Humanmilch kann für die Gesundheit und Lebensqualität von Neugeborenen entscheidend und für zu früh und krank geborene Kinder sogar überlebenswichtig sein. Darum unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Ausbau stillfreundlicher Strukturen und die Versorgung mit Humanmilch in nordrhein-westfälischen Kliniken mit zwei Landesförderungen: Der Ausbau des Konzepts "Babyfreundlich" – mit den zehn Schritten zum erfolgreichen Stillen – wird mit bis zu 20.000 Euro pro geförderter Geburtsklinik unterstützt. Außerdem soll ein Netzwerk für die Versorgung mit Muttermilch entstehen: Perinatalzentren können dafür eine Förderung von bis zu 70.000 Euro erhalten.
Gemeinsames Ziel der Förderungen ist es, die Ernährungssituation und damit die Gesundheitschancen der Kinder vom ersten Lebenstag an durch eine gesteigerte Versorgung mit Milch der eigenen Mutter sowie Spenderinnenmilch zu verbessern. Insgesamt steht dafür rund eine Million Euro zur Verfügung.
"Mit den beiden Förderungen setzt Nordrhein-Westfalen erneut ein klares Zeichen zur Unterstützung der Kleinsten unserer Gesellschaft. Mir ist es ein großes Anliegen, dass die Strukturen der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen optimal an die Bedürfnisse von Mutter und Kind angepasst und so ausgestattet werden, dass Stillen gefördert wird und eine Versorgung mit Humanmilch möglichst flächendeckend erreicht wird", erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Stillfreundliche Strukturen
Für den Ausbau stillfreundlicher Strukturen in Kliniken unterstützt die Landesregierung die Umsetzung des Konzepts "Babyfreundlich", basierend auf den "10 Schritten zum erfolgreichen Stillen" der WHO/ UNICEF. (Mehr Informationen zu dem Konzept gibt es hier: https://www.babyfreundlich.org/fachkraefte/zertifizierung/) Wenn klinikinterne Abläufe optimal den Bedürfnissen von Müttern, Babys und Familien entsprechen, hat dies einen positiven Einfluss auf die Stillquote, die Gesundheit sowie auch die emotionale Bindung zwischen Mutter und Kind. Mit "Babyfreundlich" steht ein international anerkanntes und erprobtes Konzept bereit, das die Betreuungsqualität für Stillende in den Kliniken im Rahmen einer Zertifizierung nachhaltig verbessert und das Stillen von Neugeborenen stärkt. Im Rahmen des Programms werden die Mitarbeitenden beispielsweise ausgiebig geschult, um den Eltern beim Stillen kompetent zur Seite zu stehen. Außerdem spielt die Bindungsförderung eine große Rolle, wie ein früher und ausgiebiger Hautkontakt mit dem Kind sowie ein 24h-Rooming-in, bei dem das Baby rund um die Uhr bei den Eltern untergebracht ist.
Für die Implementierung des Konzepts "Babyfreundlich" können Kliniken (Perinatalzentren Level 1, Level 2 oder mit perinatalem Schwerpunkt) bis zu 20.000 Euro für die geburtshilfliche und neonatologische Abteilung gemeinsam erhalten. Gefördert werden Ausgaben für Fortbildungen, die zur Erfüllung der Anforderungen des Konzeptes "Babyfreundlich" nach WHO / UNICEF notwendig sind, sowie die Ausgaben für die Zertifizierung. Kliniken, die bereits eine der genannten Abteilungen als "Babyfreundlich" zertifiziert haben, können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10.000 Euro für die Implementierung in der noch nicht als "Babyfreundlich" zertifizierten Abteilung erhalten.
Netzwerk Humanmilchbanken NRW
Damit auch jene Neugeborenen zuverlässig mit Humanmilch versorgt werden können, die nicht von der eigenen Mutter gestillt werden können, soll ein "Netzwerk Humanmilchbanken NRW" gebildet werden. Dieses besteht aus zentralen Humanmilchbanken in Perinatalzentren der Versorgungsstufe 1 sowie weiteren Perinatalzentren in der Region, die keine eigenen Humanmilchbanken betreiben. Über ein solches Netzwerk ist es möglich, die gesammelte Humanmilch so zu verteilen, dass langfristig jedes Kind, das Humanmilch benötigt, auch Zugang zu ihr hat. Damit soll außerdem auch der Aufwand, der mit dem Betrieb einer Humanmilchbank einhergeht, gebündelt werden. In Baden-Württemberg wird ein solches Modell bereits erfolgreich praktiziert.
Für die Bildung einer zentralen Humanmilchbank können Perinatalzentren Level 1 eine Förderung erhalten. Die Bedingung: Sie müssen im Jahr 2024 bereits eine Förderung zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung einer Humanmilchbank erhalten und die Humanmilchbank eröffnet haben. Der Aufbau der zentralen Humanmilchbank wird dann mit bis zu 70.000 Euro je Klinik für Investitionen, zum Beispiel in Kühlschränke oder für eine Netzwerkkoordinierung, gefördert.
Die Zuwendung als Kooperationspartner einer zentralen Humanmilchbank kann jedes Krankenhaus erhalten, das ein Perinatalzentrum Level 1 oder 2 vorhält. Es können nur die Kliniken als Kooperationspartner Landesmittel erhalten, die noch keine Humanmilchbank betreiben. Kooperierende Kliniken werden mit bis zu 10.000 Euro je Klinik gefördert.
Beide Förderungen können die Krankenhäuser ab sofort und bis zum 31. August 2025 unter den folgenden Links beantragen:
Förderung "Babyfreundlich": https://www.mags.nrw/stillfreundliche-strukturen
Förderung "Humanmilchbanken": https://mags.nrw/humanmilchbanken
Hintergrund
In Deutschland beginnen rund 90 Prozent der Mütter mit dem Stillen. In der Folgezeit sinkt die Stillquote jedoch deutlich ab, weniger als die Hälfte der Kinder wird nach sechs Monaten noch gestillt. Daher ist eine gesicherte Stillberatung und -begleitung unmittelbar nach der Geburt besonders wichtig.
Für Mütter von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen sind die Herausforderungen beim Stillen und im Laktationsprozess insgesamt sehr hoch. Diese Kinder sind besonders darauf angewiesen, dass ihnen vom ersten Lebenstag an Humanmilch zur Verfügung steht. Die Versorgung steht bislang nicht flächendeckend zur Verfügung, und hier setzt die geplante Netzwerkbildung von Humanmilchbanken an.
In Verbindung mit der Förderung aus dem Jahr 2024 nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle mit Blick auf die flächendeckende Versorgung ein. 2024 hat das Gesundheitsministerium den Aufbau von Humanmilchbanken in den nordrhein-westfälischen Perinatalzentren der Versorgungsstufe 1, also den Klinikeinheiten, die die kleinsten Frühgeborenen versorgen, mit 660.000 Euro gefördert.
(Quelle: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-foerdert-stillfreundliche-strukturen-fuer-muetter-und-ausbau-der vom 17. Juni 2025)