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Diskussion im Worldcafé

An drei Worldcafé-Tischen standen folgende Aspekte der interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Mittelpunkt der Diskussion:

Was wären die Vor- und Nachteile, wenn die interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Hilfesystem ein Qualitätsstandard wäre?

Zur Frage, welche Vor- und Nachteile eine interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos als Qualitätsstandard im Hilfesystem hätte, wurden insbesondere die Voraussetzungen für einen solchen Verfahrensstandard diskutiert. Ein gemeinsamer Konsens im Hilfesystem über die Vorgehensweise wäre eine Grundvoraussetzung. Zudem wäre eine verlässliche Organisation und "gute" Moderation dieser Form der Einschätzung sehr wichtig, am besten durch nicht-fallbeteiligte, externe Fachkräfte. Weiterhin müsse geklärt sein, an welchem Zeitpunkt der Fallbearbeitung eine interdisziplinäre Risikoeinschätzung vorgenommen wird, z.B. ab dem ersten Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung im Hilfesystem oder bei einem individuellen Beratungsbedarf.

Als Vorteile einer interdisziplinären Einschätzung des Gefährdungsrisikos wurden eine höhere Qualität dieser Einschätzung - u.a. durch das Zusammentragen und Klären unterschiedlicher Fakten - und in der Folge eine größere Handlungssicherheit für die Fallakteure erwartet. Zudem wären eine multiprofessionelle Hilfeplanung und deren Überprüfung sowie verbindliche Absprachen im Hilfesystem möglich. Damit wäre die Fallverantwortung geteilt, auch in der Wirkung nach "außen". Das Risiko, Gefährdungsaspekte zu übersehen, könnte minimiert werden.  
Vorteile wurden auch im Hinblick auf Kenntnisse und Zusammenarbeit der Fachkräfte gesehen. So könnten multiprofessionelle Einschätzprozesse das Verständnis für die jeweils anderen Professionen verbessern, mehr Wissen über passgenaue Hilfearrangements erzeugen sowie insgesamt die Vernetzung stärken.

Als Nachteil einer interdisziplinären Einschätzung wurde diskutiert, dass der Prozess der Einschätzung sich verlängere und mehr Zeit erfordere, die im Alltag von Fachkräften oft nicht verfügbar sei. Befürchtet wurde zudem, wenn es zu einem verfrühten Informationsaustausch zwischen Fachkräften unterschiedlicher Professionen käme, dass Eltern und Kind vorschnell als "Gefährdungsfall" wahrgenommen würden. Niedrigschwellige, selbst initiierte oder freiwillige Hilfen für Familien könnten dabei ins Hintertreffen geraten. Das Hilfesystem wäre dann vorrangig mit der Gefährdungseinschätzung in Familien befasst. Weiterhin wurde eingewandt, dass Regularien für Situationen benötigt werden, in denen diese als Qualitätsstandard eingeführte multiprofessionelle Einschätzung nicht durchgeführt werden kann, z.B. aufgrund persönlicher Differenzen im Hilfesystem.

Welche Bedeutung hätte die interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos aus der Sicht von (sozialen) Eltern, Kindern und Jugendlichen

Im Diskussionsverlauf wurden einige grundsätzliche Aspekte angesprochen, die sich mit der Bedeutung eines Standards zur interdisziplinären Einschätzung des Gefährdungsrisikos für den Kinderschutz allgemein befassten:

