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Ausbildung: Kinderschutz im Studium der Sozialen Arbeit

Zentrale Ergebnisse und Empfehlungen im Überblick

Hochschulen sind mit der Ausbildung von Fachkräften für die Arbeit im Kinderschutz überfordert

Grundsätzlich erscheint es weder realistisch noch sinnvoll, zu hohe Erwartungen zu hegen oder Forderungen zu stellen, was die Vorbereitung auf die Arbeit im Kinderschutz durch das Studium betrifft. In den Hochschulen, die für alle Bereiche der Sozialen Arbeit ausbilden, kann – schon alleine aufgrund der kurzen Studiendauer - nur Basiswissen vermittelt werden.

Die Arbeit im Kinderschutz wird vielfach als Königsdisziplin in der sozialen Arbeit bezeichnet, für die umfangreiches Spezialwissen erforderlich ist. Können Hochschulen aber lediglich Grundwissen vermitteln, bedarf es guter Konzepte, wie die Qualität und Qualifikation für die Arbeit im Kinderschutz sichergestellt werden kann. Die Frage stellt sich, ob dies mit Training on the Job, guter Einarbeitung und Fortbildung leistbar ist.

Reicht ein Bachelor-Abschluss für die Arbeit im Kinderschutz?

Als problematisch wird die große Diskrepanz zwischen den relativ niedrigen Ausbildungsanforderungen eines Bachelor-Studiums und den hohen Anforderungen an die Arbeit im Kinderschutz betrachtet. Die Arbeit des ASD gilt als ‚Herzkammer des Jugendamtes‘. Die Entscheidungen, die dort getroffen werden, haben häufig erhebliche Folgen für Eltern und Kinder. Darüber hinaus hat Kinder- und Jugendhilfe allgemein, und Kinderschutz im Besonderen, eine nicht zu vernachlässigende volkswirtschaftliche Dimension (z. B. dauerhafte Folgen für die Kinder, Einsatz öffentlicher Gelder für Hilfen/Interventionen). Vor diesem Hintergrund könnte langfristig ein Master-Abschluss Bedingung für eine Tätigkeit im Kinderschutz werden.

Sehr unterschiedliche Ausbildungsinhalte zum Kinderschutz an den Hochschulen

Kinderschutz wird in den Curricula der Hochschulen in sehr unterschiedlichem Maße aufgegriffen, bis dahin, dass es Studiengänge gibt, in denen das Thema (so gut wie) nicht abdecken. Entsprechend unterschiedlich ist das Ausbildungsniveau der Hochschulabsolventinnen und -absolventen im Kinderschutz. Zu diskutieren ist, ob einheitliche Standards an Hochschulen etabliert werden sollten oder ob es sinnvoller ist, dass Anstellungsträger in Kooperation mit bestimmten Hochschulen gehen und gezielt im Kinderschutz qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einstellen. Damit sich die Anstellungsträger einen besseren Überblick über die für ihr Berufsfeld relevanten Hochschulen verschaffen können, wäre es hilfreich, wenn diese ihre Studieninhalte und ihre Studienschwerpunkte besser kommunizieren und sichtbar machen würden.

Hochschulen sollten den Studierenden stärker empirisches Wissen und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln und Forschungsprojekte durchführen

Neben einer den Werten des deutschen Kinderschutzsystems entsprechenden Haltung und spezifischer Methodenkompetenz sollten Fachkräfte auch den aktuellen Forschungsstand z. B. zu Risikofaktoren oder zur Wirksamkeit von Hilfen und Interventionen kennen. Ähnlich wie in der Medizin sollten sich auch Interventionen und Hilfen in der Sozialen Arbeit (im Kinderschutz) am aktuellen Stand des Wissens orientieren. Dies als fachlichen Anspruch zu verankern und die Fachkräfte in die Lage zu versetzen, sowohl die Güte wissenschaftlicher Studien zu bewerten, als auch deren Ergebnisse für die Praxis zu nutzen, ist zentrale Aufgabe der Hochschulen.

Weiterentwicklung und Qualitätssicherung von Studieninhalten

Die Studieninhalte werden von Hochschulen festgelegt. Die Studiengänge wiederum werden von den Wissenschaftsministerien der Länder zugelassen. Insbesondere bei den kommerziellen und den dualen Studiengängen wurde von Teilnehmenden des Fachgespräches von Studiengängen mit zweifelhaften Inhalten und Qualität berichtet. Dies wirft die Frage auf, in wie weit die Kriterien der Akkreditierung von Hochschulen hier den Ansprüchen an eine grundständige Ausbildung gerecht werden.
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Studiengänge wurde außerdem diskutiert:

  • Hochschulen stehen in Konkurrenz zueinander. Sie müssen sich auf dem Markt behaupten. Insofern werden die Studiengänge stark von der Nachfrage und der Konkurrenz untereinander geprägt. Die Bereitstellung von mehr Mitteln für Forschung im Kinderschutz würde nicht nur die Wissensbasis erweitern, sondern könnte auch zu neuen Lehrgebieten führen, die sich ansonsten auf dem Markt nicht entwickeln würden.
  • Im Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit sind die Inhalte des Studienganges geregelt. Kinderschutz spielt hier kaum eine Rolle, was u. a. der Tatsache geschuldet ist, dass der Fokus insgesamt auf der Erwachsenenhilfe liegt. In der Folge ist es den Hochschulen überlassen, ob und in welchem Rahmen sie Themen rund um Kinder, Jugendliche und Familien in ihr Curriculum aufnehmen.
  • Damit Hochschulen zu Themen wie der Kinder- und Jugendhilfe oder dem Kinderschutz qualifizierte Angebote entwickeln können, bedarf es Professorinnen und Professoren, die über entsprechende Expertise verfügen und das Thema an der Hochschule langfristig (weiter-)entwickeln. Aufgrund fehlender Übernahmegarantien kommt es bei Juniorprofessuren häufig zu einer hohen Fluktuation, was es schwer macht, die notwendige personelle Stabilität zu gewährleisten. Mehr Dauerstellen könnten einen Beitrag dazu leisten, spezifische Themen langfristig auf hohem Niveau zu etablieren.
  • Kinderschutz ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Basiswissen zum Thema Kinderschutz sollte daher auch in anderen Studiengängen, wie z. B. im Lehramt, in der Medizin, in Jura etc. vermittelt werden.

Übergang vom Studium in den Beruf verbessern

Der Wegfall des Anerkennungsjahres hat sich negativ auf die Qualifikation und Berufsvorbereitung der Studienabgängerinnen und -abgänger ausgewirkt. Das Anerkennungsjahr sollte daher als eine von den Hochschulen begleitete Gelegenheit zum Sammeln erster Berufserfahrung wiedereingeführt werden. Darüber hinaus haben sich duale Studiengänge, in denen die Studierenden zwischen Hochschule (Theorie) und Jugendamt (Praxis) wechseln, aus der Sicht einiger Ämter als hilfreich erwiesen.

In anderen Berufen, wie z. B. bei Lehrerinnen und Lehrern oder Juristinnen und Juristen, erfolgt der Einstieg in den Beruf über ein Referendariat. Berufseinsteigerinnen und -einsteiger erhalten in dieser Zeit, eng begleitet und mit begrenzter Verantwortung, Einblicke in unterschiedliche Bereiche und sammeln erste Berufserfahrung. Zu prüfen wäre, ob sich ähnliche Konzepte auch für den Einstieg in die Soziale Arbeit insgesamt, oder zumindest für die Tätigkeit im Kinderschutz, eignen.

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