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Kinderschutzkonzept Bayern

In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen, von präventiven Frühen Hilfen bis hin zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramtes, zu einem abgestimmten Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie Vernachlässigung zusammen. Dabei unterstützt das StMAS die für den Kinderschutz zuständigen Kommunen und die Praxis im Rahmen freiwilliger Leistungen maßgeblich. Das Bayerische Gesamtkonzept zum Kinderschutz wird in enger und ressortübergreifender Abstimmung mit der Fachpraxis fortlaufend und bedarfsgerecht weiterentwickelt.

Wesentliche Elemente (im Einzelnen siehe: www.kinderschutz.bayern.de):

  • Prävention und frühzeitige Unterstützung von Familien gerade in Belastungssituationen,
  • eine starke staatliche Gemeinschaft, die Kinder und Jugendliche in Not schützt,
  • Schaffung von Handlungssicherheit sowie Maßnahmen zur interdisziplinären Sensibilisierung und Qualifizierung.

Landesgesetzliche Regelungen im Kinderschutz

Bereich Kita

Bereich Schule

Bereich Gesundheit

Landesgesetzliche Regelungen für die Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungs­untersuchungen

Kontaktdaten

Zuständiges Ministerium/Fach­abteilung

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Abteilung V - Familienpolitik, Frühkindliche Förderung, Kinder- und Jugendhilfe
Referat V 2 - Jugendhilfe
Winzererstr. 9
80797 München
Telefon: 089 1261-01
E-Mail: mailto:Referat-V2 (StMAS)

Online-Angebot: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Zuständige Landesbehörde

ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)
Winzererstr. 9,
80797 München
Telefon: 089 124793-2500
E-Mail: poststelle-blja(at)zbfs.bayern.de

Online-Angebot: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt

Projekte und Forschungsvorhaben

Projekte und Forschungsvorhaben im Kinderschutz, die sich insbesondere mit dem Thema Risiko- und Fehlermanagement befassen oder befasst haben.

Förderprogramm Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi)

Förderprogramm Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit)

Das in Bayern seit 2009 flächendeckend umgesetzte und mit positivem Ergebnis evaluierte bayerische KoKi-Konzept (Koordinierende Kinderschutzstellen) ist ein Erfolgsmodell, das vollumfänglich im Bundeskinderschutzgesetz in § 3 KKG verankert wurde. Es definiert damit seit 2012 den bundesweiten Standard im Bereich Früher Hilfen. Zentrales Ziel ist es, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit ihnen rechtzeitig durch institutionsübergreifende Unterstützungs- und Hilfeangebote begegnet werden kann.

Durchführende Institution:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Kontakt: Referat-V2(at)stmas.bayern.de

Online-Angebot: Förderprogramm KoKi

Förderprogramm Erziehungsberatungsstellen (EB)

Mit Unterstützung des EB-Förderprogramms (Erziehungsberatungsstellen) stehen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien flächendeckend rd. 180 multidisziplinär ausgestattete EBs (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung. Pro Jahr erhalten ca. 70.000 Familien Unterstützung durch eine der bayerischen EBs. Zusätzlich steht die von Bayern initiierte und inzwischen länderübergreifende Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) mit differenzierten Beratungsformaten zur Verfügung.

Durchführende Institution:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Kontakt: Referat-V2(at)stmas.bayern.de

Online-Angebot: www.erziehungsberatung.bayern.de
Online-Angebot: www.bke-beratung.de

Förderung der Bayerischen Kinderschutz­ambulanz als landesweites Kompetenzzentrum

Um Handlungssicherheit an der Schnittstelle von Gesundheitsbereich und Jugendhilfe zu schaffen, wurde vom StMAS 2011 die Bayerische Kinderschutzambulanz als landesweites Kompetenzzentrum im Kinderschutz eingerichtet. Sie bietet bei Verdacht auf körperliche, sexualisierte oder seelische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie bei Vernachlässigung bayernweit fundierte Beratung, insbesondere für Ärztinnen und Ärzte und Fachkräfte der Jugendämter und trägt somit wesentlich zu Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen bei. 

