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Familienhebammen (FamHeb) und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger (FGKiKP) können in ihrer Arbeit mit dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung konfrontiert werden. Das Qualifizierungsmodul 9 bietet hierfür theoretische und praktische Grundlagen. Es gibt einen Überblick über vorhandenes Wissen, das in den Frühen Hilfen für den Schutz von Kindern grundlegend ist und zeigt Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungswege auf, wenn FamHeb und FGKiKP eine Gefährdungslage vermuten.
Das Modul 10 "Qualität entwickeln und Handeln dokumentieren" bietet ein einfaches und praxisnahes System des Qualitätsmanagements und unterstützt Gesundheitsfachkräfte der Frühen Hilfen, wie Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, die Qualität ihrer Arbeit kontinuierlich mit den Bedarfen der Familien abzugleichen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Dokumentation, deren Inhalte sowie rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen.
Mit "Mission Statement Early Childhood Intervention" liegt die englische Übersetzung der Publikation "Leitbild Frühe Hilfen" aus der Reihe Kompakt – Beiträge des NZFH-Beirats vor. Sie unterstützt Fachkräfte in Wissenschaft und Praxis, im internationalen Fachaustausch ein gemeinsames Verständnis von Frühen Hilfen zu entwickeln.
Neufassung der Leistungsleitlinien gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz über die Bundestiftung Frühe Hilfen
Rechtliche Grundsätze der Bundesstiftung Frühe Hilfen, die der Bund gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV Fonds FH) im Einvernehmen mit den Ländern beschlossen hat.
Die Verwaltungsvereinbarung (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) stellt die Grundlage zur Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen (BIFH) bis zum Übergang in den Fonds Frühe Hilfen von 2012 bis 2017 dar – von Bund und Ländern unterzeichnet.
Die Verwaltungsvereinbarung VV Fonds Frühe Hilfen (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) bildet die Grundlage zur Umsetzung des Fonds durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.