Strategien und Konzepte im Umgang mit diesen Fällen fehlen und Fehlsozialisation im Kontext von Kindeswohlgefährdung ein bisher wenig beachtetes Konzept ist und zudem persönliche Bedrohungen oder Einschüchterungen aus extremistischen Milieus befürchtet oder erlebt werden. Vor diesem Hintergrund wurden von den Expertinnen und Experten des Fachgesprächs im Kinderschutz des NZFH vier Themenbereiche für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz hervorgehoben:
1. Vielfalt der Fälle
Eine besondere Herausforderung stellt die Vielfalt der Fälle dar, die als Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld subsummiert werden können: Rechtsextremismus, religiös begründeter Extremismus oder sektenähnlich organisierte Gruppierungen stellen jeweils sehr unterschiedliche Kontexte des Aufwachsens dar. In all diesen Fällen stehen Fachkräfte vor der Frage, ab wann und wie Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden müssen. Hinzu kommt, dass neben den Eltern, dem häuslichen Umfeld und der Gemeinschaft auch das Internet eine Rolle spielt, zum Beispiel als Ort der Radikalisierung. Auch wenn im Internet die Gefahr nicht von den Eltern ausgeht, sondern von Dritten, muss geklärt werden: Werden Eltern ihrer erzieherischen Verantwortung gerecht? Wie müssen sie unterstützt werden, um Gefahren von ihrem Kind abzuwenden?
Qualitätsentwicklung in diesem Bereich bedeutet also,
- die Vielfalt der Fälle abzubilden und
- sowohl Gemeinsamkeiten als auch spezifische Fragestellungen aufzubereiten,
- Wissen bereitzustellen und
- die notwendige soziale Infrastruktur sowohl an Hilfe als auch an Schutzeinrichtungen vorzuhalten.
2. Qualifikation und Konzeptentwicklung für die Arbeit mit Familien
Die Fragen, wann das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in extremistischem Umfeld eine Gefährdung im Sinne des §8a SGB VIII darstellt und wie sie qualifiziert reagieren können, verunsichert derzeit viele Fachkräfte.
Es wird daher empfohlen,
- das Konzept der Fehlsozialisation in die Instrumente und Verfahren im Kinderschutz aufzunehmen,
- Fachkräfte in der Feststellung einer Fehlsozialisation und
- der Gesprächsführung mit Eltern, Kindern und Jugendlichen im Kontext zur Beurteilung einer Fehlsozialisation zu schulen.
Wichtig dabei erscheint es, klarzustellen: Es ist nicht der Auftrag der Fachkräfte, Eltern zu "bekehren" und von einer anderen Weltanschauung zu überzeugen, sondern eine Gefährdung abzuwenden. Im Mittelpunkt steht also der drohende Schaden für das Kind durch das Verfehlen eines zentralen Sozialisationsziels. In der Konsequenz bleibt es zwar den Eltern überlassen, ob sie ihren Überzeugungen weiter folgen. Allerdings müssen sie dabei auf erzieherische Mittel verzichten, die zum Beispiel Kindern die Möglichkeit nehmen, andere Lebensweisen kennenzulernen, und die Kinder unterwerfen oder dazu anzuhalten, die Grenzen und Rechte anderer gravierend zu missachten.
Gelingt es den Eltern nicht, schädigende erzieherische Maßnahmen zu unterlassen, muss das Jugendamt das Familiengericht anrufen, um Schaden von dem Kind abzuwenden. Es muss allerdings davon ausgegangen werden, dass auch auf Seiten der Familienrichterinnen und Familienrichter Unsicherheiten bestehen, ab wann und welche gegebenenfalls sorgerechtseinschränkenden Maßnahmen geeignet, notwendig und verhältnismäßig sind. Umso wichtiger wird sein, dass die Fachkräfte in Jugendämtern nachvollziehbar und fundiert sowohl die Gefährdung als auch die empfohlenen Maßnahmen begründen können.
3. Kooperation und Vernetzung
Wie in allen Feldern des Kinderschutzes bedarf es auch hier eines Netzwerks verschiedener Akteure zum Schutz der betroffenen Kinder. Da es bisher nur in wenigen Kommunen bestehende Netzwerke gibt, wird es in Zukunft darum gehen, diese Netzwerke aufzubauen und Kooperationsstrukturen zu etablieren. Zu den potentiell zu beteiligenden Stellen des Netzwerkes gehören u.a. Jugendgerichtshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Staatsschutz sowie Fachberatungsstellen und freie Träger mit spezifischen ambulanten wie stationären Angeboten.
Neben Netzwerken wurde unter den Expertinnen und Experten auch diskutiert, inwieweit im Sinne der Regelungen des §5 KKG oder Nr. 35 MiStra Strafverfolgungsbehörden und Gerichte dafür sensibilisiert werden sollten, dass das Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld ein gewichtiger Anhaltspunkt für eine Kindeswohlgefährdung sein kann. In diesen Fällen sollte eine Mitteilung an das Jugendamt erfolgen, damit eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden kann.
4. Prävention
Schließlich scheint es, wie auch bei den anderen Gefährdungsformen, dringend geboten, neben der Qualitätsentwicklung im intervenierenden Kinderschutz auch die Prävention zu verbessern. Denn, so die Vermutung der Expertinnen und Experten, Fehlsozialisation beginnt bereits sehr früh, wird aber unter Umständen erst spät als solche nach außen hin sichtbar. Insofern stellen politische Bildung und Ethikunterricht im Bildungssystem wichtige Bausteine der Prävention dar, deren Ausgestaltung primär auf Landesebene verortet ist. Für die Kinder- und Jugendhilfe ergibt sich daraus die Aufgabe, frühzeitig mit Bildungsinstitutionen wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Horten zu kooperieren, um sowohl präventiv wirksam zu werden als auch Anzeichen von Fehlsozialisation frühzeitig wahrzunehmen und bei Bedarf Kontakt zum Jugendamt herzustellen.
Fazit
Vor dem Hintergrund der Fülle der Themen erscheint es nicht sinnvoll, dass sich jedes Jugendamt alleine auf den Weg macht und Lösungen zu einzelnen Themenfeldern entwickelt.
Stattdessen könnte eine Qualifizierungsinitiative auf Bundesebene dazu genutzt werden, Bedarfe zu bündeln, Verantwortlichkeiten zu klären und Synergien zu schaffen. Denn vor allem durch ein Zusammenspiel von Initiativen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene können fachliche Themen zum Aufwachsen in einem extremistischen Umfeld im Kinderschutz erfolgreich weiterentwickelt werden.