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Workshop 5 – Welche gesetzlichen Regelungen braucht eine gelingende Verzahnung von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe in den Frühen Hilfen?

  • In Workshop 5 stand die Frage im Mittelpunkt: „Welche gesetzlichen Regelungen braucht eine gelingende Verzahnung von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe in den Frühen Hilfen"?

    (Foto: NZFH/A. Wagenzik)

  • Angela Smessaert von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ gab die inhaltlichen Impulse in Workshop 5.

    (Foto: NZFH/A. Wagenzik)

  • Sabine Meißner, Landeskoordinierende Frühe Hilfen im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und Dr. Wilfried Kunstmann, Bereichsleiter in der Bundesärztekammer, moderierten Workshop 5.

    (Foto: NZFH/A. Wagenzik)

  • (Foto: NZFH/A. Wagenzik)

Moderation:

  • Sabine Meißner, Landeskoordinatorin Frühe Hilfen im Ministerium für Familie, 
Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Dr. Wilfried Kunstmann, Bereichsleiter im Dezernat 1 Versorgung und Bevölkerungsmedizin der Bundesärztekammer 


Impulsvortrag:

  • Angela Smessaert, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 

Zusammenfassung der Ziele und Meilensteine

  • Ziel ist, die Überleitung von Patientinnen und Patienten in andere Sozialversicherungs- und Hilfesysteme, im SGBV als ärztliche Leistung zu definieren.
  • Ziel ist es, gemeinsame Qualitätszirkel der niedergelassenen Ärzteschaft mit der Kinder- und Jugendhilfe zu Frühen Hilfen einzurichten.
  • Ziel ist, bei Verdachtsfällen ein ärztliches Konsil strukturell zu ermöglichen.
  • Ziel ist, im Rahmen der Verfahren gem.§ 8a SGB VIII, unter Wahrung des Vertrauensschutzes der Eltern, zu
    differenzieren hinsichtlich:
    a) Ermöglichung einer Rückmeldung an meldende Fachkräfte
    b) Beteiligung anderer Berufsgruppen an der Gefährdungseinschätzung
    c) Einbeziehung anderer Berufsgruppen in die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes

Kommentar Mechthild Paul & Dr. Sönke Siefert

Dr. Sönke Siefert, Sprecher der BAG Gesundheit & Frühe Hilfen, schlug vor, in den Frühen Hilfen von „Nahtstellen“ statt von „Schnittstellen“ zu sprechen. Siefert begründete dies mit einem bildhaften Vergleich: Jeder Schneider wisse, dass sich zwei Stoffe durch Aneinanderlegen nicht verbinden ließen. Die Stoffe müssten vielmehr übereinandergelegt werden. Dabei entstünden notwendigerweise Dopplungen. Entsprechend sei es für die Frühen Hilfen ein sinnvolles Ziel, die Überleitung als eigene Leistung zu beschreiben. 

Mechthild Paul, Leiterin des NZFH, warnte bezogen auf den § 8a SGB VIII vor schnellen Lösungen: „Vertrauensschutz ist ein hohes Gut und die Eintrittskarte, um mit Eltern in Kontakt zu kommen.“ Klare Regelungen seien notwendig, aber „mit großer Sorgfalt“ zu treffen.