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Grußwort

Dr. med. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich begrüße Sie sehr herzlich im Haus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Wir freuen uns, diese Tagung heute gemeinsam mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ausrichten und Ihr Gastgeber sein zu dürfen.

Das, worüber wir heute sprechen wollen, hat vor ziemlich genau drei Jahren mit einer ähnlichen Tagung in Stuttgart seinen Anfang genommen. Einige von Ihnen waren damals dabei und werden sich noch erinnern können. Leider kann mein Kollege Herr Dr. Metke, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, die damals Gastgeber war, heute nicht bei uns sein. Ich darf Ihnen jedoch seine herzlichen Grüße ausrichten und seine Eindrücke von damals schildern. Er sagte mir, dass er sich zu jener Zeit kaum habe vorstellen können, dass das damals angestoßene Projekt drei Jahre später in Berlin präsentiert würde, mit dem Ziel, es möglichst in ganz Deutschland zu etablieren.

Was war der Grund für die KV Baden-Württemberg, sich damals zu engagieren? Wir wissen heute, dass der sozio-ökonomische Status die Entwicklung von Kindern weit mehr bestimmt als etwa biologische Risikofaktoren. In Deutschland gelten knapp 2,5 Millionen Kinder als arm. Spitzenreiter sind Bremen und Mecklenburg- Vorpommern. Dort lebt ein Drittel aller Kinder unter der Armutsgrenze! Allein hier in Berlin sind 136.000 Kinder von Armut bedroht. Das sind so viele wie seit 2005 nicht mehr!

Besonders Kinder, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, habe ein höheres Risiko als andere, in ihrer gesundheitlichen und psychosozialen Entwicklung beeinträchtigt zu sein. Diejenigen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die täglich mit Kindern in der Praxis zu tun haben, beobachten schon lange eine Reihe von Gesundheitsproblemen im Kindes- und Jugendalter, die mittlerweile unter dem Begriff „neue Morbidität“ zusammengefasst werden. Es handelt sich hierbei um komplexe chronische Störungen, die Symptome in mehreren Funktionsbereichen nach sich ziehen.
Dazu gehören insbesondere:

  • Störungen des Verhaltens und der Emotionalität,
  • funktionelle Entwicklungsstörungen, etwa in der Sprache, der Motorik und dem kognitiven Leistungsvermögen
  • Adipositas
  • Essstörungen
  • Substanzmissbrauch (vor allem Alkohol) und Sucht.

„Neue Morbidität“ bedeutet dabei zweierlei. Erstens eine Verschiebung von primär körperlichen Krankheiten hin zu Störungen der psychischen und funktionellen Entwicklung sowie zu verhaltensabhängigen körperlichen Erkrankungen. Zweitens eine Verschiebung von akuten zu chronischen Krankheiten. „Neu“ sind dabei nicht die Störungen an sich, sondern ihre epidemische Häufung. Ihre Abhängigkeit von sozialen Lebensumständen und ihre Beziehung zu anderen Problembereichen im Kindesalter sind erwiesen.

Längst nicht immer sind es konkret fassbare Probleme, mit denen die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen konfrontiert sind. Oft es ist auch nur das sprichwörtliche ungute Gefühl in der Magengrube, dass etwas mit dem Kind oder in der Familie nicht in Ordnung sein könnte.

Niedergelassenen Ärzten kommt in der Prävention möglicher Fehlentwicklungen eine wichtige Rolle zu. Sie sind, gerade in den ersten Lebensjahren des Kindes, oft die einzigen „Fachleute“, die regelmäßigen Kontakt zu den Betroffenen haben. Entwicklungsstörungen von Kindern oder schwierige familiäre Situationen werden häufig zuerst in der Praxis erkannt und wahrgenommen.

Allerdings stoßen wir Ärzte mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auch an Grenzen. Deshalb war das Ziel des vor drei Jahren in Baden-Württemberg gestarteten Modellprojekts, lokale Angebote, etwa der Jugendhilfe, mit vertragsärztlichen Qualitätszirkeln zu vernetzen, um so eine engere Verzahnung zu fördern.

Anfangs bestand durchaus Skepsis, ob eine Zusammenarbeit dieser bislang getrennten Bereiche funktionieren würde. Im gemeinsamen Gespräch mit den betroffenen Berufsgruppen, mit der Landesärzte- und -Psychotherapeutenkammer und mit den Trägern der Jugendhilfe in Baden-Württemberg kristallisierte sich jedoch schnell heraus: Der Ansatz ist gut, er kann tragen. Hier arbeiten Menschen zusammen, nicht Institutionen.

Nach drei Jahren Projektarbeit in Baden-Württemberg kann ich Ihnen aus den Beobachtungen der dortigen Kassenärztlichen Vereinigung und der Kolleginnen und Kollegen sagen: Es funktioniert.

