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Kommunalbefragungen – Hintergrund

Informationen zu den Kommunalbefragungen des NZFH

Seit 2013 lieferten wiederholte, systematische sowie im Kern standardisierte Befragungen des NZFH wichtige Erkenntnisse über die Etablierung von Frühen Hilfen im Spektrum der sozialstaatlichen Leistungen und Angebote, insbesondere für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenslagen in Deutschland.

Die Befragungen ermöglichen wertvolle Einblicke in die aktuelle kommunale Fachpraxis im Bereich Frühe Hilfen und zeigen, welche spezifischen und auch darüber hinausreichenden fachlichen Impulse durch die Bundesinitiative Frühe Hilfen und die Bundesstiftung Frühe Hilfen gesetzt wurden und werden.

Die Untersuchungen konnten sowohl aufgrund von Mitwirkungsverpflichtungen als auch aufgrund des überdurchschnittlich hohen Engagements der Beteiligten aus den Kommunen und in den Landeskoordinierungsstellen Frühe Hilfen als Vollerhebungen mit hoher Datenqualität umgesetzt werden. Die auf diese Weise mögliche umfassende und genaue Berichterstattung ist sonst nur im Rahmen von amtlich erhobenen Statistiken realisierbar.

Die Daten und Analysen aus den Kommunalbefragungen sind in die Berichterstattung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen und in die wissenschaftlichen Grundlagen zur Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes eingegangen. Seit 2020 werden die Kommunalbefragungen im Rahmen des Monitorings zur Bundesstiftung Frühe Hilfen durchgeführt.

Datengrundlage

Ziel der ersten Kommunalbefragungen war es, ein möglichst schlankes Instrumentarium zur Verfügung zu stellen, das einerseits den Personen, die die Befragungen bearbeiten, nicht zu viel Aufwand abverlangt, andererseits aber Daten von hoher Qualität und Validität generiert. Diese sollen eine Selbstreflexion des Feldes ermöglichen und fördern, aber auch eine empirische Grundlage zur Bewertung der Zielerreichung von darauf bezogenen sozialpolitischen Aktivitäten bereitstellen.

Im Rahmen der Dokumentation und Evaluation der BIFH wurden die geförderten Kommunen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2018 zum Auf- und Ausbau der Frühen Hilfen befragt. Im Rahmen des Monitorings der Bundesstiftung Frühe Hilfen wurden die Kommunen 2021 erstmals befragt. 2023 wird die nächste Befragung durchgeführt.

Förderberechtigt sind gemäß den Verwaltungsvereinbarungen von Bund und Ländern alle Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden, sofern sie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind.

An der letzten Befragung im Jahr 2021 haben alle 570 von der Bundesstiftung Frühe Hilfen geförderten Kommunen teilgenommen.

Publikationen zu den Kommunalbefragungen

Veröffentlichungen zum strukturellen Aufbau und Ausbau der Frühen Hilfen in Deutschland

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