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Bund gibt 4 Milliarden für die Qualität der frühen Bildung frei

Bund und Länder schließen Vertragsverhandlungen zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in den Jahren 2025-2026 ab

Nachdem Bundesbildungsministerin Karin Prien alle Verträge mit den Ländern zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) unterzeichnet hat, sind alle 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden. Dafür stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Milliarden Euro in 2025 und 2026 zur Verfügung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: "Gute frühkindliche Bildung schafft die Basis für erfolgreiche Bildungswege und fördert Chancengerechtigkeit von Anfang an. Investitionen in die Qualität von Kindertagesstätten kommen nicht nur den Kindern und ihren Familien zugute, sondern auch den Fachkräften - und langfristig der gesamten Gesellschaft. Deshalb unterstützen wir die Länder in den kommenden zwei Jahren mit rund 4 Milliarden Euro, um die Qualität von Bildung, Betreuung und Erziehung in der frühen Kindheit weiter zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern bereiten wir den nächsten wichtigen Schritt vor: Das KiTa-Qualitäts- und - Teilhabeverbesserungsgesetz soll durch ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweit einheitlichen Standards abgelöst werden. Um das System nachhaltig weiterzuentwickeln und zu stärken braucht es eine enge Zusammenarbeit aller föderalen Ebenen."

Mit dem 2024 verabschiedeten Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wurde das finanzielle Engagement des Bundes für die Qualität der Kindertagesbetreuung fortgesetzt und das KiQuTG mit Wirkung zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Das Gesetz fokussiert auf die sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden. Die Länder können die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel nach Ablauf  einer Übergangsfrist nur noch für Maßnahmen in den folgenden Handlungsfeldern verwenden:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  •  Stärkung der Kindertagespflege

Dabei sind seit 2025 zwei Handlungsfelder für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften und die sprachliche Bildung. Entsprechend setzen die Länder bei der Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 Schwerpunkte in diesen beiden Handlungsfeldern.

Die Weiterentwicklung des KiQuTG basiert auf den Ergebnissen des begleitenden Monitorings und der Evaluation sowie den Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards vom März 2024. Ziel ist es, die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern, bestehende Unterschiede anzugleichen und so bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten, die perspektivisch im Qualitätsentwicklungsgesetz geregelt werden sollen.

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2025 und 2026 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/kita-qualitaet/die-vertraege-der-bundeslaender-zum-kita-qualitaets-und-teilhabeverbesserungsgesetz-229224

Die Pressemitteilung finden sie hier: www.bmbfsfj.bund.de

(Quelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vom 26. September 2025)