Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

direkt zum Hauptinhalt springen

Themenbereich Kinderschutz

Einführung

Die Rechte des Kindes und seiner Eltern sind gesetzlich geschützt. Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf gewaltfreie Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (siehe Modul Alltag Themenbereich Recht und Rat Blatt 30404 Kinder haben Rechte). Eltern haben das Recht auf Beratung und Unterstützung bei ihrer Erziehungsaufgabe. Die Jugendämter sind verpflichtet, Kindern und Eltern im Bedarfsfall Hilfe zur Erziehung – nach § 27 SGB VIII – zukommen zu lassen.

Der § 8a im SGB VIII verpflichtet die Fachkräfte der Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe dazu, bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes mit den Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten die Situation zu erörtern, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen sowie dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen.

Das NEST-Material ermutigt die Fachkräfte, mit den Eltern frühzeitig und offen über die für den Kinderschutz notwendigen elterlichen Kompetenzen ins Gespräch zu kommen. Im Falle von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung helfen sie, die notwendigen Schritte zur Hilfe sachlich und klar zu besprechen.

Ziele

  • Eltern und Fachkraft kommen über die Fähigkeit der Eltern, das gesunde Aufwachsen ihres Kindes zu fördern, ins Gespräch.
  • Die Eltern werden darin ermutigt, notwendige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Die Fachkraft benennt den dringenden Hilfebedarf bei Anhaltspunkten für Kindeswohlge­fährdung und informiert die Eltern über die nächsten Schritte.