  • Der Austausch von Informationen und Einschätzungen mit dem Ziel einer interdisziplinären Einschätzung des Gefährdungsrisikos ist datenschutzrechtlich nur dann möglich, wenn die Eltern ihre Einwilligung dazu geben. Wird diese Einwilligung nicht eingeholt oder verweigern die Eltern diese, dann laufen alle Informationen beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zusammen und dieser muss das Gefährdungsrisiko in eigener Verantwortung einschätzen. Ein Austausch zwischen anderen beteiligten Professionen oder Institutionen (z.B. Kindertagesbetreuung und Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) oder Fachkraft Frühe Hilfe und Frühförderstelle) ist ebenso wenig möglich wie das Einbringen der Informationen und Einschätzungen des ASD bei anderen Institutionen, z.B. in der Schule, um zu einer gemeinsamen und abgestimmten Einschätzung zu kommen. Die Eltern entscheiden somit, ob neben dem ASD auch weitere Stellen Informationen über ihre aktuelle Lebenssituation erhalten dürfen/sollen. Die Schwierigkeit, die sich daraus für die (interdisziplinäre) Zusammenarbeit ergeben kann ist, dass die Gefährdungseinschätzung des ASD für die mit ihm kooperierenden Fachkräfte nicht immer nachvollziehbar ist. Ebenso können Unterschiede in der Risikoeinschätzung nur schwer diskutiert werden, weil der ASD die ihm zur Verfügung stehenden Informationen nicht weitergeben und somit die Grundlagen seiner Einschätzung nicht transparent machen kann.
  • Die Implementierung von Verfahren für die interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos sollte nicht zur "automatischen" Abgabe einer Meldung führen. Denn dann würden Eltern Hilfe eher meiden. In der Folge wäre der niedrigschwellige Zugang zu Hilfen gefährdet. Im Zuge dieser Diskussion wurde angemerkt, dass es grundsätzlich wünschenswert wäre, den oftmals gebräuchlichen Begriff "Meldung" durch einen geeigneteren Begriff zu ersetzen, da er weder den kooperativen Aspekt noch die aktive Beteiligung sowohl der Eltern als auch der "meldenden" Fachkraft an dem (weiteren) Prozess abbildet.
  • In der interdisziplinären Kooperation sollte nicht nur auf die Einschätzung des Gefährdungsrisikos fokussiert werden, sondern weiterhin auf die Verbindung von Schutz und Hilfe geachtet werden.
  • Damit sich der Austausch zwischen den beteiligten Fachkräften verschiedener Disziplinen auch positiv auf die Gespräche mit Eltern auswirken kann, muss gegenüber Eltern, Kindern und Jugendlichen transparent sein, wer mit wem worüber sprechen wird bzw. gesprochen hat.

Damit Kinder, Jugendliche und Eltern sowie andere wichtige, nicht-sorgeberechtigte Bezugspersonen ("soziale Eltern") eine interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos wünschen, müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein – aus (der vermuteten) Sicht der Eltern:

  • „wenn ich mein Okay dazu gegeben habe“ bis hin zu „ich bestehe darauf, dass man mit mir bespricht, wer mit wem spricht!“
  • „wenn ich ernst genommen werde“
  • „wenn der Zeitpunkt dafür mit mir abgesprochen wurde“
  • „wenn mir klar ist, wer mit wem worüber spricht und nicht alle über alles“
  • „wenn nicht nur über mich, sondern auch mit mir gesprochen wird“
  • „wenn alle Beteiligten mir gegenüber grundsätzlich wohlwollend gegenüberstehen“.

Eine interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos könnte dazu führen, dass sich die Erwartungen der (sozialen) Eltern an Qualität und "Abgestimmtheit" von Hilfe erhöhen. Darüber hinaus wurde diskutiert, dass (soziale) Eltern einem Austausch unterschiedlicher Fachkräfte über ihre Probleme, Lebenslage und spezifischen Bedarfe v.a. dann zustimmen, wenn sie sich davon auch einen konkreten Vorteil erwarten. Vorteile aus der Sicht der Eltern könnten sein:

  • „…dass ich von unterschiedlichen Profis gehört werde“
  • „…dass ich alles nur einmal erzählen muss“
  • „…dass sich endlich jemand um mich kümmert“
  • „...dass es mich entlastet, wenn auch diejenigen dann am Tisch sitzen, zu denen ich einen guten Kontakt habe“
  • „…dass ich dadurch mehr alltagsentlastende Hilfe erhalte“
  • „…dass sie mir dann besser erklären können und ich dann eher verstehe, um was es geht“
  • „…dass ich dann nicht mehr hin und her geschickt werden“
  • „…dass sich die Macht dann nicht mehr auf das Jugendamt konzentriert“
  • „…dass ich dann mehr Hoffnung habe, dass sowohl das Problem als auch die Hilfe besser identifiziert werden können“
  • „…dass ich dann auch differenzierter wahrgenommen werden würde“
  • „…dass mich unabgestimmte Hilfen und Ratschläge nicht mehr irritieren und verunsichern“.

Die interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos könnte bei Eltern aber auch zu Bedenken führen:

  • „… wenn sich alle unterhalten, wird mein Einfluss geringer. Ich kann die Kommunikation nicht mehr kontrollieren. Ich kann nicht mehr steuern, wer was weiß“.
  • „… ich fühle mich wie auf einem heißen Stuhl“.
  • „… meine Angst, dass mir das Kind weggenommen wird, steigt“
  • „… ich schäme mich und es verunsichert mich, was dabei raus kommt“
  • „… es stresst mich, weil ich jetzt gegenüber so vielen unterschiedlichen Menschen ein gutes Bild abgeben muss“
  • „…meine Angst steigt, dass ich auffliege und unsere wahre Lebenssituation und die tatsächlichen Schwierigkeiten deutlich werden“.

