Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

direkt zum Hauptinhalt springen

Evaluation zu den Auswirkungen aller Maßnahmen und Hilfsangebote, die auf Grund des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt ergriffen wurden

/fileadmin/_migrated/wco_publications/Cover_Publikation_BMFSFJ_220px_Evaluation_zu_den_Auswirkungen_des_Gesetzes_vertraulichen_Geburt.png

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt trat am 1. Mai 2014 mit dem Ziel in Kraft, die Angebote zur Unterstützung von Schwangeren auszubauen. Die Maßnahmen des Gesetzes wurden im Zeitraum vom 1. Mai 2014 bis 30. September 2016 evaluiert. Die Publikation stellt die Ergebnisse dieser Evaluation dar.

Bestellen / Datei herunterladen
Beschreibung

Inhalte sind:

  • Hintergrund der Evaluation
  • Implementierung
  • Inanspruchnahme von Beratung und Nutzung unterschiedlicher Möglichkeiten der Geburt bzw. der Kindsabgabe
  • Problemlagen der beratenen Frauen und Beratungsabläufe
  • Rollen und Erfahrungen unterschiedlicher Akteure
  • Anonyme Formen der Kindsabgabe
  • Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung zu Bekanntheit und Akzeptanz
  • Ergebnisse sind Handlungsoptionen
Herausgeber / Ort / Jahr der Veröffentlichung / ISBN / DOI

Herausgegeben von

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ort

Berlin

Jahr der Veröffentlichung

2017