Eine weitere wichtige Aufgabe der Bayerischen Kinderschutzambulanz ist die Sicherstellung und Förderung landesweit einheitlicher Qualitätsstandards bei der Kinderschutzarbeit im medizinischen Bereich. Sie unterstützt überdies bei der landesweiten Etablierung regionaler Kinderschutznetzwerke im medizinischen Bereich, v.a. Kinderschutzgruppen in Kliniken.

Die Bayerische Kinderschutzambulanz ist rund um die Uhr erreichbar, entweder vor Ort am Institut für Rechtsmedizin der LMU München, über die RemApp oder unter der Hotline 089 - 218 073 011.

Die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) mit positivem Ergebnis evaluierte Bayerische Kinderschutzambulanz schließt mit ihrem Angebot eine Lücke zwischen Kinder- und Jugendhilfe und medizinischer Diagnostik und stärkt so den Kinderschutz in Bayern nachhaltig. Sie hat bundesweite Vorbildfunktion, z.B. für die Medizinische Kinderschutzhotline an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie der Universität Ulm, die 2017 den Regelbetrieb aufgenommen hat oder das im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen eingerichtete "Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen".

Durchführende Institution:
Institut für Rechtsmedizin der LMU München

Kontakt:
Referat-V2(at)stmas.bayern.de
Kinderschutzambulanz(at)med.uni-muenchen.de

Online-Angebot: Kinderschutzambulanz
Online-Angebot: Institut für Rechtsmedizin der LMU München

Empfehlungen zur interdisziplinären Kinderschutzarbeit

Um insbesondere Ärztinnen und Ärzten Hilfestellung im Umgang mit erkannter bzw. vermuteter Kindeswohlgefährdung zu geben, wurde im März 2012 der Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ veröffentlicht. Er gibt konkrete Hilfestellung zur sicheren diagnostischen Abklärung aller Gewaltformen sowie zur Vernachlässigung und Handlungssicherheit beim Umgang mit (gewichtigen) Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung. Außerdem zeigt er auf, wie präventiver Kinderschutz im Zusammenwirken aller Berufsgruppen gelingen kann (www.aerzteleitfaden.bayern.de).

Empfehlungen und Handreichungen des Bayerischen Landesjugendamts sowie des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses, insbesondere: Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sowie Sozialpädagogische Diagnose-Tabelle & Hilfeplan.

Durchführende Institution:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
ZBFS-Bayerisches Landesjugendamt (BLJA)

Kontakt:
Referat-V2(at)stmas.bayern.de
poststelle-blja(at)zbfs.bayern.de

Online-Angebot: Rechtliche Grundlagen und fachliche Empfehlungen
Online-Angebot: Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte
Online-Angebot: Fachliche Empfehlungen

Intersektorale Kinderschutz­konferenzen, Fortbildungen, Expertenrunden

Der sichere Umgang mit den sensiblen und anspruchsvollen Handlungsfeldern im Kinderschutz kann vor allem durch Qualifizierung erreicht werden. Von besonderer Bedeutung sind hier die in Bayern regelmäßig stattfindenden interdisziplinären Veranstaltungen wie z.B. gemeinsame Fachtagungen und Fortbildungsinitiativen. Neben der Entwicklung von konkreten Handlungsempfehlungen für die Praxis ist das Ziel der Konferenzen, die berufsgruppenübergreifende Kooperation im Kinderschutz zu intensivieren sowie Verfahrensabläufe im Kinderschutz bestmöglich abzustimmen und zu sichern.

Durchführende Institution:
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Kontakt: Referat-V2(at)stmas.bayern.de

Online-Angebot: Kinderschutz

Weitere Angebote und Informationen

Aktualisierung der Informationen auf der Basis von Rückmeldungen durch das Bundesland Bayern. Stand November 2023.