Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen

Die Verwaltungsvereinbarung VV Fonds Frühe Hilfen (gem. § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) bildet die Grundlage zur Umsetzung des Fonds durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.
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Beschreibung
Das von Bund und Ländern unterzeichnete Dokument enthält 12 Artikel mit rechtlichen, finanziellen und strukturellen Regelungen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Für die Jahre 2026 bis 2028 gilt ein aktualisierter Verteilschlüssel.