An dieser Stelle darf ich, auch im Namen von Dr. Metke, all jenen Dank aussprechen, die am Gelingen dieses Projekt beteiligt waren:

  • Ihnen, Frau Prof. Pott, und dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen für die Förderung des Projekts,
  • Ihnen, Herrn Prof. Siebolds, für die zündende Idee und die Projektbegleitung,
  • allen Projektteilnehmerinnen und -teilnehmern, die heute extra nach Berlin gekommen sind, um ihr Wissen und ihre Erfahrung weiterzugeben:

o   Frau Söhngen und Herr Dr. Scheffzek aus Heidelberg als Moderatorentandem

o   Herr Böttinger, Leiter des Amts für Soziale und Psychologische Dienste des Landratsamts Ortenaukreis und Vertreter des Landkreistags Baden- Württemberg

  • und last but not least, dem BKK-Landesverband Süd, vertreten durch Frau Aurig-Schramm. Der BKK-Landesverband Süd war bereit, mit der KV Baden- Württemberg einen neuen Weg zu gehen und einen innovativen Vertrag zur Vergütung der ärztlichen Leistungen im Rahmen der Frühen Hilfen zu schließen.

Die KV Baden-Württemberg ist vorangegangen und die KBV hat diese Initiative auf- gegriffen. Das Konzept der Familienfallkonferenz, das dem Modellprojekt zugrunde liegt, ist entsprechend aufbereitet in das Qualitätszirkel-Konzept der KBV (Handbuch Qualitätszirkel, 3. Auflage 2013) integriert worden. Damit steht es bundesweit allen interessierten Qualitätszirkeln kostenfrei zur Verfügung. Des Weiteren wurde das Thema in das Fortbildungsangebot für Qualitätszirkel-Tutoren aufgenommen.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass freiwillige und von engagierten Ärztinnen und Ärzten gestartete Initiativen die Versorgungsqualität ganz konkret verbessern können.

Jetzt geht es darum, dem guten Einstieg zur Nachhaltigkeit zu verhelfen. Es darf nicht sein, dass dieser erfolgreiche Ansatz, in den bereits so viel investiert wurde – in jeder Bedeutung des Wortes – irgendwann, wenn die Finanzierung ausläuft, mit Lorbeeren bekränzt beerdigt wird.

Für dauerhafte Lösungen bedarf es einer adäquaten Finanzierung. Und: Wir brauchen eine Rechtsgrundlage für entsprechende Verträge. Die KV Baden-Württemberg und der BKK-Landesverband Süd, der von Anfang an dabei war, hatten große Probleme, eine Rechtsgrundlage zu finden, auf der sie ihre Initiative gründen konnten. Weder im Sozialgesetzbuch V, das die Gesundheitsversorgung regelt, noch im Sozialgesetz- buch VIII, welches die Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet, findet sich eine Regelung, auf deren Basis vorbeugende Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes für eine KV zu etablieren wären. Möglich wurde dies im konkreten Fall erst durch das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, mit dem sich die Protagonisten sozusagen „beholfen“ haben.

Deshalb appelliere ich an die Vertreterinnen und Vertreter der Politik: Machen Sie vorbeugende Maßnahmen des Kinderschutzes zu einer Leistung des Gesundheitswe- sens! Geben Sie uns dafür eine Rechtsgrundlage im SGB V!

Die Kassenärztlichen Vereinigungen mit ihren Qualitätssicherungs- und Servicebereichen und die bereits etablierten Qualitätszirkel bieten eine mögliche Basis, die genutzt werden kann. Bundesweit gibt es derzeit ca. 9.000 ambulante Qualitätszirkel mit etwa 68.000 Teilnehmern, die von mehr als 7.000 qualifizierten Moderatoren geleitet werden. Es wäre eine vertane Chance, diese Strukturen nicht zu nutzen.

Ich freue mich, dass das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Person der beiden Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Frau Widmann-Mauz und Frau Marks, heute Nachmittag hier sein werden. Ich hoffe und wünsche mir, dass sie dass, was sie heute hier erfahren, mit in ihre Häuser nehmen und dort für die gesetzgeberische Arbeit nutzen werden.

Das Bundesfamilienministerium hat seinerzeit mit einem Aktionsprogramm zu Frühen Hilfen den Stein ins Rollen gebracht. Die Politik hat damit verdeutlicht, dass ihr die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit den Akteuren im Gesundheitswesen ein wichtiges Anliegen ist, um Familien in schwierigen Lebenslagen bestmöglich zu unterstützen. Der Zwischenbericht zur Bundesinitiative Frühe Hilfen hat jüngst festgestellt – neben vielen positiven Entwicklungen –, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten noch stärker in die kommunalen Netze einbezogen werden sollten.

Wir sind bereit und wollen unseren Beitrag dazu, auch mit der heutigen Tagung, leisten! Meine Damen und Herren, wir leben in einem reichen Land mit einem der besten Gesundheitssysteme der Welt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass alle Kinder hierzulande die Chance auf einen guten Start ins Leben haben. Ich wünsche Ihnen einen lehr- und erkenntnisreichen Tag und hoffe, dass von ihm ein Signal ausgeht, die positiven Erfahrungen aus Baden-Württemberg in das gesamte Bundesgebiet zu übertragen.
Vielen Dank.