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Qualifikation und Unterstützung der Fachkräfte für die Arbeit mit Familien in Gefährdungsfällen

Die Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte, die in Hilfen zur Erziehung in Gefährdungsfällen eingesetzt werden, sind sehr hoch. Sie müssen über fundiertes Wissen über Vernachlässigung und Misshandlung und deren Abwendung verfügen. Ferner müssen sie in spezifische Hilfekonzepten (zum Beispiel in Fällen von Vernachlässigung) und Beratungsansätzen (zum Beispiel videogestützte Hilfen) sowie in der Arbeit mit unfreiwilligen Klientinnen und Klienten qualifiziert sein. Darüber hinaus sollten die Fachkräfte durch Supervision, Fachberatung und leicht zugängliche Praxismaterialien unterstützt werden. Wünschenswert wären "kompakte", "übersichtliche" und "ansprechende" Arbeitshilfen.

Entwicklung von Kriterien zur Erfolgsmessung

Fachkräfte sowohl der öffentlichen als auch der freien Träger sollten laufend den Erfolg der Hilfe und die Ergebnisse ihrer Arbeit kritisch reflektieren, um frühzeitig auf erfolglose Hilfe und andauernde Belastungen und Schädigungen der Kinder aufmerksam zu werden. Um die Fachpraxis dabei zu unterstützen, ist die Entwicklung von Kriterien zur Ergebnis- bzw. Erfolgsmessung sowie die Schulung und das Training der Fachkräfte in der Anwendung dieser Kriterien im Einzelfall notwendig.

Einarbeitung und Schulung der Fachkräfte freier Träger

Die Eltern, Kinder und Jugendlichen zu beteiligen, an ihren Bedarfen anzusetzen und zugleich den Kinderschutz im Blick zu behalten und an den hierfür notwendigen Veränderungen zu arbeiten ist sehr anspruchsvoll. Daher bestehen Bedenken, ob sich das Tätigkeitsfeld bei freien Trägern für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger eignet. Da aktuell mit den geburtenstarken Jahrgängen eine ganz Generation von Kinderschützerinnen und -schützern in Rente geht, ist der Personalbedarf so hoch, dass jedoch auf Berufsanfängerinnen und -anfänger zurückgegriffen werden muss. Insofern sind gute Einarbeitungskonzepte und Fortbildungen essentiell, um den hohen fachlichen Anforderungen in der Leistungserbringung entsprechen zu können. Darüber hinaus braucht es aber auch eine Debatte über themenspezifische Studieninhalte und Studienschwerpunkte, die in Kooperation zwischen Hochschulen und der Jugendhilfe entwickelt werden, um ein hohes Niveau der Ausbildung für den Einstieg in der Jugendhilfe vorhalten zu können.

Entwicklung themenspezifischer Fortbildungen für die Arbeit in Gefährdungsfällen

Wünschenswert sind der Ausbau und die Entwicklung von themenspezifischen Fortbildungen für Fachkräfte freier Träger, die mit Familien nach Misshandlung, sexueller Gewalt oder bei Vernachlässigung arbeiten. Derzeit werden v.a. Fortbildungen zum Erkennen von Anhaltspunkten und zur Durchführung einer qualifizierten Gefährdungseinschätzung angeboten. Gute Schulungen, wie man die Gefährdung in der Arbeit mit der Familie abwendet, werden jedoch nicht flächendeckend vorgehalten.

Fokus auf Hilfe statt Überwachung von Auflagen

Immer wieder ist zu beobachten, dass der Fokus in der Arbeit mit den Familien im Kinderschutz auf der Erarbeitung und Überwachung von Auflagen und weniger auf Beratung oder Anleitung und Unterstützung der Familie bei der Bewältigung der notwendigen Veränderungen liegt. Im Hinblick auf das Ziel von Hilfen, Veränderungsprozesse zu initiieren und die Eltern dabei zu unterstütze oder anzuleiten, wird dies kritisch gesehen.

Strukturelle Unterstützung und Austausch über Modellprojekte

Anbieter von Hilfen zum Einsatz in Kinderschutzfällen sollten bei der (Weiter-)Entwicklung und Qualitätssicherung von Hilfen durch geeignete Strukturen und Mittel unterstützt werden.

Regional und bundeslandspezifisch gibt es gute Erfahrungen und Erkenntnisse aus Modellprojekten; ein systematischer Austausch hierzu kann wichtige Impulse und Anregungen liefern.