Beileger DSGVO. Datenschutz bei Frühen Hilfen

Der Beileger DSGVO gibt Hinweise darauf, an welchen Stellen in den Kapiteln der NZFH-Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen Kompakt" Neuerungen durch die DSGVO zu beachten sind.
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Beschreibung
Die Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen Kompakt" (Bestellnummer 16000112, 6. Auflage 2015) beschreibt datenschutzrechtliche Grundsätze und Normen, die im Kontext der Frühen Hilfen relevant sind. Die überwiegende Mehrheit der Grundsätze findet auch nach dem Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 Anwendung.
Der Beileger DSGVO gibt Hinweise darauf, an welchen Stellen in den Kapiteln der Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen Kompakt" Neuerungen durch die DSGVO zu beachten sind. Eine grundsätzliche Überarbeitung der Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen" wird das NZFH im Anschluss der SGB-VIII-Reform vornehmen.
Autor des Beilegers oder der Broschüre ist das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V.
Der Beileger im DIN-A6-Format umfasst 8 Seiten und kann per Mail über das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) unter der Artikelnummer 16000191 kostenlos bezogen werden. Bei Bestellung der Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen Kompakt" wird er automatisch mitgeliefert.
Bitte nutzen Sie dafür den Bestell-Button.
Weitere Informationen auf fruehehilfen.de
Herausgeber / Ort / Jahr der Veröffentlichung / ISBN / DOI / Zitierweise
Herausgegeben von
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)Ort
KölnJahr der Veröffentlichung
2019 (2., unveränderte Auflage 2023)Zitierweise
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) (Hrsg.) (2019): Beileger DSGVO. Datenschutz bei Frühen Hilfen. Köln