Viele Personen, die sich in einer psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlung befinden, berichten von belastenden Kindheitserfahrungen. Hierbei wird häufig das Aufwachsen mit einem psychisch erkrankten oder suchterkrankten Angehörigen genannt.
Im Behandlungskontext ist es daher wichtig zu wissen, ob die Patientinnen und Patienten selbst Kinder haben. So können sie traumasensibel beraten und ihre Kinder präventiv unterstützt werden.
Wie kann es gelingen, Kinder in Behandlungskontexten der Erwachsenen-Therapie besser wahrzunehmen und zu unterstützen?
Um diese zentrale Frage geht es beim diesjährigen Online-Fachtag der Medizinischen Kinderschutzhotline "Elternverantwortung trotz schwerer Erkrankungen und Sucht: Ungesehene Kinder zwischen Krankheit, Krise und Kindeswohl."
Die Tagung findet am 9. September von 10 bis 17 Uhr als Online-Veranstaltung statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Expertinnen und Experten aus Forschung und Praxis blicken sowohl auf die präventive Perspektive der Kinder als auch auf die therapeutische Unterstützung der Erwachsenen. Bundesfamilienministerin Karin Prien spricht das Grußwort.
Veranstaltet wird der Fachtag von der Medizinischen Kinderschutzhotline.
Informationen und Anmeldung
Ausführliche Informationen zum Fachtag und das Programm enthält ein Flyer, der auf der Website der Medinischen Kinderschutzhotline zur Verfügung steht: https://kinderschutzhotline.de/
Die Anmeldung erfolgt online: Veranstaltungsanmeldung: Online-Fachtag der Medizinischen Kinderschutzhotline
Die Medizinische Kinderschutzhotline
Die Medizinische Kinderschutzhotline ist ein telefonisches Beratungsangebot bei Kinderschutzfragen wie Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.
Das Angebot richtet sich an Fachkräfte aus drei Bereichen:
- aus dem Gesundheitswesen, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten, Pflegefachkräfte, Fachpersonal in Rettungsdiensten
- aus der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beispiel Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern, Mitarbeitende in Jugendämtern, Personal aus Tagespflegeeinrichtungen, Wohngruppen und Beratungsstellen
- aus Familiengerichten, zum Beispiel Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Verfahrensbeistände, Vormunde, Sachverständige.
Unter der Telefonnummer 0800 19 210 00 ist es bundesweit, kostenfrei und 24 Stunden erreichbar.
Projektleiter der Kinderschutzhotline ist Professor Jörg M. Fegert von der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapier in Ulm. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das Beratungsangebot.
Informationen zum Thema auf fruehehilfen.de