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Telefon-Dolmetsch-Angebot in den Frühen Hilfen

In den Jahren 2022 bis 2024 hat das NZFH jeweils für mehrere Monate Fachkräfte in den Frühen Hilfen mit einem telefonischen Dolmetsch-Dienst unterstützt. Ein Infopapier bündelt die gewonnenen Erfahrungen und nennt zentrale Eckpunkte, die bei der Planung eines ähnlichen Angebotes helfen können.

Eckpunkte für die Umsetzung eines Telefon-Dolmetsch-Angebotes

Die fünfseitige NZFH-Veröffentlichung geht auf die folgenden Aspekte ein:

  • Kosten
  • Datenschutz
  • Technische Anforderungen und Zugangsbeschränkungen
  • Tätigkeiten von Auftraggebenden
  • Anforderungen an das eingesetzte Personal bei Anbietenden
  • Datenauswertung und Berichterstattung

Hintergrund 

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hatte im Oktober 2022 einen telefonischen Dolmetsch-Dienst für die Sprachen Ukrainisch, Russisch und Englisch beauftragt. Finanziert wurde das Angebot aus Sondermitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

2023 wurde das Angebot aufgrund des großen Zuspruchs um 14 Sprachen erweitert: Albanisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Bulgarisch, Dari, Französisch, Italienisch, Kurdisch (Kurmanci), Persisch (Farsi), Polnisch, Rumänisch, Spanisch, Türkisch und Ungarisch. Diese Sprachen wurden auch während der Neuauflage 2024 angeboten.

Alle Fachkräfte, die Teil eines Netzwerkes Frühe Hilfen sind, konnten dieses Angebot bundesweit und kostenfrei in Anspruch nehmen, zum Beispiel Hebammen, Familienhebammen und Kinderkrankenpflegende, Ärztinnen und Ärzte aus Pädiatrie und Gynäkologie sowie Mitarbeitende in Schwangerschaftsberatungsstellen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).

Stand: 01.01.2025