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Kurzfassung der Kinderschutzleitlinie, die vom Kinderleitlinienbüro erstellt und 2019 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) veröffentlicht wurde. Die Kurzfassung beinhaltet ausschließlich die Handlungsempfehlungen der Langfassung der Leitlinie, geordnet nach Themenbereichen.
Mit der Kinderschutzleitline liegt in Deutschland erstmals eine evidenzbasierte, in Zusammenarbeit mit vielen relevanten Fachgesellschaften und Organisationen entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz vor.
Auch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) war an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt.
Mit der Veröffentlichung der Kinderschutzleitlinie im Februar 2019 durch die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) liegt in Deutschland erstmals eine evidenzbasierte, in Zusammenarbeit mit vielen relevanten Fachgesellschaften und Organisationen entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz vor. Auch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) war an der Entwicklung der Leitlinie beteiligt.
Der Informationsfilm des NZFH zeigt, wie Eltern ihr schreiendes Baby Schritt für Schritt dabei unterstützen können, sich selbst zu beruhigen. Der Film richtet sich neben Eltern auch an Fachkräfte, die Mütter und Väter begleiten und beraten.
Die DVD enthält den Film in einer Kurzfassung und einer Langfassung, jeweils Deutsch sowie fünf weiteren Sprachversionen: Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch.
Der Film kann hier auf fruehehilfen.de auch online angesehen werden.
Informationen über telefonische oder Online-Angebote, die Eltern bei Problemen anonym und kostenlos beraten, sowie elternsein.info. Die Website des NZFH informiert Mütter, Väter und alle Personen, die Kinder erziehen und betreuen, über Frühe Hilfen.
Akteure der Frühen Hilfen können die Postkarte kostenlos bestellen, um sie Eltern auszuhändigen.
Das NZFH stellt die Postkarte außerdem als kommunal anpassbare Variante zur Verfügung.
Das Modul "Lebenswelt Familie verstehen" informiert über Begrifflichkeiten und beschreibt Familienleben in seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Das Modul soll damit Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (FGKiKP) stärken, offen und neugierig auf Menschen mit anderen Lebenserfahrungen, Werten und Hintergründen zuzugehen, ihnen wertschätzend zu begegnen und gemeinsam jeweils passende Anknüpfungspunkte für die eigene Arbeit zu finden.
Ein Kurzbericht des DJI-Projekts "Digitale Medien: Beratungs-, Handlungs- und Regulierungsbedarf aus Elternperspektive" stellt erste Ergebnisse und Analysen einer telefonischen Befragung von 2.810 Müttern und 1.940 Vätern vor. Berichtet wird über die Perspektive sowohl der Mütter als auch der Väter von 1- bis 8-jährigen Kindern auf die Internetnutzung und Interneterziehung ihres Kindes. Im Fokus stehen Unterstützungs- und Informationsbedarf sowie praktizierte Schutzmaßnahmen. Mit der Studie werden grundlegende Daten zur Bewertung des elterlichen Informations- und Beratungsbedarfs aus jugend-, familien-, und medienpolitischer Perspektive bereitgestellt.
Monitor Familienforschung Sonderausgabe 2015
Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik
Die Zeitschrift "frühe Kindheit" blickt in Ausgabe 1/2021 auf unterschiedliche Aspekte der Beratung und Therapie von Müttern, Vätern und deren Kinder in den ersten Lebensjahren: zum Beispiel zu grundsätzlichen Herausforderungen der Elternschaft, zur Begleitung von Familien und Besonderheiten in der Beratung von Vätern. Ein Experten-Interview beschäftigt sich mit der Bedeutung früher Präventions- und Interventionsansätze, um Entwicklungschancen von Kindern zu erhöhen. Ein Praxisartikel stellt eine Beratungsstelle der Frühen Hilfen in einer Babyambulanz vor.
Das Wimmelbild zeigt Angebote der Frühen Hilfen. Akteure der Frühen Hilfen können das Plakat im DIN-A2-Format bestellen. So können sie auf die Frühen Hilfen aufmerksam machen und über die vielfältigen Angebote informieren.
Ausgabe 2 im Jahr 2022 der Zeitschrift "Frühe Kindheit" im Jahr 2022 thematisiert Kinderechte in der Medizin, insbesondere das Recht, an medizinischen Entscheidungen beteiligt zu werden. Da klare Altersgrenzen fehlen, muss im Einzelfall entschieden werden, ob Kinder durch Einwilligung oder Zustimmung in die Entscheidung einbezogen werden.