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Gespräch mit Juliane Seifert

"Wir arbeiten dafür, damit es jedes Kind packt in Deutschland", so beschrieb Juliane Seifert das Arbeitsziel des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in ihrem Gespräch mit Dr. Sönke Siefert.

Der sehr heterogenen Gruppe von Familien mit keinem Einkommen oder einem nur geringen Einkommen, Alleinerziehende, Familien mit vielen Kindern sowie Familien mit Migrationshintergrund müsse mit differenzierten Antworten begegnet werden.

Um zu verdeutlichen, wo das Bundesfamilienministerium hier ansetzt, beschrieb sie aktuelle Handlungsfelder:

  • Unter dem Motto „mehr Qualität und weniger Gebühren“ werde das Gute-KiTa-Gesetz im Bundestag beraten, mit dem sich der Bund „so stark wie nie zuvor“ an der frühkindlichen Bildung in Deutschland beteiligen will. Bis zum Jahr 2022 werde der Bund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die von den Ländern in die Bearbeitung individueller Herausforderungen und Bedarfe in Qualitätshandlungsfelder der Kitas investiert werden könnten, beispielsweise für längere Öffnungszeiten oder einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel. Darüber hinaus sieht das Gute-KiTa-Gesetz eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge vor.
  • In Kooperation mit dem Arbeits- und Sozialministerium befinde sich das Familienstärkungsgesetz in der finalen Vorbereitung, bei dem es u.a. um eine Reform des Kinderzuschlags gehe.
  • Mit den Ländern bearbeite das Bundesfamilienministerium die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler.
  • Außerdem bemühe sich die Bundesregierung, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. „Es geht darum, dass wir wirklich in allen Bereichen rechtlich verpflichtet sind in Deutschland, Kinder und Jugendliche und ihre besonderen Bedürfnisse mitzudenken.“

Juliane Seifert betonte die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit der verschiedenen Ministerien, um den betroffenen Familien Leistungen und Unterstützung anzubieten, die unabhängig vom zuständigen Sozialversicherungssystem verständlich seien. Verwaltungsvereinfachungen sollten Klarheit und Sicherheit im Hinblick auf Ansprechpersonen geben. Denn „die beste Leistung hilft nichts, wenn sie nicht verstanden wird“.

Seit 2018 werden die Frühen Hilfen dauerhaft mit 51 Millionen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen gefördert. Die Vertreterin des BMFSFJ stellte den zentralen Beitrag heraus, den die Frühen Hilfen durch die gezielte Unterstützung von Familien und den Aufbau und die Pflege von Netzwerken leisten. Für das Bundesfamilienministerium sei das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) durch die qualitative Beratung und Begleitung ein wichtiger Partner.

Weitere Informationen auf fruehehilfen.de