Wie die betroffenen Kinder und Jugendlichen eine interdisziplinäre Einschätzung des Gefährdungsrisikos bewerten würden, wurde nur am Rande diskutiert. Hierbei wurden folgende drei Aspekte aufgeführt:

  • Grundsätzlich wären Kinder froh, wenn sie dadurch besseren Schutz vor Gefahren für ihr Wohl erfahren würden.
  • Zugleich kann es aber auch sein, dass es Kindern unangenehm wäre und sie sich schämen würden, wenn zu viele Personen über sie und ihre familiäre Situation Bescheid wüssten.
  • Die Perspektive der Geschwisterkinder wurde ebenfalls diskutiert und vermutet, dass die Konfrontation mit einer Vielzahl an Fachkräften und Institutionen auch dazu führen könnte, dass sie "zwischen die Stühle geraten" und Angst bekommen, die Kontrolle über ihr Leben zu verlieren.

Welche Konsequenzen hätte die Forderung einer interdisziplinären/interprofessionellen Einschätzung des Gefährdungsrisikos für die unterschiedlichen Professionen und die Kooperation?

Im Hinblick auf die Kooperation der fallbeteiligten unterschiedlichen Professionen im Rahmen einer interdisziplinären Gefährdungseinschätzung wurden verschiedene Voraussetzungen erörtert. Rollenklarheit der Beteiligten müsste gegeben sein. Zudem müsste geklärt sein, wer bei diesem Prozess „den Hut auf hat“, damit Verantwortung nicht aufgeweicht wird. Überlegt wurde auch, ob die Verantwortung beim Jugendamt bleiben müsse. Beteiligung an dieser Einschätzung sollte nicht mit einer Definitionsmacht über das Ergebnis gleichgesetzt werden. Jede Form von Deutungshoheit einzelner Berufsgruppen müsste in diesem Prozess aufgegeben werden. Stattdessen brauche es eine Bereitschaft zum Konsens. Zudem sollte ein Konkurrenzkampf im Hinblick darauf vermieden werden, wer der „bessere Kinderschützer“ sei. Befürchtet wird allerdings, dass es auch zu einer Demotivierung der beteiligten Fachkräfte kommen könne, da der Prozess der Entscheidungsfindung einige Zeit dauern könnte. Zudem würden die Fälle (noch) komplexer.

Strukturell wären eine hauptamtliche Koordination sowie eine Geschäftsordnung dieses interprofessionellen Einschätzprozesses erforderlich, zudem ausreichend Zeit, Raum und Personal sowie geeignetes methodisches Vorgehen. Es bräuchte in allen Bereichen mehr Personalkapazitäten. Vergütungsfragen für selbstständig tätige Fachkräfte müssten geregelt sein. Erwartet würde eine erhöhte Bereitschaft zur Mitarbeit aufseiten der Medizinerinnen und Mediziner.

Inhaltlich wäre eine gemeinsame Zielorientierung dahingehend erforderlich, alle Informationen und Beobachtungen im Interesse eines Kindes zusammenzutragen. Erwartet wird dafür auch eine Qualitätsverbesserung bei der Beschreibung von Fakten und Beobachtungen.
Im Hinblick auf familiengerichtliche Verfahren wurde erörtert, dass eine interdisziplinäre Gefährdungseinschätzung dann möglicherweise ähnlich lang wie familiengerichtliche Verfahren dauern könne und es zu einer Art Vorverlagerung des familiengerichtlichen Verfahrens käme.

Allerdings wurde als positive Konsequenz gesehen, dass es zu einem „gerichtsfesten Ergebnis“ kommen könnte, bei dem Wissen und Fakten dokumentiert sind. Weiterhin wurde für die verschiedenen Professionen herausgestellt, dass ein interdisziplinärer Einschätzprozess eine Plattform darstellen könnte, die eine Mitsprache und selbstverständliche Beteiligung sicherstellen könnte. Die fachliche Kompetenz der Beteiligten würde dadurch unterstrichen. Als Gewinn wurde ein besseres Fallverstehen gesehen, das durch die verschiedenen fachlichen Perspektiven erzeugt werde. Zudem könnten durch diese interdisziplinäre Einschätzung auch einige Professionen entlastet werden.

Als bislang ungelöst erschienen in den Diskussionen am Tisch 3 jedoch die Datenschutzprobleme, die sich aus einem interdisziplinären Arbeitsprozess ergeben können.

Generell zu klären wäre, von welcher Ebene die Forderung einer interdisziplinären Gefährdungseinschätzung als Qualitätsstandard im Kinderschutz ausgeht: Fachwelt oder Politik? Zudem sollte vorher evaluiert sein, ob diese interdisziplinäre Einschätzung auch bessere Ergebnisse erzeugt.