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Kinderschutzkonzept in Berlin

Mit dem im Jahr 2007 beschlossenen "Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz" hat das Land Berlin die Verantwortung des Staates für den Schutz junger Menschen vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt ausdrücklich hervorgehoben und wichtige Schritte dazu eingeleitet, dieser Verantwortung gerecht zu werden. 
Mit dem Kinderschutzgesetz wurde das Netzwerk Kinderschutz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt sowie ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Berlin setzt auf Bildung und Prävention. Dabei tragen Frühe Hilfen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. 

Im Einzelnen:

  • Sicherung einer verlässlichen und systematischen Zusammenarbeit aller am Netzwerk Beteiligten (Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, Kinderärzte, Jugendämter, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Gerichte und Polizei), unter anderem. auf der Grundlage verbindlicher Kooperationsvereinbarungen
  • Einführung der "Koordination Kinderschutz" in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirke
  • Entwicklung Berlin-weiter einheitlicher Standards und Fachkriterien
  • Einrichtung der Berlin-weiten Hotline-Kinderschutz mit einer Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, als Ansprechstelle für Träger, Bürger, Eltern und andere Akteure

 

Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz

Bereich Kita

Gesetz über die Beteiligung an den Kosten der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie in außerunterrichtlichen schulischen Betreuungsangeboten (Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz - TKBG) in der Fassung vom 23. April 2010
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: §§ 3, 4a und Anlage 2 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 09.04.2018 (GVBl. S. 202)
Online-Informationen zum Gesetz

Bereich Schule

Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) § 5a
Online-Informationen zum Gesetz

Bereich Jugendhilfe

Bereich Gesundheit

  • Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17. Dezember 2009 (GVBI. S. 875)
  • Gemeinsame Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz JugGes) vom 08.04.2008 (ABl. S. 1210)
  • Verordnung über die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Land Berlin vom 15.07.2008 (GVBl. S. 215), zuletzt geändert durch Artikel IX des Gesetzes zum Schutz und Wohl des KIndes vom 17.12.2009 (GVBl. S. 875)
    Online-Information: Kinderschutznetzwerk Berlin
    Online-Information: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungs­untersuchungen

Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes vom 17.12.2009 (GVBl. S. 875)
Online-Informationen zum Gesetz

Kontaktdaten

Zuständige Landesbehörde

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Abt. Jugend und Familie/Landesjugendamt
Bereich Kinderschutz
Bernhard-Weiß-Str. 6 
10178 Berlin

Telefon: 030 / 90227 -5527, -6877, -6267
E-Mail:

Kerstin.Stappenbeck(at)senbjf.berlin.de

Andrea.Buch(at)senbjf.berlin.de

Friederike.Schulze(at)senbjf.berlin.de (Frühe Hilfen)
 

Online-Angebot: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Online-Angebot: Kinderschutznetzwerk Berlin

Online-Angebot: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie­/ Frühe Hilfen

Projekte und Forschungsvorhaben

Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.

Babylotsen für einen gesunden Start ins Leben

Einer der Bausteine der Netzwerke Frühe Hilfen ist das Präventionsprojekt Babylotse, das nach erfolgreicher Modellphase ab 2018 auf alle Geburtskliniken der Berliner Krankenhäuser ausgeweitet werden soll

Durchführende Institution:
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Kontakt:
Detlef.Kolbow(at)sengpg.Berlin.de

Online-Angebot: Babylotsen​​​​​​​​​​​​​​

Kinderschutz­ambulanzen

Die fünf regionalen Kinderschutzambulanzen stärken den medizinischen Kinderschutz und tragen damit zu einer weiteren Verbesserung des Kinderschutzsystems bei. Ihre Aufgabe ist, ggf. durch Vermittlung von Fachkräften der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, akute und chronische Formen von körperlicher oder seelischer Misshandlung bzw. Vernachlässigung sowie sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu. untersuchen.

Kontakt:
Andrea.Buch(at)senbjf.berlin.de

Online-Angebot: Kinderschutzambulanzen

Weitere Angebote und Informationen

Handlungsleitfaden

  •  Handlungsleitfaden der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Gesundheits- und Jugendämtern
    Download: Handlungsleitfaden (PDF, 36 KB)

Online-Angebote

Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Berlin. Stand August 2019.