Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

direkt zum Hauptinhalt springen

Das neue Bundeskinderschutzgesetz

/fileadmin/_migrated/wco_publications/Cover_das_neue_Bundeskinderschutzgesetz.JPG

Die Regelungen des neuen Bundeskinderschutzgesetzes, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, gehen weit über den Kinderschutz hinaus. Der vorliegende Band gibt einen Überblick über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Praxis der Frühen Hilfen und des Kinderschutzes.

Beschreibung

Die Neuregelungen, die vor allem Änderungen in zahlreichen anderen Gesetzen betreffen, wurden zu zehn Themenblöcken zusammengefasst, um Fachkräften unterschiedlicher Bereiche ein schnelles Auffinden der für sie relevanten Themen und Regelungen zu ermöglichen:

  1. Vorgeschichte und politische Botschaften
  2. Frühe Hilfen
  3. Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kinderschutz
  4. Wahrnehmung des Schutzauftrags
  5. Thematisieren sexuellen Kindesmissbrauchs: Führungszeugnisse
  6. Qualitätsentwicklung und allgemeine Kooperation
  7. Stärkung der Kinderrechte
  8. Kontinuitätssicherung bei Zuständigkeitswechsel in der Pflegekinderhilfe und allgemein
  9. Statistik zum Kinderschutz
  10. Evaluation und redaktionelle Änderungen

Die Autoren, Dr. Thomas Meysen und Diana Eschelbach (beide Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht – DIJUF e.V.) sind führende Experten des Kinder- und Jugendhilferechts und waren eng eingebunden in den Gesetzgebungsprozess. Dr. Thomas Meysen ist Mitglied im Beirat des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen.

Herausgeber / Ort / Jahr der Veröffentlichung / ISBN / DOI

Autorin/Autor

Thomas Meysen, Diana Eschelbach

Verlag

Nomos Verlagsgesellschaft

Ort

Baden-Baden

Jahr der Veröffentlichung

2012

ISBN

978-3-8329-7319-3