Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

direkt zum Hauptinhalt springen

Koordinierungsstellen für Familienhebammen

Wie in allen Bundesländern wird auch in Sachsen-Anhalt der bedarfsgerechte Ausbau des Unterstützungsangebotes »Familienhebammen« verfolgt.

Zu Beginn der Bundesinitiative waren zunächst die in einem Landesmodellprojekt bereits qualifizierten Familienhebammen in eine Koordinierung der kommunalen Jugendhilfe zu übertragen, was in einigen Regionen mit erheblichem Aufwand und zum Teil mit Widerständen verbunden war. Die zur Verschwiegenheit verpflichteten Familienhebammen fürchteten um ihre vertrauensvolle Stellung in den Familien, wenn sie mit dem Jugendamt zusammenarbeiten. Der wertvolle Zugang zu Familien, die dem Jugendamt nicht bekannt sind, schienen dann verloren. Zudem wiesen sie auf ihre Verschwiegenheitspflicht als Berufsgeheimnisträgerinnen hin. Den Jugendämtern wiederum ist wichtig zu wissen oder zumindest möglichst schnell erfahren zu können, in welchen Familien Familienhebammen tätig sind. Um diesen gegensätzlichen, aber dennoch legitimen Ansprüchen gerecht zu werden, wurde in allen Kommunen eine Familienhebammen-Koordinierungsstelle eingerichtet. Diese steuert den Einsatz der Familienhebammen und dokumentiert deren Tätigkeit so, dass die Interessen des Jugendamtes gewahrt sind. Die Koordinierungsstelle informiert über das Angebot, sie ist Anlaufstelle für Interessierte und sichert die Einbindung der Familienhebammen in das lokale Netzwerk »Frühe Hilfen«. Mit einem landesweit eingeführten Verfahren zur Datenübermittlung kann auch eine anonyme Vermittlung in die Familienhebammenbetreuung sichergestellt werden. Die kommunalen Koordinierungsstellen haben sich in der Vergangenheit zu einem wichtigen Vermittlungsstützpunkt entwickelt.