Verteilschlüssel 2026-2028 für den Fonds Frühe Hilfen

Der Verteilschlüssel regelt die Aufteilung der Mittel für Netzwerke und Angebote nach § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz sowie zur Landeskoordinierung.
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Beschreibung
Der neue Verteilschlüssel basiert auf der aktualisierten Datengrundlagen im Jahr 2025. Er ersetzt gemäß JFMK-Umlaufbeschluss 02/20219 vom 2. August 2019 den bisherigen Verteilungsschlüssel – siehe Anlagen zur Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (VV), Seiten 15 und 16 – aus dem Jahr 2019.