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Themenbereich Kinderschutz

Die Rechte des Kindes und seiner Eltern sind gesetzlich geschützt. Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf gewaltfreie Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (siehe Modul Alltag Themenbereich Recht und Rat Blatt 30404 Kinder haben Rechte). Eltern haben das Recht auf Beratung und Unterstützung bei ihrer Erziehungsaufgabe. Die Jugendämter sind verpflichtet, Kindern und Eltern im Bedarfsfall Hilfe zur Erziehung – nach § 27 SGB VIII – zukommen zu lassen.

Der § 8a im SGB VIII verpflichtet die Fachkräfte der Träger von Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe dazu, bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes mit den Eltern bzw. den Personensorgeberechtigten die Situation zu erörtern, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen sowie dabei eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen.

Das NEST-Material ermutigt die Fachkräfte, mit den Eltern frühzeitig und offen über die für den Kinderschutz notwendigen elterlichen Kompetenzen ins Gespräch zu kommen. Im Falle von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung helfen sie, die notwendigen Schritte zur Hilfe sachlich und klar zu besprechen.

  • Eltern und Fachkraft kommen über die Fähigkeit der Eltern, das gesunde Aufwachsen ihres Kindes zu fördern, ins Gespräch.
  • Die Eltern werden darin ermutigt, notwendige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Die Fachkraft benennt den dringenden Hilfebedarf bei Anhaltspunkten für Kindeswohlge­fährdung und informiert die Eltern über die nächsten Schritte.

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