Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

direkt zum Hauptinhalt springen

Kinder als Hilfeadressaten – Anforderungen an Hilfeverläufe und die soziale Infrastruktur im Kinderschutz aus der Perspektive der Kinder

Kinder oder Jugendliche werden häufig nicht als direkte Hilfeadressaten angesprochen. Der Fokus liegt derzeit eher darauf, dass der Kinderschutz über die Hilfe für die Eltern bzw. deren Motivation, den Kindern entsprechende Behandlung zu ermöglichen, verwirklicht wird. Dies hat zur Folge, dass bereits entstandene Schädigungen oder Belastungen der Kinder nicht oder erst sehr spät behandelt werden.

Entwicklung und flächendeckende Bereitstellung kindspezifischer Hilfen

Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass spezifische Angebote, die sich an Kinder und Jugendliche wenden, die Vernachlässigung oder Misshandlung erlebt haben, fehlen oder zumindest nicht ausreichend vorhanden sind. Dabei geht es sowohl um Angebote zur Behandlung bereits entstandener Schädigungen, zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, als auch um (therapeutische) Hilfen zur Bewältigung des Erlebten. Dies mag ein Grund sein, warum in Kinderschutzfällen die Frage nach Hilfen für die Kinder nicht selbstverständlicher Bestandteil in der Hilfeplanung ist. 

Hilfe für Kinder und Behandlung der Kinder im Hilfeplan festlegen

Die Arbeit mit Kindern bzw. ihre Behandlung kann auch in bestehende Hilfen (zum Beispiel SPFH) integriert werden. Wichtig ist dann jedoch, dass dies explizit im Hilfeplan so festgeschrieben wird (zum Beispiel wöchentlich 2 Stunden Gespräch mit dem Kind) und die Fachkräfte entsprechend qualifiziert sind. Positive Befunde zur Wirksamkeit von Hilfe liegen darüber hinaus zu Gruppenangeboten für Kinder vor.

Partizipation von Kindern und Begrenzung sowie Kontinuität der Ansprechpersonen

Wie auch bei den Erwachsenen ist die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Konzeption der Hilfe ein wichtiger Wirkfaktor. Eine fehlende Beteiligung kann das Kind zusätzlich schädigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Kinder hilflos den Entscheidungen der Eltern und Helfer ausgeliefert sehen und keinerlei Einfluss und Selbstwirksamkeit mehr erleben. Insofern ist es wichtig, dass Kinder sehen, dass ihre Aussagen nicht nur gehört werden, sondern Einfluss haben. Bei zu vielen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern besteht die Gefahr, dass die Kinder überfordert werden. Insofern empfiehlt es sich für einzelne Ansprechpersonen zu sorgen, die dem Kind / Jugendlichen die Situation und die Abläufe erklären und seine Anliegen, Wünschen und Aussagen ernst nehmen.